FACEBOOK- UND INSTAGRAM-ACCOUNTS SIND DERZEIT NICHT ERREICHBAR
Von Alexander Bischoff
Görlitz – Ist das rechte Netzwerk „Ein Prozent“ eine Hass-Organisation, oder nicht? Darüber muss jetzt das Görlitzer Landgericht befinden.
In der Eigendarstellung nennt sich der im ostsächsischen Oybin ansässige Verein „professionelle Widerstandsplattform für deutsche Interessen“.
Die politischen Zielsetzungen ähneln jener der Identitären Bewegung (IB), mit der „Ein Prozent“ offen sympathisiert.
Und genau das nahm Facebook Ende August zum Anlass, den Account des Vereins zu sperren und ihn auch von Instagram zu verbannen.
„Facebook trägt vor, dass der Verein der sogenannten ‚Identitären Bewegung‚ nahestehe – diese sei als ‚Hass-Organisation‘ anzusehen, weshalb nach den Teilnahmebedingungen von Facebook der Account des Vereins zu sperren sei“, erklärte Gerichtssprecher Jörg Küsgen.
Den Zusammenhang zwischen „Ein Prozent“ und IB begründet der Konzern unter anderem mit Interviewaussagen von Vereins-Chef Philip Stein (28) zur finanziellen Unterstützung der Identitären.
Dagegen wehrt sich „Ein Prozent“ mit einer Klage. Im Eilverfahren wollen die Rechtspopulisten die Freigabe ihrer Accounts, denen nach eigener Darstellung fast 100.000 Menschen folgen, gerichtlich erzwingen.
Laut Gerichtssprecher Küsgen legten die Kläger unter anderem eine eidesstattliche Versicherung von Stein vor, wonach es die Unterstützung gar nicht gegeben habe.
Vor der Zivilkammer tauschten die Parteien gestern ihre Standpunkte nochmals mündlich aus. „Eine Verständigung kam nicht zustande“, so Küsgen. Am 29. November will das Gericht seine Entscheidung verkünden.
Fotos: dpa/Michael Reichel, Screenshot/Facebook
Quelle: tag24.de vom 12.11.2019
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