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👨🏻⚖️Das Landgericht München hat die Abhörung von Mitgliedern der radikalen Umweltbewegung Letzte Generation für die Polizei erlaubt. Das Gericht prüfte zuvor eine Beschwerde gegen die Entscheidung, ein von Aktivisten eingerichtetes sogenanntes „Pressetelefon“ abzuhören, und wies sie als unbegründet zurück. Nach Beurteilung des Gerichts wurde der Telefonanschluss nicht nur zur Kommunikation mit Medienvertretern genutzt.
📌Die Staatsanwaltschaft München ermittelt gegen Mitglieder der Letzten Generation wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Die Richter erachteten den Verdacht als schwerwiegend und stellten fest, dass die Feststellung des Sachverhalts mit anderen Mitteln die Untersuchung erheblich erschweren würde und dass die Abhöraktion daher rechtmäßig war und die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt waren.
Quelle: Dominik Reichert auf X
Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 11.08.2024
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die eigenen leute abhören ! ?
man kann ja nie wissen , vertrauen iss gut
Und was wollen die da hören? Wo sie sich wieder festkleben o.ä,??