Wladimir Putin: „Wir wissen, durch wessen Hände diese Gräueltat gegen Russland und sein Volk begangen wurden“

Putins Atomdrohung: US-Insider warnen vor „taktischen" Waffen

Der russische Präsident Wladimir Putin

Der russische Präsident Wladimir Putin nahm an einem Treffen teil, wo die erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Terrorakt im Moskauer Crocus City Hall beraten wurden.

Das Video zeigt seine komplette Ansprache mit deutschen Untertiteln ! 📣

Die Kernaussagen des Präsidenten Russlands waren: – „Unsere Gesellschaft hat in dieser schwierigen Zeit ein Beispiel für wahre Solidarität, Einigkeit und gegenseitige Unterstützung gegeben.“ – „Trotz unseres großen Schmerzes und unserer Trauer, unseres Mitgefühls und unseres rechtmäßigen Wunsches, alle Täter dieser Gräueltat zu bestrafen, muss die Untersuchung mit einem Höchstmaß an Professionalität, Objektivität und ohne jegliche politische Vorurteile durchgeführt werden.“ – „Wir wissen, dass dieses Verbrechen von radikalen Islamisten begann, deren Ideologie die islamische Welt selbst seit Jahrhunderten bekämpft hat.“ – Putin fügte hinzu: „…wir sehen auch, dass die Vereinigten Staaten versuchen, ihre Satelliten und andere Länder der Welt über verschiedene Kanäle davon zu überzeugen, dass nach ihren Geheimdienstinformationen angeblich keine Spur von Kiew in den Moskauer Terroranschlag verwickelt ist und dass der blutige.“ Terroranschlag von Anhängern des Islam, Mitglieder der in Russland verbotenen Organisation „Islamischer Staat“ verübt wurde.“ – „Sind radikale und sogar terroristische islamische Organisationen wirklich daran interessiert, Russland anzugreifen, das heute für eine gerechte Lösung des eskalierenden Nahostkonflikts eintritt?“

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 26.03.2024

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Ulrike
Ulrike
1 Monat zuvor

Jeder der einigermassen normal denken kann weiss auch wer dahinter steckt.

birgit
birgit
1 Monat zuvor

Na wer steckt dahinter ? Natürlich die üblichen Verdächtigen !

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
1 Monat zuvor

Wie wird ein Hummer zubereitet?

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
1 Monat zuvor

Gesetz Nr. 10 des Kontrollrats
der Alliierten Kontrollbehörde vom 20. Dezember 1945

VOBl. Stadt Berlin Nr. 17/1945 S. 178

Bestrafung von Personen, die sich
Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen Frieden oder Menschlichkeit schuldig gemacht
haben

Einleitung

Um die Bestimmungen der Moskauer Deklaration vom 30. Oktober 1943 und des
Londoner Abkommens vom 8. August 1945 sowie des im Anschluß daran erlassenen
Grundgesetzes zur Ausführung zu bringen und um in Deutschland eine einheitliche
Rechtsgrundlage zu schaffen, welche die Strafverfolgungen von Kriegsverbrechern
und anderen Missetätern dieser Art – mit Ausnahme derer, die von dem
Internationalen Militärgerichtshof abgeurteilt werden – ermöglicht, erläßt der
Kontrollrat das folgende Gesetz:

Artikel I

Die Moskauer Deklaration vom 30. Oktober 1943 „betreffend die
Verantwortlichkeit der Hitleranhänger für begangene Greueltaten“ und das
Londoner Abkommen vom 8. August 1945 „betreffend Verfolgung und Bestrafung
von Hauptkriegsverbrechern der europäischen Achsenländer“ werden als
untrennbare Bestandteile in das gegenwärtige Gesetz aufgenommen. Die Tatsache,
daß eine der Vereinten Nationen den Bestimmungen des Londoner Abkommens
beitritt, wie dies in seinem Artikel V vorgesehen ist, berechtigt diese
Nationen nicht, an der Ausführung des gegenwärtigen Gesetzes in dem
Hoheitsgebiet des Kontrollrates in Deutschland teilzunehmen oder in seinen
Vollzug einzugreifen.

Artikel II

1. Jeder der folgenden Tatbestände stellt ein Verbrechen dar:

  1. Verbrechen gegen den Frieden.  Das
    Unternehmen des Einfalls in andere Länder und des Angriffskrieges als
    Verletzung des Völkerrechts und internationaler Verträge einschließlich
    der folgenden, den obigen Tatbestand jedoch nicht erschöpfenden Beispiele:
    Planung, Vorbereitung eines Krieges, Beginn oder Führung eines
    Angriffskrieges oder eines Krieges unter Verletzung von internationalen
    Verträgen, Abkommen oder Zusicherungen; Teilnahme an einem gemeinsamen
    Plan oder einer Verschwörung zum Zwecke der Ausführung einer der
    vorstehend aufgeführten Verbrechen.
  2. Kriegsverbrechen.  Gewalttaten oder
    Vergehen gegen Leib, Leben oder Eigentum, begangen unter Verletzung der
    Kriegsgesetze oder -gebräuche, einschließlich der folgenden, den obigen
    Tatbestand jedoch nicht erschöpfenden Beispiele: Mord, Mißhandlung der
    Zivilbevölkerung der besetzten Gebiete, ihre Verschleppung zur
    Zwangsarbeit oder anderen Zwecken oder die Anwendung der Sklavenarbeit in
    dem besetzten Gebiet selbst, Mord oder Mißhandlung von Kriegsgefangenen,
    Personen auf hoher See; Tötung von Geiseln; Plünderung von öffentlichem
    oder privatem Eigentum; vorsätzliche Zerstörung von Stadt oder Land; oder
    Verwüstungen, die nicht durch militärische Notwendigkeit gerechtfertigt
    sind.
  3. Verbrechen gegen die Menschlichkeit.  Gewalttaten und
    Vergehen, einschließlich der folgenden, den obigen Tatbestand jedoch nicht
    erschöpfenden Beispiele: Mord, Ausrottung, Versklavung,
    Zwangsverschleppung, Freiheitsberaubung, Folterung, Vergewaltigung oder
    andere an der Zivilbevölkerung begangene unmenschliche Handlungen;
    Verfolgung aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen, ohne
    Rücksicht darauf, ob sie das nationale Recht des Landes, in welchem die
    Handlung begangen worden ist, verletzen.
  4. Zugehörigkeit zu gewissen Kategorien von Verbrechervereinigungen
    oder Organisationen, deren verbrecherischer Charakter vom Internationalen
    Militärgerichtshof festgestellt worden ist.

2. Ohne Rücksicht auf seine Staatsangehörigkeit oder die Eigenschaft, in der
er handelte, wird eines Verbrechens nach Maßgabe von Ziffer 1 dieses Artikels
für schuldig erachtet, wer

  1. als
    Täter oder
  2. als
    Beihelfer bei der Begehung eines solchen Verbrechens mitgewirkt oder es
    befohlen oder angestiftet oder
  3. durch
    seine Zustimmung daran teilgenommen hat oder
  4. mit
    seiner Planung oder Ausführung in Zusammenhang gestanden hat oder
  5. einer
    Organisation oder Vereinigung angehört hat, die mit seiner Ausführung in
    Zusammenhang stand, oder
  6. soweit.
    Ziffer 1 (a) in Betracht kommt, wer in Deutschland oder in einem mit
    Deutschland verbündeten, an seiner Seite kämpfenden oder Deutschland
    Gefolgschaft leistenden Lande eine gehobene politische, staatliche oder
    militärische Stellung (einschließlich einer Stellung im Generalstab) oder
    eine solche im finanziellen, industriellen oder wirtschaftlichen Leben
    innegehabt hat.

birgit
birgit
1 Monat zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

Und wann wird das Gesetz endlich umgesetzt ?

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
1 Monat zuvor
Reply to  birgit

Von DENEN nicht! Nur von uns! Punkt (3) gefällt mir! Da gibt es viele Denen ich das verurteilen überlassen werde!
Das komplette Gesetz findest Du wenn Du nach NVA Uniformen suchst-gaaaanz unten! Gut gemacht!!!