Frühwald um 9 – Nachrichten und Informationen vom 08.05.2024 (Textausgabe)

Weitere Attacken auf Politiker – Berliner Wirtschaftssenatorin Giffey (SPD) angegriffen
Die Berliner Wirtschafts-Senatorin Giffey ist bei einem tätlichen Angriff im Stadtteil Rudow leicht verletzt worden. Ein Mann habe die frühere Regierende Bürgermeisterin in einer Bibliothek unvermittelt von hinten attackiert, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft in der Nacht mit. Dabei sei die SPD-Politikerin mit einem Beutel, der mit einem harten Inhalt befüllt gewesen sei, an Kopf und Nacken getroffen worden.

Giffey sei danach kurzzeitig im Krankenhaus behandelt worden. Der Angreifer entkam unbekannt. In die Ermittlungen schaltete sich der Staatsschutz ein.

Wieder Angriff in Dresden

Eine weitere Attacke wurde aus Dresden gemeldet. Dort bedrohten und bespuckten zwei Personen nach Angaben der Polizei eine Grünen-Politikerin beim Aufhängen von Wahlplakaten. Man habe später zwei Verdächtige im Alter von 24 und 34 Jahren gestellt.
Vergangene Woche Freitag war in Dresden der sächsische SPD-Europaabgeordnete Ecke niedergeschlagen und schwer verletzt worden. Zuvor soll die verantwortliche Gruppe einen 28-Jährigen angegriffen haben, der für die Grünen Wahlplakate anbrachte.

Wegner kündigt Konsequenzen an

Berlins Regierender Bürgermeister Wegner hat den tätlichen Angriff auf Wirtschaftssenatorin Giffey „aufs Schärfste“ verurteilt. „Wer Politikerinnen und Politiker angreift, greift unsere Demokratie an“, sagte der CDU-Politiker. „Das werden wir nicht hinnehmen. Wir werden uns jeder Form von Gewalt, Hass und Hetze entgegenstellen und unsere Demokratie schützen.“ Im Senat werde über Konsequenzen beraten werden, auch über härtere Strafen für Angriffe auf Politiker, kündigte Wegner an.

Polizeigewerkschaft GDP spricht von „hinterhältiger Attacke“

Die Polizeigewerkschaft GdP hat den Angriff auf Giffey als hinterhältige Attacke bezeichnet. In sozialen Netzwerken würde mit Hasskommentaren der Nährboden für körperliche Gewalt gelegt, sagte Landesbezirksvorstand Weh in Berlin. Statt Meinungen auszutauschen und sich Argumenten zu stellen, werde heute gehetzt und zugeschlagen. Weh forderte einen besseren strafrechtlichen Schutz von Amts- und Mandatsträgern sowie eine personelle und technische Stärkung von Polizei und Justiz.

Quelle: Deutschlandfunk

Bevölkerungsaustausch im Südwesten: Ausländeranteil in Baden-Württemberg bei fast 19 Prozent

Im „Ländle“ ist absehbar, daß bald niemand mehr Schwäbisch versteht. Denn Baden-Württemberg zählt insgesamt 2,1 Millionen Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit – also nicht nur mit „Migrationshintergrund“ – und damit so viele wie noch nie seit Bestehen des Landes. Die Gesamteinwohnerzahl Baden-Württembergs lag Ende November 2023 bei 11,34 Millionen, teilte das Statistische Landesamt jetzt mit. Der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung lag damit zuletzt bei stattlichen 18,5  Prozent.

Den höchsten Ausländeranteil in den 44 Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg hat mit 31,2 Prozent Pforzheim. Im übrigen „Ländle“ verteilt sich die ausländische Bevölkerung sehr ungleichmäßig. Es ist vor allem ein weiterhin ausgeprägtes Stadt-Land-Gefälle feststellbar, da es Ausländer bevorzugt in die größeren Städten zieht. Nach Pforzheim haben die Stadtkreise Heilbronn und Stuttgart (30,5  Prozent / 27,7 Prozent) den größten Ausländeranteil. Dagegen liegt dieser Anteil in den ländlich geprägten Kreisen Main-Tauber- sowie im Neckar-Odenwald-Kreis „nur“ bei 12,8  Prozent. Aber auch das bedeutet, daß bereits mehr als jeder Zehnte Ausländer ist.

Türkische Staatsangehörige bilden im Südwesten weiterhin die größte ausländische Bevölkerungsgruppe (267 690). Mit deutlichem Abstand folgen Rumänen (182 240) und Italiener (178 595). Bereits an 4. Stelle rangieren Ukrainer. Deren Zahl ist innerhalb eines Jahres nochmals um knapp 17 000 auf 166 925 angestiegen, nachdem sie sich im Jahr zuvor sogar annähernd verneunfacht hatte. (rk)

Quelle: zuerst.de

Meinungsfreiheit – Habeck verliert gegen „Don Alphonso“ vor Gericht

Wirtschaftsminister Robert Habeck stellt Strafantrag gegen den „Welt“-Kolumnisten „Don Alphonso“. Und der Grüne holt sich vor Gericht eine blutige Nase. Es geht um Meinungsfreiheit.

MÜNCHEN. Der Journalist Rainer Meyer, bekannt als Welt-Kolumnist „Don Alphonso“, ist vom Landgericht München freigesprochen worden, Wirtschaftsminister Robert Habeck beleidigt zu haben. Der Grünen-Politiker selbst hatte den Strafantrag gestellt.

Es ging um ein Zitat, das der Journalist im Februar 2023 auf Twitter gepostet hatte: „Ein Wirtschaftsminister, der mit seiner äußeren Erscheinung in einer Ansammlung von Bahnhofsalkoholikern nicht negativ auffallen würde“. Mehr stand dort nicht, auch kein Name. Meyer wollte damit die Wirkung dieses Satzes ausprobieren, wie er jetzt in seiner aktuellen Kolumne erklärte.

Hintergrund war der geplante Artikel eines Kollegen über schlecht angezogene Menschen. Als Aufhänger sollte tatsächlich Habeck dienen. Denn es gebe zahlreiche Fotos auf dessen Instagram-Account, wo sich der Politiker unrasiert und im „Schlabberlook“ (Süddeutsche Zeitung) inszeniert – auch auf Bahnhöfen und mit einer Flasche Bier. Der Kollege, so schildert es Meyer, wollte ursprünglich schreiben: „Der Wirtschaftsminister würde in einer Gruppe Bahnhofsalkoholiker nicht weiter auffallen.“

Positive Reaktionen und eine Anzeige
Er selbst, so „Don Alphonso“, habe „eine deutliche Entschärfung“ vorgeschlagen: „Man muß ja nicht gleich konkret werden und jemand explizit etwas nachsagen.“ Die beiden Journalisten einigten sich darauf, daß Meyer den Satz in Anführungszeichen, also klar als Zitat gekennzeichnet, twittert und dann die Reaktionen abwartet.

Und die kamen – in der Mehrheit positiv. Jeder ahnte, um wen es ging. Aber es gab auch einen Anonymus, der den Kolumnisten bei der Polizei anzeigte. Grund war der neu geschaffene Strafgesetzbuch-Paragraph 188 „Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“. Meyer nennt dies „das Äquivalent zur Majestätsbeleidigung“ und einen „Gummiparagraphen“. Die Polizei fragte Habeck, ob er nicht Strafantrag stellen wolle. Und der stimmte zu.

„Don Alphonso“: Es reicht eine Schrifttumskammer
Daraufhin erhielt „Don Alphonso“ einen Strafbefehl über 3.200 Euro. Zusätzlich sollte er die Kosten des Verfahrens tragen. Er legte Widerspruch ein, und im Oktober 2023 kam es zum Prozeß, an dem der Journalist wegen einer Erkrankung nicht teilnehmen konnte. Meyer verlor und ging in Revision. Die gewann er nun am vorvergangenen Montag.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sollte es das werden, trägt der Steuerzahler die Anwalts- und Prozeßkosten aus zwei Instanzen: „Von den CO₂-Emissionen, die ich durch meine Raserei nach München für den Strafantrag des Klimaministers verursacht habe, will ich an dieser Stelle gar nicht reden“, lästert„Don Alphonso“.

Grundsätzlich kommentiert der Kolumnist das Verfahren so: „Ich sage das ja nur ungern, aber wenn ich keine Äußerungen mehr tätigen darf, nach denen andere das Vertrauen und die Integrität von Dienern des Volkes in Zweifel ziehen könnten, braucht es keinen Journalismus mehr. Dann reicht auch ein ‚Neues Deutschland‘ oder eine Schrifttumskammer oder der deutsche Verband der Ampelpanegyriker.“ (fh)

Quelle: Junge Freiheit

Nach Rußland-Reise – Hamburger AfD-Fraktion schließt Abgeordnete aus

Die Hamburger AfD-Fraktion schließt die Abgeordnete Olga Petersen aus und schrumpft nun auf sechs Mitglieder. Was wirft die Parteispitze ihr vor und wie reagiert die Politikerin?

HAMBURG. Die Hamburger AfD-Fraktion hat die Abgeordnete Olga Petersen ausgeschlossen. Zudem habe der Landesvorstand ein Parteiausschlußverfahren gegen die 41jährige beschlossen, teilte die Partei mit. „Im Kern wirft der Vorstand Frau Petersen schwerwiegende Verstöße gegen die Ordnung der Partei, aber auch gegen die im AfD-Grundsatzprogramm festgeschriebenen Grundsätze vor“, heißt es in einer am Dienstag verbreiteten Erklärung.

„Die zu Tage getretenen fundamentalen Meinungsverschiedenheiten“ machten eine „weitere Zusammenarbeit nicht mehr möglich“. Konkret führte der Landesverband an, Petersen habe „mehrere Mitglieder des Landesvorstandes über ihre Teilnahme als Wahlbeobachterin in Rußland getäuscht, indem sie im Vorfeld behauptete, als reine Privatperson nach Rußland zu reisen“. In Wirklichkeit habe sie dann dort Interviews gegeben, „in denen sie die Wahlen als ’offen, demokratisch und frei’ bezeichnete“, heißt es vom Landesvorstand.

Wie reagiert Petersen?
Zudem habe Petersen mehrfach gedroht, „die Bürgerschaftsfraktion zu verlassen“, und habe eine „maßgebliche Rolle beim zwischenzeitlichen Auseinanderbrechen der Harburger Bezirksfraktion“ gespielt, kritisierte die Hamburger Parteiführung. Die Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft schrumpft damit auf sechs Mitglieder, behält aber ihren Fraktionsstatus.

Petersen reagierte zurückhaltend. „In der Vergangenheit gab es bereits Parteiordnungsmaßnahmen gegen mich, die vor dem Schiedsgericht gescheitert sind“, sagte sie der JUNGEN FREIHEIT. „Ich bin weiterhin Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft und der Alternative für Deutschland.“ Der Hamburger AfD warf sie eine „rußlandfeindliche Ausrichtung“ vor. (ho)

Quelle: Junge Freiheit

Gerichtsurteile gegen Strack-Zimmermann: Ein Sieg für die Meinungsfreiheit?Sie darf als „Kriegstreiberin“ und „Faschistin“ bezeichnet werden

Die FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann, die in der politischen Landschaft oft für ihre scharfen Positionen bekannt ist, musste jüngst zwei juristische Niederlagen hinnehmen. Die Bezeichnungen „Kriegstreiberin“ und „Faschistin“ dürfen nun, wie durch Gerichtsurteile bestätigt, im Rahmen der Meinungsfreiheit verwendet werden. Doch die Reaktion der Massenmedien auf diese Urteile bleibt aus – ein Phänomen, das Fragen aufwirft.

Die Urteile und ihre Bedeutung für die Meinungsfreiheit

Die Gerichtsverfahren, die von dem Rechtsanwalt Gordon Pankalla vertreten wurden, endeten mit Freisprüchen für die Angeklagten. Pankalla, der sich bereits während der Corona-Jahre als Verteidiger der Grundrechte einen Namen gemacht hatte, sieht in den Urteilen eine Bestätigung der Meinungsfreiheit. Die Richterin am Amtsgericht Düsseldorf wertete die Bezeichnung „Kriegstreiberin“ als gedeckt durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Ähnlich verlief das Verfahren in Kerpen, wo das Gericht das Verfahren gegen einen Mann, der Strack-Zimmermann als „Faschistin“ tituliert hatte, einstellte.

Selektive Berichterstattung der Medien?

Die Tatsache, dass die Medien über diese Fälle schweigen, könnte als Indiz für eine selektive Berichterstattung gedeutet werden. Wäre das Urteil anders ausgefallen, hätte es wahrscheinlich eine breitere mediale Aufmerksamkeit gegeben. Diese „Verschweigen-Strategie“ ist für Pankalla nichts Neues; bereits während der staatlichen Corona-Maßnahmen hatte er ähnliche Erfahrungen gemacht. Die Nicht-Berichterstattung der Massenmedien über diese Urteile könnte als ein weiteres Beispiel für das Phänomen der „Lückenpresse“ gesehen werden.

Ein Vergleich mit anderen politischen Akteuren

Die Bedeutung der Urteile gegen Strack-Zimmermann wird noch verstärkt durch die laufenden Prozesse gegen den AfD-Politiker Björn Höcke. Der Verfassungsschutz stuft Höcke und seine Partei als „gesichert rechtsextrem“ ein, und dennoch darf er ebenfalls als „Faschist“ bezeichnet werden. Diese Parallele wirft Fragen nach der Konsistenz juristischer Bewertungen und der Gleichbehandlung politischer Akteure auf.

Die Rolle Strack-Zimmermanns in der politischen Debatte

Marie-Agnes Strack-Zimmermann hat sich in der Vergangenheit durch ihre kritische Haltung gegenüber Russland und ihre Verbindungen zur Rüstungslobby hervorgetan. Ihre Niederlagen vor Gericht könnten als ein Zeichen dafür gesehen werden, dass auch Politiker der etablierten Parteien nicht vor Kritik und juristischer Überprüfung ihrer Positionen geschützt sind.

Fazit: Ein Weckruf für die Medienlandschaft?

Die aktuellen Urteile könnten als ein Weckruf für die Medienlandschaft gesehen werden, um eine ausgewogenere und weniger selektive Berichterstattung zu gewährleisten. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Presse ihrer Rolle als vierte Gewalt gerecht wird und auch kritische Stimmen gegenüber Politikern aller Couleur Raum gibt. Denn nur so kann ein gesundes Meinungsklima in einer demokratischen Gesellschaft aufrechterhalten werden.

Die Fälle um Marie-Agnes Strack-Zimmermann zeigen, dass die Meinungsfreiheit auch kritische Äußerungen gegenüber Politikern einschließt. Es bleibt zu hoffen, dass die Medien ihrer Verantwortung nachkommen und über solche bedeutsamen Entscheidungen unvoreingenommen und umfassend berichten.

Quelle: kettner-edelmetalle.de vom 02.05.2024

Keine Flaggen oder Abzeichen: Berlin schränkt Versammliungsfreiheit zum Tag des Sieges massiv ein!

Die Stadt Berlin hat für die Zeit um den 9. Mai eine Allgemeinverfügung erlassen, welche die Versammlungsfreiheit massiv einschränkt. Es wird quasi alles verboten, was einen Bezug zu Russland hat.

Die Allgemeinverfügung verbietet:

a) das Tragen von militärischen Uniformen und Teile von Uniformen,
b) das Tragen von militärischen Abzeichen,
c) das einzelne oder hervorgehobene Zeigen der Buchstaben „V“ oder „Z“,
d) das Zeigen von St.-Georgs-Bändern,
e) das Zeigen von Fahnen und Flaggen mit russischem Bezug, Wappen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (UdSSR), von Belarus, der autonomen Teil-Republik Tschetschenien sowie Bildnisse der jeweiligen Staatsoberhäupter,Veröffentlichungen
ABl. Nr. 18 / 3. Mai 2024 1100
f) das Zeigen von Symbolik und Kennzeichen, die geeignet sind, den Russland-Ukraine-Krieg zu verherrlichen, zum Beispiel das Zeigen der Flagge der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (UdSSR), das Verwenden von russischen und sowjetischen Militärflaggen, das Zeigen von Darstellungen des ukrainischen Staatsgebietes ohne den Donbass (Oblaste Luhansk und Donezk, Cherson, Saporischschja und der Krim), Flaggen der
Seperatistengebiete Luhansk und Donezk und der derzeit unter russischer Kontrolle stehenden Gebiete Cherson, Saporischschja und der Krim,
g) das Abspielen und Singen russischer Marsch- beziehungsweise Militärlieder
(insbesondere aller Varianten des Liedes „Der Heilige Krieg“, Swjaschtschennaja woina),
h) das Billigen des derzeit von Russland gegen die Ukraine geführten Angriffskrieges sowie Verhaltensweisen, die dazu bestimmt und geeignet sind, Gewaltbereitschaft zu vermitteln

Wie im Video zu sehen ist, bereitet sich die Berliner Polizei bereits darauf vor, dieses Regel mit einen Großeinsatz durchzusetzen.

Quelle: Nachrichtenagentur ADN

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Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 08.05.2024

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Ulrike
Ulrike
11 Tage zuvor

Nur wenn es einen Politiker oder Politikerin getroffen hat mit einem Angriff peitschen es die Medien hoch. Viele der AfD haben gleiches erlebt und da kräht kein Hahn danach.
Bad.Wttbg. 19 ? Gesindelanteil. Ein Unding. Es wird immer schlimmer.
Strack-Zimmermann setzt sie auf einen Besen und ab in die Ukraine. Da kann sie dann kämpfen.