Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Hessische Verfassung zeigt auf – Alliiertes Recht der Militärregierung ist höherrangig gegenüber allen Deutschen Gesetzen

Wir haben am 27. Juli 2014 diesen Artikel bereits einmal veröffentlicht. Da dieses Thema allerdings so wichtig ist veröffentlichen wir ihn heute erneut!

Seit dem 23. Mai 1945 haben die Alliierten die Macht in Deutschland übernommen. Bis heute unterliegen wir einer Zensur und Betreuung im alltäglichen Leben. Die Alliierten haben zuerst neue Verwaltungseinheiten in ihrem Sinne aufgrund des Artikels 43 der Haager Landkriegsordnung vorgenommen:

Parallel dazu begann die Umerziehung und die Kontrolle über unsere Kultur, Bildung und die Medien:

Kontrollratsgesetz Nr. 2 vom 05.10.1945

Durch das Kontrollratsgesetz Nr. 2 das bis heute Gültigkeit hat zensieren und beeinflussen die Alliierten unsere Meinung. Sie entscheiden was unterrichtet wird, was erlaubt bleibt, was an Kultur und Bildung uns angediehen wird! In der Schule und der Universität erlernen wir das was uns vorgesetzt wird. Wir erleben das als Normalzustand! Es wird seit nunmehr 70 Jahren Zensur und Propaganda ausgeübt. Von 1945 – 1949 übernahmen die Besatzungsmächte dies selbst und regierten Deutschland und seine Bewohner.   Ab 1949 schaffte man eine Deutsche Verwaltung (BRD, DDR). Denn es ist einfacher wenn Deutsche von Deutschen regiert werden. Wenn die Deutschen selbst die Kontrolle und Umerziehung im Sinne der Alliierten vornehmen!

Es gilt Besatzungsrecht weiterhin auch nach der Vereinigung des Wirtschaftsgebietes am 29.09.1990:

Und dieses Besatzungsrecht ist höherrangiges Recht gegenüber allen deutschen Bestimmungen. Das dem so ist haben die Amerikaner in der Hessischen Verfassung auch so bestätigt. (Dies ist natürlich explizit in allen anderen Verwaltungsgebieten der Alliierten ebenfalls so).
Aber in der Hessischen Verfassung wird eben die Nachrangigkeit des Deutschen Rechts korrekt nach Völkerrecht auch so beschrieben:

Art. 159 Verf
Verfassung des Landes Hessen

Art. 159 Verfassung

Der vom Kontrollrat für Deutschland und von der Militärregierung für ihre Anordnungen nach Völker und Kriegsrecht beanspruchte Vorrang vor dieser Verfassung, den verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen und sonstigem deutschen Recht bleibt unberührt.

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Eigener Bericht -staseve- vom 27.07.2014 – erneut am 17.01.2016

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Seminar: Aktuelle rechtliche und völkerrechtliche Situation in Deutschland – Die Staatliche Selbstverwaltung nach Völkerrecht

Seminarinhalte:

Aktuelle Rechtlage in Deutschland                                                                                                   
UN-Res 56/83                                                                                                                                       
Warum in Deutschland kein Steuerrecht vorhanden ist                           
Aktuelles Völkerrecht zu Deutschland                                                                                         
Staatliche Selbstverwaltung                                                                                                              
Die Personenstandserklärung (PSE)                                                              
Umgang mit Behörden, Plünderungsfreies Bankkonto                                                                                              
Firma Bundesrepublik Deutschland und Töchter

 

Seminargebühr: 127 Euro (Zahlung vor Ort)

Referent: Peter Frühwald

Seminartermine

S-30012016    Samstag 30.01.2016  Braunschweig 
S-31012016     Sonntag  31.01.2016  Hamburg      
S-14022016    Sonntag  14.02.2016  Dresden                                                
S-06032016   Sonntag  06.03.2016  Düsseldorf
Seminarzeiten jeweils 10.30 Uhr – ca. 18 Uhr

Seminarzeit 10.30 Uhr – ca. 18 Uhr

 Sie können sich unter unter folgender e-mail anmelden:

seminare@selbstverwaltung-deutschland.de oder Sie melden sich online an: Online-Anmeldung  Formlose Anmeldung unter: seminare@selbstverwaltung-deutschland.de Bitte Seminarnummer und Adressdaten angeben!

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