Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Visum aufgehoben -Auftrittsverbot: Terroristin darf in Berlin doch nicht auftreten

Rasmea Odeh (Foto: MEE/Natalie Gallagher/keine Verfügungsbeschränkung)
Rasmea Odeh (Foto: MEE/Natalie Gallagher/keine Verfügungsbeschränkung)
 

#Berlin – Der Innensenat hat sowohl das Visum der verurteilten #Terroristin #Rasmea Odeh aufgehoben, wie auch ein #Auftrittsverbot gegenüber der verurteilten Mörderin ausgesprochen. 

Auf der Internetseite des Vereins wurde Odeh als „Kämpferin“ und „wahre Führerin“ angekündigt, die „sexuelle Angriffe und brutale Folter der Israelischen Besatzungstruppen“ überlebt habe. Nun wurde es doch nichts mit der Huldigung bei einer Veranstaltung palästinensischer Gruppen und der Anti-Israel-Kampagne BDS. Rasmea Odeh, eine verurteilte PFLP-Terroristin und Mörderin, sollte auf Einladung des „Samidoun Palestinian Prisoner Solidarity Network“ am Freitag, zusammen mit der wegen „Anstachelung zum Hass“ und der Unterstützung der Terrororganisation „Islamischer Jihad“ verurteilten, palästinensischen Aktivistin Dareen Tatour in Berlin-Kreuzberg sprechen.

 

Die Berliner Senatsverwaltung für Inneres untersagte den Auftritt und hob außerdem Odehs Schengen-Visum auf. Somit muss sie Deutschland verlassen. Zudem sei ein politisches Betätigungsverbot erlassen, berichtet die Bild-Zeitung.

1970 verurteilte ein israelisches Gericht die Jordanierin Odeh wegen der Beteiligung an zwei Bombenanschlägen auf einen Supermarkt und das britische Konsulat in Jerusalem sowie der Mitgliedschaft in der Volksfront zur Befreiung Palästinas (PFLP). Bei dem Supermarkt-Anschlag wurden zwei junge Israelis getötet und neun weitere verletzt. Rasmea Odeh erhielt eine lebenslängliche Haftstrafe, wurde jedoch 1980 im Zuge eines Gefangenenaustauschs freigelassen. 1995 migrierte sie in die USA, verschwieg ihre Terror-Vergangenheit und erschlich sich so die amerikanische Staatsbürgerschaft, die ihr daraufhin jedoch 2017 wieder entzogen wurde. Sie verließ die USA, um einer Gefängnisstrafe zu entgehen. (SB)

Quelle: journalistenwatch.com vom 16.03.2019 


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