- Ein Sportwagen fährt durch die Komödienstraße in Köln, Symbolbild Raser (imago/C. Hardt/Future Image)
Mehrere Bundesländer wollen den neuen Bußgeldkatalog mit höheren Strafen für Raser vorerst nicht mehr anwenden.
Bayerns Innenminister Herrmann erklärte, man werde bei Ordnungswidrigkeiten zur alten Rechtslage zurückkehren. Auch die Länder Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Sachsen gaben bekannt, wieder den alten Bußgeld-Katalog anzuwenden.
Sie folgen damit einer Empfehlung des Bundes. Danach sind die in der neuen Straßenverkehrsordnung vorgesehenen Fahrverbote wahrscheinlich nichtig, weil der Verweis auf die notwendige Rechtsgrundlage fehlt.
Quelle: Deutschlandfunk vom 04.07.2020
In der DDRBRiDVEBUdSSRGMbH gibt es für nichts eine Rechtsgrundlage! Es ist alles auf privatem Seehandeklsrecht* aufgebaut, dem der Autofahrer nicht zugestimmt hat. Es gilt eine Straßenverkehrsordnung und keine Straßenverkehrsstrafordnung-wo hat der Autofahrer derer mit Unterschrift zugestimmt? Es kann kein dritter einen Vertrag über Dich abschließen, genauso wie bei der GEZ. Die Person die mit dem Strafzettel angeschrieben wird gibt es nicht! Es gilt die DIN 5007-2!
*Wenn das Auto eine Schiffsschraube hätte dann fiele es unter Schifffahrt und Seehandelsrecht, dann wäre die Wortmarke Wasserschutz…Wortmarke auf den Straßen zuständig und es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 12-15Km/h auf den Straßen.
Wer weiß wie wir hier wieder verarscht werden. Eher drückt man einem Toten einen Furz raus oder zieht einen toten Beamten vom verfurztem Sessel, als das DIE auch nur einen Pfennig wieder rausrücken oder auf eine Willkür gegenüber dem Sklaven hinter dem Lenkrad verzichten!
Merkwürdig ist, daß die Maut nicht durchgebracht wurde und jetzt die Plünderung auf Verdacht einer Überschreitung nicht. War Neuschwabenland hier und hat auf seine Rechte an den Reichsstraßen eingefordert?
„…Mehrere Bundesländer wollen den neuen Bußgeldkatalog mit höheren
Strafen für Raser vorerst nicht mehr anwenden. …“
Dafür gibt es jetzt Bußgelder für das nicht tragen -oder nicht richtig tragen
der Masken !!