Über zwei Millionen Besucher – Leipziger Weihnachtsmarkt mit Rekord

Screenshot (657)

Mit rund 2,2 Millionen Besuchern in diesem Jahr hat der Leipziger Weihnachtsmarkt alle Erwartungen übertroffen. Das Leipziger Marktamt zieht in jeder Hinsicht eine positive Bilanz für 2016.

Die Leipziger Innenstadt stand von Ende November bis zum 23. Dezember ganz im Zeichen des Weihnachtsmarktes. Und gerade 2016 war für die Veranstalter ein besonderes Jahr. Denn nach Angaben des Marktamtes hat der Weihnachtsmarkt mehr Besucher angezogen als jemals zuvor. Mitverantwortlich seien neben dem angenehmen Wetter auch zusätzliche Besuchermagnete gewesen wie die beiden Heimspiele von RB, die Coca-Cola-Truck-Parade und die Erzgebirgische Bergparade. All das zusammen habe zu einem wahren Besucheransturm geführt.

Besucher strömen am 22.11.2016 in Leipzig (Sachsen) zur Eröffnung auf den Weihnachtsmarkt, während im Hintergrund das Alte Rathaus zu sehen ist.
Bildrechte: dpa

Die Händler sind nach eigenen Angaben sehr zufrieden mit ihren Umsätzen, die ebenfalls deutlich über denen des Vorjahres liegen. So wurden insgesamt rund 200.000 Liter Glühwein ausgeschenkt, rund 500.000 Bratwürste verzehrt, 8 Tonnen Steaks, Frikadellen oder Mutzbraten verkauft und rund 10 Tonnen gebrannte Mandeln und Nüsse gegessen.

Die Weihnachtsmarkttassen haben sich wieder als begehrtes Sammlerobjekt erwiesen. Von den Kinder-Sandmann-Tassen sind nur noch wenige im Umlauf. Von den ursprünglich rund 100.00 regulären Tassen haben rund 60.000 einen neuen Besitzer gefunden.

Eine Großfamilie auf dem Weihnachtsmarkt in Leipzig.
Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Insgesamt konstatieren die Veranstalter in Leipzig aber auch deutschlandweit einen neuen Blick auf die Weihnachtsmärkte. Wurden sie früher vor allem zum Geschenkeeinkauf genutzt, werden sie jetzt mehr als „Event“ genutzt, wo man sich mit Freunden und Familie trifft, um es gemeinsam zu genießen. So hat der „klassische“ Leipziger im Schnitt den Weihnachtsmarkt vier Mal besucht.

Quelle: MDR vom 26.12.2016

 

      Spreadshirt Shop idee09

Kunstdrucke und Poster
screenshot-1737

Dienstleistung

alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
1 Kommentar
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
Karl D.
7 Jahre zuvor

Hoffentlich wird damit den Terroristen aller Religionen ein Zeichen gesetzt. Deutschland zuerst den Deutschen und dann dem Rest der Welt.

Frohe Weihnachten!

Frieden auf Erden – will erst noch werden. Was meinst du dazu? Welcher Jurist möchte mir helfen und was kostet das in diesem Fall? Am 6.12.2016 schrieb ich an eine Firma Verwaltungsgericht per Telefax folgende Nachricht und habe eine rechtsunwirksame Antwort – da ohne Unterschrift – erhalten:

„Am 29.11.2016 haben wir uns bei Ihnen unterhalten und Sie kündigten binnen einer Woche Ihr Urteil an, welches ich aber nicht in gesetzeskonformer Form erhalten habe, nur eine Abschrift ohne jede Unterschrift. Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die eigenhändige Unterschrift finden sich in den §§ 126 BGB, 315 ZPO, 275 StPO, 12 RPflG, 117 VwGO und 37 VwVfG. Hierbei ist zu beachten, dass es der ZPO, StPO, VwGO, dem VwVfG u.v.a.m. der Angabe des Geltungsbereiches fehlt.

Gemäß der “Rechtsprechung” des BVerfG und des BVerwG sind solche Gesetze daher nicht anwendbar und nichtig. Zu erwähnen ist, dass BVerfG und BVerwG selber nichtig sind, da es sich nicht etwa um staatliche Einrichtungen, sondern um eingetragene Firmen handelt. Mangels Angabe des Geltungsbereiches sind viele Gesetze überdies auch wegen Verstoßes gegen das sich aus Art. 80 GG ergebende Bestimmtheitsgebot null und nichtig. Es darf aus grundgesetzlichen Gründen nicht danach verfahren werden. Auch das Grundgesetz (GG) ist seit spätestens dem 29.09.1990 mangels Nennung eines Geltungsbereiches ungültig.

In der mir zugestellten Ausfertigung des Urteils fehlt jegliche Unterschrift. Berufung kann ich nur gegen eine rechtsmittelfähiges Urteil einlegen. Das ist hier augenscheinlich nicht der Fall. Sollte ich Beschwerde bei der Alliierten Kommandantur in Berlin-Dahlem einlegen? Ich meine, der § 126 BGB ist ebenso verständlich wie 839 und die Artikel 101, 20 Abs.2 und 159 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.“

Nun hat das Gericht mich per Brief mit Datum 20.12.2016 ohne persönliche Unterschrift gefragt, ob meine Zuschriften als Berufung zu verstehen sind. Seit wann kann ich wo gegen ein Urteil ohne Unterschrift (rechtsunwirksam) Berufung einlegen?

In https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland sollten wir uns zensurfrei austauschen: Die Verantwortlichen wie “Richter” und “Staatsanwälte” der BRD leisten auf Haftbefehlen, Urteilen usw. keine Unterschrift. Diese Damen und Herren werden in Druckschrift mit Familiennamen genannt und Justizangestellte benutzt, um “Beglaubigungen” vorzunehmen. Das ist rechtswidrig. Alle derartigen Urteile bitte an Sicherheit@Genial.ms schicken!