Gerichtsurteil: Keine Abschiebungen von Asylbewerbern nach Ungarn

 

Ein Schild mit der Aufschrift "Bundesamt für Migration und Flüchtlinge", aufgenommen am 17.08.2015 in Nürnberg (Bayern) bei einer Kundgebung von Flüchtlingen vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). (dpa / picture-alliance / Timm Schamberger)
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unterlag im Rechtsstreit um eine geplante Abschiebung nach Ungarn. (dpa / picture-alliance / Timm Schamberger)

Asylbewerber dürfen einem Gerichtsurteil zufolge nicht nach Ungarn abgeschoben werden, weil ihnen dort eine unmenschliche Behandlung droht.

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg stellte in seiner Entscheidung fest, dass die Asylverfahren in Ungarn mangelhaft seien. Flüchtlinge könnten dort unter anderem ohne Prüfung von Gründen inhaftiert werden. Die Richter bestätigten ein Urteil der Vorinstanz, gegen das das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Rechtsmittel eingelegt hatte.

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Im konkreten Fall ging es um einen Asylbewerber aus dem Kosovo, der als erstes EU-Land Ungarn erreicht hatte. Damit ist nach den Regeln des Dublin-Abkommens Ungarn für das Asylverfahren zuständig.

Quelle: Deutschlandfunk vom 30.11.2016

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Geronimo
Geronimo
7 Jahre zuvor

Die fichlinge setzen nach und nach das ganze Migrations-Regelwerk der EU außer Kraft. Und da soll noch jemand Vertrauen zu Brüssel haben oder sogar die EU lieben?

Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Ich warte sehnsüchtig auf den Tag an dem solche Richter zur Rechenschaft gezogen werden für ihre gegen unser Volk gerichtete Urteile.

Der Mob wird sie richten.

Illo
Illo
7 Jahre zuvor

„Asylbewerber dürfen einem Gerichtsurteil zufolge nicht nach Ungarn abgeschoben werden, weil ihnen dort eine unmenschliche Behandlung droht.

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg stellte in seiner Entscheidung fest, dass die Asylverfahren in Ungarn mangelhaft seien. Flüchtlinge könnten dort unter anderem ohne Prüfung von Gründen inhaftiert werden.“

Um welche konkreten unmenschlichen Behandlungen handelt es sich denn?
Ein mangelhaftes Asylverfahren ist nicht gleichzeitig unmenschlich!
Eine illegale Einwanderung ist eine Straftat! Was soll da noch geprüft werden?

Will man den Ungaren ein konsequentes, einzig richtiges Handeln negativ anzählen?