Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Einstweilige Verfügung der AfD gegen weitere Nutzung der Kurzbezeichnung „AdP“

Aktuell erreichte die Partei Aufbruch deutscher Patrioten eine Einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin, in welcher uns, auf Antrag der Alternative für Deutschland AfD, die weitere Verwendung des Parteikurznamens „AdP“ untersagt wird. Zwischen AfD und AdP bestünde eine zu große Verwechslungsgefahr. Die Kurzbezeichnung AdP „gewährt … keine hinreichend deutliche Unterscheidung von der Kurzbezeichnung der Antragstellerin“, heißt es in der Begründung.

Dass hierbei zwei von drei Buchstabenanordnungen anders lauten und es bei den Kurzbezeichnungen im Parteienspektrum, bspw. bei SPD und NPD, DSU und DVU, CDU und CSU usw., immer wieder leicht ähnelnde Varianten gibt, findet hierbei keinerlei Beachtung.

Beachtlich ist der Umstand, dass die Führung der AfD selbst kürzlich vollmundig und öffentlich tönte, dass die neue Partei „Aufbruch deutscher Patrioten“ keinerlei Potential hätte und auch keine Gefahr für die AfD darstellen würde. Warum dann jetzt gegen die Kurzbezeichnung „AdP“ dermaßen empfindlich und kleinkariert prozessiert werden muss, bleibt etwas unklar. Klar hingegen wird, dass sich die AfD innerhalb des patriotischen Lagers wie der Elefant im Porzellanladen aufführt, anstatt zusammen für das gemeinsame Ziel zu kämpfen.

Dazu Vorsitzender André Poggenburg, MdL: „Das Verhalten der AfD-Führung in diesem Fall kann als Spiegelbild der Zustände innerhalb der AfD gesehen werden. Ellenbogenmentalität und Machtrangelei, wohin man schaut. Die AfD hat sich von einer Rechtsstaatspartei zu einer Rechtsstreitspartei entwickelt. Sie fühlt sich vor Schiedsgerichten, Arbeitsgerichten, Amtsgerichten und Landgerichten bei Prozessen wohler als auf Plätzen und Straßen bei bürgernaher Politik.“

Quelle: Pressemitteilung der Partei Aufbruch der deutschen Patrioten vom 20.02.2019 


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