Am Montag habe laut der Kammer dazu am Wiener Arbeits- und Sozialgericht erneut eine Verhandlung stattgefunden. Die Spezialisten für das Verkehrswesen im Arbeitsinspektorat und die Finanzpolizei hatten laut AK das Ausmaß der Verstöße bei einer Schwerpunktaktion im Jänner 2016 aufgedeckt.
Essen am Klo
Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens, das für die Verpflegung der ÖBB-Fahrgäste am Zug sorgt, seien Pausen und Ruhezeiten vorenthalten worden. „Wenn wir um 24 Uhr in Innsbruck ankamen, hatten wir oft schon um 4 Uhr früh wieder Dienstbeginn“, so eine ehemalige Mitarbeiterin.
Diese vier Stunden Ruhezeit gab es aber auch nur, wenn es zu keiner Verspätung kam. Laut Arbeitszeitgesetz ist allerdings nach Beendigung der Tagesarbeitszeit eine Ruhezeit von 11 Stunden einzuhalten, der laut Gastronomie-Kollektivvertrag auf 10 Stunden herabgesetzt werden kann, so die AK. Manche Mitarbeiter hätten auch am Zugs-Klo gegessen – denn nur dort hatte man seine Ruhe, so eine ehemalige Arbeitnehmerin, die mit Hilfe der AK Klage eingebracht hatte, laut Aussendung.
Links:
- Deutliche Lohnsteigerung für Zugskellner (wien.ORF.at)
- ÖBB: Zugskellner werden nun Eisenbahner (wien.ORF.at)
- ÖBB
- Do & Co
Quelle: wien.orf.at vom 23.10.2017
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