Immer häufiger müssen Verdächtige wegen zu langer Strafverfahren aus der Untersuchungshaft entlassen werden.
Im vergangenen Jahr hoben die Oberlandesgerichte aus diesem Grund bundesweit in mindestens 65 Fällen Haftbefehle gegen dringend Tatverdächtige auf. Das geht aus Zahlen des Deutschen Richterbundes hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen. 2017 waren es demnach 51 Fälle, im Jahr davor 41. Als Ursache sieht der Verband unter anderem die hohe Beanspruchung der Gerichte und Staatsanwälte sowie einen wachsenden Aufwand bei der Bearbeitung von Strafverfahren.
Quelle: Deutschlandfunk vom 24.03.2019