#Facebook kann nach Ansicht eines #EU-Generalanwalts dazu gezwungen werden, #Hasskommentare herauszufiltern.
Sämtliche Postings, die wort- oder sinngleich mit einem ehrverletzenden Kommentar seien, müssten von dem Sozialen Netzwerk gesucht und identifiziert werden, so der Anwalt. Die endgültige Entscheidung fällt der Europäische Gerichtshof. Er muss der Empfehlung des Generalanwalts nicht folgen, tut es aber in den meisten Fällen.
Geklagt hatte die ehemalige österreichische Grünen-Chefin Glawischnig. Der Oberste Gerichtshof in Wien hatte den Fall an den EuGH verwiesen.
Quelle: Deutschlandfunk vom 04.06.2019
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