Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Wegen Steuerrückständen: Behörde pfändet Mops und verramscht ihn auf Ebay

Mops (Symbolbild:Von Yuttana Jaowattana)
Mops (Symbolbild:Von Yuttana Jaowattana)
 

NRW/Ahlen – Weil eine Frau Steuerschulden bei der Stadt Ahlen hat, ließ diese den Hund der Familie pfänden und bot den kleinen Mops auf Ebay zum Verkauf an.

Wegen Steuerrückständen hat die Stadt Ahlen den Mops einer Familie mit drei Kindern gepfändet und für 750 Euro bei Ebay verkauft. Inseriert wurde auf der Plattform eine „süße Mopsdame mit Stammbaum“. Eingestellt wurde die Anzeige von einem Mitarbeiter der Aachener Stadtverwaltung im westfälischen Münsterland im vergangenen Dezember über seinen privaten Nutzeraccount, berichtet die Lokalzeitung „Die Glocke“.

 

Die Familie soll laut Verwaltung „unter anderem Hundesteuern“ nicht bezahlt haben. Das sei soweit richtig, dass diese nicht sofort beglichen wurden. Jedoch sei der Ablauf alles andere als „okay“ gewesen, so die gepfändete Familie. Demnach hätten „plötzlich“ eine Gerichtsvollzieherin und zwei Stadtmitarbeiter vor der Tür gestanden, die zuerst den Rollstuhl ihres Mannes hätten pfänden wollen. Da dieser jedoch Eigentum der Berufsgenossenschaft ist, seien die Mitarbeiter darauf verfallen, sich der Mopsdame Edda zu bemächtigen. Auf „offener Straße und unter den Blicken der Nachbarn“ seien Fotos von dem Tier gefertigt worden. Ein paar Tage später sei Edda dann ohne Vorwarnung abgeholt worden, berichtet die immer noch schockierte Familie, deren drei kleine Kinder den Verlust des Hundes noch nicht verkraftet hätten.

Die Familie wisse, dass Edda sich in guten Händen befinde. Das wisse sie deshalb, weil die Ebay-Käuferin, eine Polizistin, nun juristisch gegen die Stadt vorgeht. Der Mops, der als kerngesund von dem Verwaltungsangestellten inseriert worden war, musste nach dem Kauf mehrmals operiert werden. Nun möchte die Käuferin ihr Geld von der Stadt Ahlen zurück.

Die Stadt äußerte sich zwischenzeitlich zu dem Fall und nannte die Verfahrensweise „unüblich“. Man werde der Sache auf den Grund gehen, so die Beteuerung amtsseitig. (SB)

Quelle: journalistenwatch.com vom 28.02.2019 


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