Fünf Männer und eine Frau, die sich einer Art Bürgerwehr angeschlossen hatten, sind zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. Zwei der Angeklagten hatten Ende 2012 einen Gerichtsvollzieher festgehalten und verletzt.
Das Amtsgericht Meißen hat am Donnerstag und Freitag sechs weitere Angeklagte aus dem sogenannten Reichsbürger-Milieu zu Freiheitsstrafen verurteilt. Die nicht vorbestraften fünf Männer und eine Frau im Alter zwischen 41 und 60 Jahren erhielten zwischen zehn und 30 Monaten Haft ohne Bewährung wegen gemeinschaftlich begangener Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Beihilfe zum Missbrauch von Uniformen. Dies teilte Amtsgerichtsdirektor Michael Falk mit.
Zwei der Angeklagten, ein Ehepaar aus dem brandenburgischen Spremberg, hatten sich einem ersten Prozess im Dezember noch entzogen, konnten aber inzwischen aufgegriffen und in Untersuchungshaft gebracht werden. Die Angeklagten hatten Ende 2012 auf einem Grundstück in der Nähe von Meißen einen Gerichtsvollzieher, der ein Bußgeld vollstrecken sollte, „festgenommen“ und dabei verletzt. Der Mann hat laut Staatsanwaltschaft „Todesangst“ ausgestanden, er war ein Jahr dienstunfähig.
Die Beweisführung war für die Staatsanwaltschaft vergleichsweise leicht, weil die Angeklagten die Tat gefilmt hatten; das Video wurde im Gerichtssaal gezeigt. Die Angeklagten hatten sich damals gemeinsam mit weiteren Personen zum sogenannten Deutschen Polizei Hilfswerk (DPHW) zusammengeschlossen, einer Art Bürgerwehr, die vor allem in der Gegend um Meißen in selbstgeschneiderten Uniformen auf Streife ging.
Das „DPHW“ hatte ursprünglich der aus dem Dienst entlassene frühere Polizeibeamte Volker Schöne gegründet, der die Auffassung vertritt, die deutschen Gesetze seien nicht gültig, weil es die Bundesrepublik als Staat nicht gebe und stattdessen das Deutsche Reich fortbestehe.
Die sogenannte Reichsbürgerbewegung* hat zahlreiche Anhänger, und auch das „DPHW“, dem mehrere hundert „Mitglieder“ angehörten, sollte als Organisation in ganz Deutschland aktiv werden. Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelte in der Sache wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung, stellte das Verfahren jedoch wieder ein, auch weil die Truppe inzwischen nicht mehr aktiv ist.
Schöne, der bei dem Überfall auf den Gerichtsvollzieher dabei war, ist einer der Hauptangeklagten, befindet sich jedoch auf der Flucht und wird mit internationalem Haftbefehl gesucht. Schon im Dezember hatte das Gericht den 56 Jahre alten Meißner Ullrich S. zu 22 Monaten Haft verurteilt. Bei ihm sollte seinerzeit vollstreckt werden, weshalb er die „Festnahme“ des Gerichtsvollziehers angezettelt hatte.
Der Richter hatte das Urteil gegen den nicht vorbestraften S. mit einem bislang in der Bundesrepublik einzigartigen Tabubruch sowie mit der Wiederherstellung der Rechtsordnung begründet. S., der weder das Gericht noch den Staat und ebenso wenig seinen Pflichtverteidiger anerkennt, hat Rechtsmittel eingelegt. Der Prozess gegen weitere Angeklagte wird im Februar fortgesetzt.
Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 15.01.2016
*Anmerkung der Redaktion -staseve-: Der Erfinder der Reichsbürgerbewegung ist der Brandenburgische Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) in seiner früheren Funktion als Innenminister von Brandenburg. Er veranlaßte damals ein Flugblatt des brandenburgischen Verfassungsschutz zum Thema Reichsbürger. Bis heute wird in der Bundesrepublik geleugnet das alle Deutschen Reichsbürger sind.
******************************************************
Seminar: Aktuelle rechtliche und völkerrechtliche Situation in Deutschland – Die Staatliche Selbstverwaltung nach Völkerrecht
Seminarinhalte:
Aktuelle Rechtlage in Deutschland |
UN-Res 56/83 |
Warum in Deutschland kein Steuerrecht vorhanden ist |
Aktuelles Völkerrecht zu Deutschland |
Staatliche Selbstverwaltung |
Die Personenstandserklärung (PSE) |
Umgang mit Behörden, Plünderungsfreies Bankkonto |
Firma Bundesrepublik Deutschland und Töchter |
Seminargebühr: 127 Euro (Zahlung vor Ort)
Referent: Peter Frühwald
Seminartermine
|
Seminarzeit 10.30 Uhr – ca. 18 Uhr
Sie können sich unter unter folgender e-mail anmelden:
seminare@selbstverwaltung-deutschland.de oder Sie melden sich online an: Online-Anmeldung Formlose Anmeldung unter: seminare@selbstverwaltung-deutschland.de Bitte Seminarnummer und Adressdaten angeben!
******************************************************************