URHEBERRECHTLICHEN NUTZUNGSRECHTE ALS STREITPUNKT
München – Vor dem Landgericht München I streiten sich der Bayerische Rundfunk und eine Drehbuchautorin um den Pumuckl.
Die Episode wurde im April 2019 zweimal ausgestrahlt. Deswegen hat die Drehbuchautorin den Bayerischen Rundfunk (BR) verklagt. Sie geht davon aus, dass der Sender kein Ausstrahlungsrecht mehr hatte.
Der BR sieht das anders. „Grundsätzlich strahlen wir als BR Produktionen nur aus, wenn wir der Meinung sind, dass uns dafür auch alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte vorliegen“, betonte eine Sprecherin des Senders auf Anfrage.
Der Grund für die entgegengesetzten Auffassungen ist nach Gerichtsangaben, dass die Parteien eine zum ursprünglichen Vertrag geschlossene Zusatzvereinbarung aus dem Jahr 2000 verschieden auslegen. Die Drehbuchautorin fordert Schadenersatz in Höhe von 35.790 Euro plus Zinsen.
Der BR ist dem Gericht zufolge bereit, 3068 Euro zu zahlen. Um die Differenz wird nun am Donnerstag vor dem Landgericht weiter gestritten.
Quelle: tag24.de vom 30.01.2020
Fotos: Montage: 123rf/olegdudko, ARD/dpa/lby, 123Rf/olegdudko, ARD dpa/lby
Alle wollen überall nur Geld rausschinden.
Pumuckl war immer schon ein Schmerzendgeld wert… 😀