Berlin/Karlsruhe. Kein Sieg für den säkularen Staat: das Land Berlin darf Lehrerinnen nicht pauschal das Tragen von Kopftüchern verbieten. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt eine Beschwerde des Landes Berlin gegen ein entsprechendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen.
Damit steht das Neutralitätsgesetz, in dem auch das Kopftuchverbot verankert ist, in Frage. Es untersagt Lehrkräften und anderen Pädagogen an öffentlichen Berliner Schulen grundsätzlich das Tragen religiöser Symbole im Dienst. Das kann ein Kopftuch sein, aber auch ein Kreuz oder eine Kippa.
Bereits im August 2020 hatte das Bundesarbeitsgericht die Regelung in Frage gestellt. Einer Muslimin, die wegen ihres Kopftuches nicht in den Schuldienst übernommen worden war, sprach das Gericht damals sogar eine Entschädigung von rund 5159 Euro zu, weil sie wegen ihrer Religion diskriminiert worden sei. Es bestätigte damit eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts vom November 2018, gegen die das Land in Revision gegangen war. (rk)
Quelle: zuerst.de vom 03.02.2023
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War ja zu erwarten bei unserer Justiz. Alles Arschkriecher vor dem Herrn.
Ja Ulrike, in der Zeit meiner Eltern und Großeltern war ein Kopftuch üblich bei den Landfrauen. Von daher ist solch ein Verbot schwierig argumentativ durchzusetzen.
Hatte hier mit Glauben nichts zu tun!