Wegen linker Zensur: Trump geht gegen Facebook und Co. vor

26. September 2020
Wegen linker Zensur: Trump geht gegen Facebook und Co. vor
KULTUR & GESELLSCHAFT

Washington. Die Regierung von US-Präsident Donald Trump wirft Online-Plattformen schon seit längerem vor, konservative Inhalte zu benachteiligen. Jetzt handelt sie und hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der den Handlungsspielraum von Online-Diensten beim Umgang mit Inhalten auf ihren Plattformen einschränken soll.

Das US-Justizministerium nimmt dabei insbesondere eine gesetzliche Regelung aus den 1990er-Jahren ins Visier, die das heutige Internet maßgeblich geprägt hat. Gemäß der „Section 230“ werden Online-Dienste nicht für von Nutzern veröffentlichte Inhalte haftbar gemacht. Zugleich gesteht sie den Plattformen weitreichende Freiheiten zu, gegen unerwünschte Inhalte oder Nutzer vorzugehen.

Das am Mittwoch eingebrachte Gesetz soll diese Regelungen neu formulieren, wie das Justizministerium mitteilte. Der Vorschlag solle den Firmen die Möglichkeit nehmen, „sich hinter der Immunität zu verstecken, um legale Aussagen böswillig zu zensieren“, hieß es.

Konkret will das Justizministerium einschränken, gegen welche Inhalte die Plattformen vorgehen können, ohne dafür haftbar gemacht zu werden. Bisher sind das neben etwa anstößigen Beiträgen und Gewalt auch „Inhalte, die aus anderen Gründen zu beanstanden sind“. Diese Formulierung soll drastisch eingeengt werden, auf „widerrechtliche“ Inhalte und die Unterstützung von Terrorismus.

Nicht zuletzt Präsident Trump wirft Online-Plattformen vor, die Verbreitung konservativer Ansichten einzuschränken. Er hat Facebook und Twitter zudem scharf kritisiert, nachdem sie von ihm weiterverbreitete Beiträge zum Coronavirus mit Warnhinweisen versehen oder entfernt hatten. Die Neuformulierung des Gesetzes würde ihnen ein solches Vorgehen erschweren.

Außerdem will das Justizministerium auch zivilrechtliche Klagen gegen Online-Dienste in Fällen von Terrorismus, Kindesmißbrauch und Cyberstalking erlauben. Strafrechtliche Verfolgung war in diesen Fällen bereits vorgesehen. (mü)

Quelle: zuerst.de vom 26.09.2020 


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