Apotheken: Bericht über Liefer-Engpässe bei Medikamenten

 

Ein Apotheker steht hinter der Ladentheke und schaut in den Computer, hinter nimmt eine Pharmazeutische Assistentin ein Medikament aus dem Regal (picture alliance/ imageBROKER/ Jochen Tack)
Lieferengpässe: Mal fehlt eine bestimmte Dosierung oder Darreichungsform, mal fehlt ein Wirkstoff ganz (picture alliance/ imageBROKER/ Jochen Tack)

Apotheken haben offenbar stärkere Lieferengpässe bei Medikamenten als in früheren Jahren.

Eine Sprecherin des Bundesinstituts für Arzneimittel in Bonn sagte der „Rheinischen Post„, derzeit lägen 226 Meldungen über eingeschränkte Verfügbarkeiten oder Lieferengpässe vor. Damit wäre schon bald der Stand des gesamten Vorjahrs erreicht.

Apothekervertreter erklären zur Begründung, viele Wirkstoffe würden mittlerweile in Ländern wie Indien, China oder Israel hergestellt. Mit dem Wohlstand weltweit steige zudem die Nachfrage. Auch Rabattverträge der Krankenkassen können nach Einschätzung der Apotheker zu Engpässen beitragen, wenn etwa die Versicherten einer Kasse nur Mittel bestimmter Hersteller verwenden dürften. Der AOK-Bundesverband wies dies zurück und erklärte, Rabattverträge sorgten im Gegenteil für mehr Planungssicherheit.

Quelle: Deutschlandfunk vom 08.06.2019 


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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
4 Jahre zuvor

Ein Aufruhr was in der BRiD an Lebensmittel im Jahr weggeworfen wird! Tolle Ablenkung! Die Pharmaka stellen 45 000 Medikamente her von denen etwa 5-6 000 nur verschrieben werden. Der Rest fliegt in die Tonne. Die Positiv Liste wurde diskutiert und immer verworfen. 40 000 unnütz produzierte Medikamente sind ein Wert den wir mit den Anderen bezahlen. Es ist alles Verarsxxxng.
Volk wie bist Du vertrottelt, belämmert, verdummt!!!???

Positivliste
Eine Positivliste umfasst alle zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnungsfähigen Arzneimittel. In Deutschland hat es mehrere gesetzgeberische Versuche gegeben, eine solche Liste einzuführen, die letztlich durch nachfolgende Reformen jedoch wieder revidiert wurden.
Der erste Versuch, nach dem Gesundheitsstrukturgesetz eine Vorschlagsliste verordnungsfähiger Arzneimittel zu erarbeiten, die per Rechtsverordnung durch das Bundesministerium für Gesundheit in Kraft gesetzt werden sollte, scheiterte. Gegen den Widerstand der Krankenkassen und eines Teils der Bundesländer wurde die Positivliste mit dem Fünften SGB-V-Änderungsgesetz 1995 bereits vor ihrem Inkrafttreten zurückgenommen.
Mit der GKV-Gesundheitsreform 2000 wurde ein Verfahren zur Erstellung einer Positivliste gesetzlich festgeschrieben. Bevor eine Positivliste in Kraft treten konnte, wurde die entsprechende Regelung durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) wieder ersatzlos gestrichen. Stattdessen wurden mit demselben Gesetz nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel seit dem 1. Januar 2004 von der Erstattung durch die Krankenkassen weitgehend ausgeschlossen (Negativliste). Sogenannte Bagatellarzneimittel, die zur Behandlung leichterer Erkrankungen wie Erkältungen oder Übelkeit eingesetzt werden, sind bereits seit 1983 durch die Reichsversicherungsordnung für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen. Ebenfalls nicht bezahlt werden Lifestyle-Arzneimittel zur Erhöhung der Lebensqualität wie Haarwuchsmittel oder Appetitzügler sowie unwirtschaftliche Arzneimittel.
Ziel einer Positivliste war die Qualitätsverbesserung der Arzneimittelversorgung in der GKV. Damit sollte über die Zulassungskriterien des Arzneimittelgesetzes hinaus eine Nutzenbewertung eingeführt werden. Diese Nutzenbewertung von Arzneimitteln ist durch das GMG erstmals eingeführt worden. Durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde sie auf eine Kosten-Nutzen-Bewertung erweitert.
§§ 34, 35 b SGB V

Ulrike
Ulrike
4 Jahre zuvor

Hab ich in der letzten Zeit oft in der Aotheke erlebt dass das vom Doc verschriebene Medikament nicht lieferbar war und musste warten. Toll. Da wirds mal richtig knallen wenn lebenswichtige Medikamente fehlen.