Immer häufiger gründen sogenannte Reichsbürger in Thüringen Vereine. Das Thüringer Amt für Verfassungsschutz empfiehlt Finanzämtern und Gerichten, sich vor der Genehmigung über die Gründer genau zu informieren.
Erfurt. Die Zahl der Vereine, die von Reichsbürgern legal gegründet werden, nimmt nach Angaben von Thomas Schulz, Mitarbeiter beim Thüringer Verfassungsschutz, zu. Das sagte er jetzt bei einer Informationsveranstaltung im Eichsfeld.
Das Amt für Verfassungsschutz empfiehlt, dass Finanzämter vor der Genehmigung von Vereinen sich über deren Gründer informieren – oft könne dabei ein Anruf beim Verfassungsschutz reichen. Schulz schätzt ein, dass Reichsbürger-Vereine auch in Thüringen zu einem Problem werden könnten – zumal der Freistaat bei den oft rechtsextremen Reichsbürgern ob seiner zentralen Lage als beliebter Treffpunkt gilt.
Bei der Regelanfrage der Gerichte mit Blick auf den legalen Waffenbesitz und mögliche Entwaffnung von Reichsbürgern sind sich Innenminister Holger Poppenhäger (SPD) und die Verfassungsschützer einig: Poppenhäger hatte sich Forderungen nach einer Regelanfrage angeschlossen. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundes sieht vor, dass die Waffenbehörden bei den Verfassungsschutzämtern künftig regelmäßig personenbezogene Informationen abfragen können, die einen Antrag auf Waffenerwerb oder -besitz stellen.
Schulz vom Verfassungsschutz macht deutlich, wie wichtig aus Sicht des Amtes diese Einführung der Regelabfrage sei – es gebe Gerichte, zum Beispiel die Verwaltungsgerichte in Weimar und Gera nennt er, die geurteilt hätten, dass die Eigenschaft, Reichsbürger zu sein, allein nicht ausreiche, jemandem die Waffen zu entziehen.
Nicht alle Reichsbürger seien, so Schulz, gefährlich. Aber es gebe welche – auch in Thüringen –, die könnten jederzeit „ausrasten“, so seine Einschätzung.
Quelle: Ostthüringer Zeitung vom 04.12.2016
Gibt es auch Überlegungen dahingehend, die Mitglieder muslimischer Vereine zu entwaffnen?