Kommunale Finanzen – Städte- und Gemeindebund befürchtet größte Krise seit Bestehen der Bundesrepublik


28.10.2022

Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes gestikuliert und schaut ernst.
Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes gestikuliert und schaut ernst.
Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. (picture alliance / Britta Pedersen/dpa)

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund warnt vor erheblichen finanziellen Schwierigkeiten der Kommunen in den kommenden Jahren.

Diese stünden sehr wahrscheinlich vor der größten fiskalischen Krise seit Bestehen der Bundesrepublik, sagte Hauptgeschäftsführer Landsberg der Funke-Mediengruppe. Die stark steigenden Energiepreise und Sozialausgaben sowie ein hoher Investitionsbedarf bedeuteten eine Zeitenwende. Daher müsse der Bund mit den Ländern ein schnell umsetzbares Konzept ausarbeiten, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen abzusichern. Außerdem müsse der Staat prüfen, welche staatlichen Leistungsversprechen wirklich notwendig und auch noch erfüllbar seien, fügte Landsberg hinzu.
Diese müssten in der Konsequenz von der öffentlichen Hand priorisiert und möglicherweise auch wieder revidiert werden.

Quelle: Deutschlandfunk vom 28.10.2022

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Tankschiff
Tankschiff
1 Jahr zuvor

Meckert doch nicht rum, wo war euer Verein als die Sanktionen zum designierten Schaden Rußlands gebastelt wurden?

Und dann haben doch die Kommunen das Bonusei Erhöhung der OwiG-Tempo-Dienstleistungen bekommen.

Mietet einfach noch ein paar mobile Blitzer pro Kommune und sahnt ab.

Last edited 1 Jahr zuvor by Tankschiff
Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
1 Jahr zuvor

So ein Bericht macht uns nicht klüger, sondern ebenso dumm wie diesen Landsknecht!

birgit
birgit
1 Jahr zuvor

Hü und Hott, mehr sagt er nicht.

Alexander Berg
1 Jahr zuvor

Das wesentliche Thema betrifft heute mal das Autofahren. Eine Bekannte schickte mir heute diesen Artikel aus dem „Kurier am Sonntag“. Ein Blatt was in Recklinghausen verteilt wird.
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Der letzte Abschnitt des Artikels lautet: „In Deutschland hingegen kann nur derjenige für eine Tat belangt werden, der sie auch begangen hat, also der Fahrer, nicht der Halter.“
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In dem vom Menschen geschaffenen positiven Recht bedarf es daher auch zu allen Arten von Personen (die Rollen des Menschen, die er laut Gesetz einnehmen soll) einer entsprechenden „Legaldefinition“.
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„Legaldefinition meint eine im Gesetz enthaltene Definition eines unbestimmten Rechtsbegriffes. Sie sind oftmals daran zu erkennen, dass das definierte Wort nach der Definition in Klammern steht.“ Juraforum „Legaldefinition“
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Das klingt spannend, denn auf der gleichen Website steht für „Fahrzeugführer“ zunächst:
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„Der Fahrzeugführer ist diejenige Person, die ein Gerät zur Fortbewegung, also ein Fahrzeug (Fahrrad, Kfz etc.), bewusst lenkt oder steuert, also führt. Der Begriff findet maßgeblich im allgemeinen*** Verkehrsrecht Anwendung, wird aber auch im Verkehrsstrafrecht gebraucht.“ Juraforum „Definition: Fahrzeugführer“
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Jetzt wird es noch spannender:
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Fahrzeugführer im Verkehrsrecht
„Das Verkehrsrecht umfasst im Wesentlichen Regelungen zur Teilnahme am Straßenverkehr sowie die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr. Die Pflichten des Fahrzeugführers bei der Teilnahme am Straßenverkehr finden sich maßgeblich in der Straßenverkehrsordnung [StVO], Regelungen zur Zulassung zum Straßenverkehr hingegen in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung [StVZO], wobei dort die entsprechenden Regelungen zum Fahrzeugführer mittlerweile entfallen sind (ehemals in den §§ 1 – 15l StVZO).
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Eine Legaldefinition zum Fahrzeugführer* besteht indes** nicht. Nach allgemeiner*** Ansicht ist im allgemeinen*** Verkehrsrecht jedoch derjenige Fahrzeugführer, der ein Gerät zur Fortbewegung (mithin ein Fahrzeug) bewusst lenkt oder steuert (mithin führt). Darüber hinaus sind zwei Anforderungen an den Fahrzeugführer zu stellen:…“ Juraforum „Definition****: Fahrzeugführer“
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* Anmerkung: auch nicht für „Fahrer“
** indes (Synonym für unterdessen, inzwischen, jedoch, aber, ähnlich: allerdings, gleichzeitig, freilich, dagegen usw.)
*** Der Begriff „allgemein“ deutet auf Gewohnheitsrecht hin.
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So ein vom Menschen ausgestattet mit entsprechender Rolle geschaffenes, künstliches Recht benötigt in der Regel vier Geltungsbereiche (Anmerkung: Wobei „Geltung“ auf den Begriff „gilt“ verweist, was an sich ein Hinweis auf eine Rechtsfiktion darstellt): räumlich, zeitlich, sachlich, und „persönlich“.
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Der Geltungsbereich, den die Fahrzeug führende Person im Straßenverkehr definiert, ist jedoch in der StVZO entfallen. Somit existiert im Recht die Person des Fahrzeugführer nicht mehr, was dazu führt, dass damit auch der Rest hinfällig wird.
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Auch was die berühmten OWi angeht, wenn man als „Fahrer“ oder „Fahrzeugführer“ es mal wieder beim „Wegelagerer-Blitzer“ zu eilig gehabt hat.
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„Gibt es eine einheitliche Rechtsgrundlage für alle Blitzer?
Nein. Es existiert kein bundesweites Gesetz, dass das Aufstellen und die Inbetriebnahme von Blitzern in ganz Deutschland regelt. Stattdessen hat jedes Bundesland seine eigenen Blitzer-Richtlinien festgelegt. Die entsprechenden Verordnungen sind allerdings großteils nicht für die Öffentlichkeit zugänglich, sondern nur von den Mitarbeitern der zuständigen Behörden einsehbar.“ SOS-Verkehrrecht, FAQ: Blitzer-Rechtsgrundlage
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Dazu nochmals der räumliche Geltungsbereich des §5 OWiG: „Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.“
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Hinweisend: Es lohnt sich die Behörde nach der entsprechenden Verordnung und dem entsprechenden Paragraphen zu fragen. Erst neulich soll jemand gegen ein Gesetz aus dem Bundesgesetzblatt Teil 3 verstoßen haben, das jedoch nicht öffentlich zugänglich ist und man so auch keine Kenntnis darüber erlangen kann.
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Das mit dem Fahrzeugführer geht sogar bis ins Strafrecht, hier bspw. §248b StGB sowie §316 StGB (Anmerkung: Mal ungeachtet, dass allen Gesetzen der räumliche Geltungsbereich fehlt, der ein Staatsgebiet eindeutig definiert, wo diese Regeln gelten sollen.
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Hinweisend: Der Ausdruck „im Geltungsbereich dieses Gesetzes“ definiert rechts-philosophisch daher nur einen Punkt ohne Ausdehnung und ist „per se“ nur eine Erfindung des Menschen.
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Hinweisend dazu nochmals die Rede von Helmut Schmidt in 2012 zur Verleihung des Westfälischen Friedens, welcher Art das Konstrukt u. a. „BRD“ ist.
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Aus: „Kleinkariertes zum Autofahren“

Sylvester Ohnemus
Sylvester Ohnemus
1 Jahr zuvor
Reply to  Alexander Berg

Hinweisend: Ein Studium wäre dann durchaus hilfreich. Man kann die Dinge aber auch als normaler Bürger verstehen, wenn die kognitiven Fähigkeiten das zulassen. Die Erkenntnisse von Herrn Berger sind eben für Individuen bestimmt denen der Verstand abhandengekommen ist. Gleichfalls sie eben nicht begreifen, dass das Schmidchen kein Schmid ist, sondern eine Laie der vom dunning-Kruger Effekt (dunning-Kruger-Effekt bezeichnet die kognitive Verzerrung im Selbstverständnis inkompetenter Menschen, das eigene Wissen und Können zu überschätzen.) befallen ist.
Der räumliche Geltungsbereich von Bundesgesetzen ist stets das gesamte Bundesgebiet, ohne dass dies in jedem Gesetz geregelt werden muss. Der räumliche Geltungsbereich bedarf bei Bundesgesetzen nämlich einer ausdrücklichen und konkreten Regelung nur dann, wenn vom Grundsatz der Geltung im gesamten Bundesgebiet abgewichen werden soll oder muss.
Blitzer: Welche Rechtsgrundlage haben Geschwindigkeitsmessungen?Lohnt sich ein Einspruch gegen Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot?
Vorschriften für Radarfallen und andere MessgeräteLöst ein Blitzer aus, müssen Autofahrer in naher Zukunft mit unerfreulicher Post rechnen. Damit die Messergebnisse aber auch als Grundlage für einen Bußgeldbescheid dienen können, sind beim Einsatz der Blitzer zahlreiche Vorschriften und gesetzliche Vorgaben zu beachten. So sind unter anderem die Zulassung der Messgeräte, ihre regelmäßige Eichung sowie die Zuständigkeit der verschiedenen Behörden relevant.
Doch gibt es für Blitzer eine einzelne Verordnung oder müssen mehrere Gesetzestexte zurate gezogen werden? Welche Behörde führt die Geschwindigkeitsmessung durch? Dürfen auch private Firmen die Messgeräte betreiben? Und welche Optionen haben Autofahrer, wenn beim Einsatz der Blitzer die Rechtsgrundlage missachtet wurde? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Und falls ein Ratgeber nicht ausreichend ist um ein komplexes Thema zu verstehen kann man eben einen anwaltlichen Rechtsberatung einholen. Unter bestimmten finanziellen Umständen kann das auch kostenlos gewährt werden und wichtig bei Erfolgsaussicht der Anklage.
Ein schönes Wochenende.

Alexander Berg
1 Jahr zuvor

„…die kognitive Verzerrung im Selbstverständnis inkompetenter Menschen, das eigene Wissen und Können zu überschätzen.“, was ausgerpochen nur als eine Projektion daherkommt.

Sylvester Ohnemus
Sylvester Ohnemus
1 Jahr zuvor
Reply to  Alexander Berg

Ich maße mir nicht an meine Sichtweise anderen überstülpen zu wollen. Ich nehme lediglich die Ausdünstungen auf indem ich mein Wissen mit den vorliegenden Informationen abgleiche. Ordne diese dem Wahrheitsgehalt und was ich als richtig erachte nach ein und folgere dementsprechend inwiefern diese Dinge für mich eine Relevanz haben. Demnach kann ich ihre Theorien getrost in die Tonne kloppen, weil sie in meiner Gedankenwelt keinen Platz einnehmen. Vielmehr interessiert mich das Verhalten hinter der Person. Wie konnte das soweit kommen? Welches Motiv steckt hinter einer übersteigernden Motivation sein Leben abseits der Gesellschaft zu verbringen. Permanent Unwahres mit Wahrem zu vermischen und als Rattenfänger unsichere Menschen mit einfachen Lösungen einzufangen, obwohl es vielfach keine gibt. Ich schau mir einige Kommentare dazu an. Es sind nicht so sehr die einzelnen Meinungen zu einem Thema sondern die Art und Weise wie sie dazu Stellung beziehen. In meinem Fachgebiet gibt es auch entsprechende Foren in denen ein Laie Informationen einholen kann. Ich staune immer wieder wer sich so als Fachmann outet und was an Informationen dabei an den Interessierten weiter gegeben werden. Ich frage mich immer wieder warum diese Leute nicht einfach die Information bei den Experten direkt anfragen?!
Ein Grund weshalb die Desinformation solche Blüten treibt.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
1 Jahr zuvor
Reply to  Alexander Berg

Seit 2004 sind die Geltungsbereiche aufgehoben! Was nützt uns die Diskussion stehend auf dem toten Pferd? Wir unterliegen der brutalsten Willkür von dem auch noch von bezahlten Sesselfurzern aus der nahen oder fernen Verwandtschaft! Was soll hier diese Ablenkung? Es kümmert die vermutlichen Verbrecher nicht der Elefant im Porzelanladen!

Die grinsende dämliche Brut hat selbst festgestellt: Im OwiG gibt es keinen Geltungsbereich!

Sylvester Ohnemus
Sylvester Ohnemus
1 Jahr zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

Solch einen dämlichen Mist kann man nur schreiben wenn man generell die BRD ablehnt. Sie wissen selbst über den Wahrheitsgehalt ihrer Falschdarstellung!

Alexander Berg
1 Jahr zuvor

Sie ist ja auch nur eine Fiktion: Was mich angeht:comment image

Sylvester Ohnemus
Sylvester Ohnemus
1 Jahr zuvor
Reply to  Alexander Berg

Wahrscheinlich hat das Amt die Verhältnismäßigkeit als nicht gegeben angesehen. Leider hat man die Lage damit verkannt was bestimmte Menschen mit diesen Informationen im web dadurch verbreiten. Das hätte soweit durchgezogen müssen, wie es eben im OwiG drin steht. Es gibt ein paar Leuchten, die der Meinung sind dem Staat ein Schnippchen geschlagen zu haben und deshalb auch andere dazu animieren es ihnen gleichzutun. Bestenfalls geben Sie ihre Unterstützung für Bares weiter und legen in aller Regel eine Bauchhandlung hin. Die Gesellschaft, also auch der Staat steht vor der schwierigen Frage wie damit umzugehen ist. Ignorieren, weil es bisher lediglich ein paar Spinner waren oder die Härte des Gesetzes anwenden. Mittlerweile hat sich das ausgeweitet und es bedarf einer korrigierenden Verfahrensweise. Ansonsten weiß man nicht wo das noch enden wird. Die Gesellschaft findet im web sehr viel, was den eigenen Sicht- und Denkweisen entspricht. Anonym lässt sich der eigens entwickelte Frust auch wunderbar abladen. Mich würde einmal das reale Leben dieser Mitbürger interessieren. Daraus könnte man sicherlich interessante Schlüsse ziehen.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
1 Jahr zuvor

Auf welchen Planeten Sind Sie verbannt worden? Bundesrechtsbereinigungsgesetz nennt sich das. Wir haben wieder Besatzerrecht seit 17.7.1990. Warum sonst sind die Geltungsbereiche erloschen? Fragen Sie doch in Börlin an!
Ausserdem ist mir das zu blöd ständig auf dem toten Pferd für Euch zu reiten! Ihr habt es zu tote geritten!

Sylvester Ohnemus
Sylvester Ohnemus
1 Jahr zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

Ich teile den gleichen Planeten mit ihnen. Da Sie den ganzen Tag damit zubringen dürfte ihnen auch die Erklärungen zu den Bundesbereinigungsgesetzen bekannt sein.
Das Bundesministerium der Justiz unterstützt mit der Rechtsbereinigung das Ziel, den Bestand der geltenden Gesetze und Verordnungen übersichtlich zu halten, damit klar erkennbar ist, welche Rechtsnormen heute und in Zukunft Anwendung finden. Mit Rechtsbereinigungsgesetzen werden Gesetze aufgehoben, die nur befristet galten oder aus anderen Gründen für heutige Sachverhalte keine Bedeutung mehr haben. Eine Änderung der Rechtslage tritt dadurch weder für frühere noch für heute bestehende Rechtsverhältnisse ein.
Der Unterschied zwischen uns beiden liegt in der Einordnung einer Information und mit deren Umgang. Deshalb entwickle ich mich natürlich weiter, während Sie nur noch mit dem richtigen Substrat weiterleben können. Auf jeden Fall befindet sich Blaukorn in höherem Maße darin, welches zu Vergiftungen führt.
Man kann das auch absetzen und schon bald wird das Gras wieder grün.

Alexander Berg
1 Jahr zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

„Die grinsende dämliche Brut hat selbst festgestellt: Im OwiG gibt es keinen Geltungsbereich!“
Richtigstellung:
„Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.“
Es geht in meinem Text darum, anderen etwas an die Hand zu geben, die es noch nicht verstanden haben.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
1 Jahr zuvor
Reply to  Alexander Berg

Das steht und gilt bei der ZPO oder StPO, nicht bei OWiG.
„Entscheidung ist nicht anfechtbar“ gibt es nicht! Das versperrt den Rechtsweg und der ist bis in letzte Instanz garantiert. Wenn Du gut argumentierst und die vermutlichen Gangster in der Ecke hats, dann bleibt das alles liegen und Du hörst nie wieder etwas. Bis auf: Wir haben am XXX geantwortet und wir antworten nicht mehr!