Salafisten dürfen in Leipzig keinen #Kindergarten betreiben. Das hat das #Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen entschieden. In der Begründung hieß es, das Wohl von Kindern erfordere nach deutschem Recht einen erzieherischen Ansatz, der auf die #Integration in die #Gesellschaft gerichtetet ist. Dieser könne aber mit dem ausschließlich an #Koran und Suna orientierten Glaubensverständnis des Trägers nicht in Übereinstimmung gebracht werden. Zudem hatte der geschäftsführende Gesellschafter nicht dargelegt, dass des geschäftsführenden Gesellschafters des Heimträgers einem integrativen #Erziehungskonzept nicht entgegenstehe.
Zuvor hatte bereits das #Verwaltungsgericht Leipzig die Klage auf Erteilung einer Betriebserlaubnis des Kindergartenträgers abgewiesen. Der Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts ist den Angaben zufolge nicht anfechtbar.
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Endlich mal eine gescheite Entscheidung.
Das Pack soll seine Balgen selber hüten bei sich zu Hause.
Ist der Beschluss des OVG von allen urteilenden Personen mit deren Titeln, Vor- und Zunamen unterzeichnet oder nur mit Paraphen? Dann nämlich wäre er gar nicht gültig, meint das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Sicher ein Fehlurteil.
Wenn die richtigen Strippenzieher dran sind wird dieses Urteil kassiert und die dürfen allesw machen was sie wollen.
Das Pack einfach an die Wand und gut ist.
Was brauchen wir solch Dreckspack.
[…] „Gericht verbietet Salafisten Kita in Leipzig“ http://staseve.eu/?p=37476 […]