Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Antwort der Bundesregierung – US-Truppen kommen Steuerzahler teuer zu stehen

US-Soldaten in Deutschland: Hohe Kosten für den Bundeshaushalt Foto: dpa

BERLIN. Die in Deutschland stationierten amerikanischen Soldaten haben den Bundeshaushalt seit 2006 mit fast einer Milliarde Euro belastet. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei hervor. Demnach mußten die Steuerzahler allein für Bauvorhaben auf amerikanischen Stützpunkten in Deutschland 573 Millionen Euro zur Verfügung stellen.

Hinzu kommen 86,9 Millionen Euro für Überbrückungshilfen ehemaliger ziviler Angestellter der US-Streitkräfte, 57,1 Millionen Euro für die Bewirtschaftung von US-Liegenschaften, 75 Millionen Euro für die Abgeltung von Schäden, die in Ausübung des Dienstes durch die US-Streitkräfte entstanden sind, vier Millionen Euro für die Deckung des militärischen Bedarfs der USA in Deutschland, 83 Millionen Euro für die Beseitigung von Umweltschäden sowie weitere Ausgaben.

Die Bundesrepublik ist verpflichtet, sich an den durch die US-Militärstützpunkte entstandenen Kosten zu beteiligen. Zwar tragen die ausländischen Streitkräfte nach Nato-Truppenstatut und Zusatzabkommen die Aufwendungen für die Stationierung ihrer Truppen selbst. Deutschland ist jedoch verpflichtet, die Ausgabenbestimmter Verteidigungsfolgen zu übernehmen. (ho)

Quelle: Junge Freiheit vom 12.02.2016

Anmerkung der Redaktion staseve: Das ist sachliche Märchenstunde was hier der Öffentlichkeit unter dem Deckmantel Nato-Truppenstatut und Zusatzabkommen serviert wird. Die Fakten des Völkerrechts sprechen eine eindeutige und andere Sprache als das was hier serviert wird! Im Grundgesetz Artikel 120 lesen wir dazu:

Art. 120 Grundgesetz

(1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen.

Das heisst alle Besatzungskosten trägt der Steuerzahler! Alle 173 Standorte der Amerikaner, die Standorte der Engländer und der Franzosen trägt der Steuerzahler.

Rechtsgrundlage ist hier der Artikel 49 der Haager Landkriegsordnung:

Art. 49 [Erhebung von anderen Auflagen].
Erhebt der Besetzende in dem besetzten Gebiet außer den im vorstehenden Artikel bezeichneten Abgaben andere Auflagen in Geld, so darf dies nur zur Deckung der Bedürfnisse des Heeres oder der Verwaltung dieses Gebiets geschehen.

Da die Bundesrepublik Deutschland eine Besatzungsverwaltung der Alliierten ist und im Auftrag der Besatzungsmächte handelt wird hier der behauptete Deutsche Steuerzahler in vollem Umfang zur Kasse gebeten.

Preis: 18,90 Euro

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