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Asylrecht: Bundesregierung will „Identitätstäuscher“ unter Druck setzen

Ein Asylbewerber mit Übersetzer bei einem Entscheider des BAMF. (picture alliance / dpa / Fredrik von Erichsen)

Die #Bundesregierung will mit einer Gesetzesverschärfung gegen #Asylbewerber vorgehen, die ihre Identität verschleiern.

Dies geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums hervor, aus dem die Deutsche Presse-Agentur zitiert, und der voraussichtlich im April vom Kabinett beschlossen werden soll. Demnach sollen ausreisepflichtige #Ausländer, die falsche Angaben über ihre Identität oder Staatsangehörigkeit gemacht haben, nicht mehr in eigenen Wohnungen leben dürfen, sondern dauerhaft in einer Aufnahmeeinrichtung untergebracht werden. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Middelberg, sagte dpa, mit der Maßnahme wolle man Abschiebungen erleichtern.

Der Entwurf sieht zudem vor, dass erwachsene Asylbewerber bis zu 18 Monate in den Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben müssen, wenn sie keinen Schutzstatus besitzen. Für Minderjährige und Familien gilt eine maximale Aufenthaltsdauer von 6 Monaten.

Quelle: Deutschlandfunk vom 17.03.2019 


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