Zwei Männer in Madrid verhaftet: Video im IS-Stil gedreht

Zwei in Madrid festgenommene mutmaßliche Dschihadisten haben eine Inszenierung im Stil der Miliz Islamischer Staat (IS) gedreht, in der sie Waffen tragen. In dem Video seien auch Aufnahmen des Platzes vor der Puerta del Sol im Zentrum der spanischen Hauptstadt zu sehen, wo die Bürger alljährlich in großer Zahl den Beginn des neuen Jahres feiern, wie gestern aus Justizkreisen verlautete.

Die Behörden gaben zuvor bekannt, zwei mutmaßliche Dschihadisten mit spanischer Staatsangehörigkeit seien wegen „Terrorverherrlichung“ festgenommen worden. Bei Razzien im Zusammenhang mit den Festnahmen wurden demnach Munition und Waffenmagazine beschlagnahmt.

AK-47 und Munition beschlagnahmt

Nach den von der Justiz zusätzlich herausgegebenen Informationen wurden Videoaufnahmen gefunden, auf denen die Verdächtigen mit Kapuzen und Waffen zu sehen sind. Beschlagnahmt wurden ein Schnellfeuergewehr vom Typ AK-47 und Munition. Auf dem Video sind nach Informationen der Tageszeitung „La Razon“ ein Gewehr und ein langes Messer zu sehen.

Die Festgenommenen spielten eine Szene im Stil von IS-Videos, bei der die schwarze Flagge des IS zu sehen ist. Einen Beweis dafür, dass die beiden Festgenommenen an der Puerta del Sol einen Anschlag verüben wollten, gebe es nicht, hieß es vonseiten der Justiz weiter.

Quelle: ORF vom 31.12.2016

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Karl D.
7 Jahre zuvor

Eine gute Aktion der Spanier. Wann wird sowas in der BRD gemacht?

Brief an ein Gericht:

„Hiermit beantrage ich form- und fristgerecht die Zulassung einer Berufung bei der zuständigen Stelle aus allen rechtlichen Gründen und insbesondere folgenden:

1. Am 22.12.2016 habe ich einen Brief mit Ihrem Absender erhalten, der von Ihnen wie auch der beglaubigenden VG-Beschäftigten nicht handschriftlich, sondern maschinenschriftlich mit den Hausnamen unterzeichnet ist. Dadurch ist der Brief aus meiner Sicht rechtsunwirksam!

2. Schon am gleichen Tag schrieb ich meine Reklamation per Telefax an Sie und bin bis heute ohne Antwort geblieben. In der mir zugestellten, „beglaubigten“ Abschrift des Urteils fehlt jegliche Unterschrift, aber ist das gültig ohne Unterschrift?

Berufung kann ich gegen eine rechtsmittelfähiges Urteil einlegen. Das ist hier augenscheinlich nicht der Fall. Ich meine, der § 126 BGB ist ebenso verständlich wie 839 und die Artikel 101, 20 Abs.2 und 159 vom Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Sollten weitere Vorträge notwendig erscheinen, bitte ich um Hinweise, weil ich juristisch nicht bewandert bin.“

In https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland sollten wir uns zensurfrei austauschen: Die Verantwortlichen wie “Richter” und “Staatsanwälte” der BRD leisten auf Haftbefehlen, Urteilen usw. keine Unterschrift. Diese Damen und Herren werden in Druckschrift mit Familiennamen genannt und Justizangestellte mißbraucht, um Beglaubigungen vorzunehmen. Urteile bitte an Sicherheit@Genial.ms schicken!