Horrorfahrt nach Köln: Frau begrapscht – Polizei nimmt pakistanischen Sex-Täter in Fernbus fest

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Flughafen

Am Fernbusbahnhof des Flughafens Köln Bonn griffen Polizisten ein.

Foto:

Jasmin

Köln/Heidelberg – Für eine junge Frau muss es eine Horrorfahrt gewesen sein. Sie wurde in einem Fernbus sexuell derart massiv belästigt, dass die Kölner Polizei eingreifen musste. Wie der EXPRESS erfuhr, muss der Horrortrip bereits kurz nach der Abfahrt in Heidelberg begonnen haben.

Junge Frau belästigt

Es ist Donnerstagnachmittag, als sich mehrere Mitreisende an der Flixbus-Haltestelle in Heidelberg treffen, um gemeinsam in andere Städte zu fahren. Unter den Fahrgästen ist auch eine junge Frau (um die 20 Jahre), die es sich auf einen der hinteren Sitze bequem macht.

Gemeinsam mit der Frau ist auch ein junger Mann (27) gegen 17.30 Uhr in Heidelberg eingestiegen. Ob er zu diesem Zeitpunkt bereits ein Auge auf seine, ihm noch unbekannte Mitfahrerin geworfen hat, ist noch unklar.

FlixBus

In einem solchen Bus waren Opfer und Täter unterwegs.

Foto:

pa/obs/FlixBus

Fakt ist, dass der arabisch aussehende Mann sich während der fast vierstündigen Fahrt der Frau immer weiter annähert. Wie EXPRESS aus Justizkreisen erfuhr, soll er erst versucht haben, sie verbal von sich zu überzeugen und sie „angemacht“ haben.

Doch als die Mitreisende auf seine Avancen nicht wie gewünscht reagiert, geht er offenbar rabiater vor. Er setzt sich zu ihr, fängt kurz vorm Eintreffen am Airport Köln Bonn an, sie während der Fahrt über die Autobahn zu begrapschen.

In Heidelberg als Geflüchteter gemeldet

Warum hat niemand eingegriffen? „Ich kann mir vorstellen, dass der Tatverdächtige die Frau irgendwie eingeschüchtert hat, weil offenbar erst nicht viele im Bus etwas von der Situation mitbekommen haben“, sagte ein Ermittler dem EXPRESS.

Doch um 21.30 Uhr geht ein Notruf bei der Polizei ein. Sofort werden mehrere Streifenwagen zum Fernbusbahnhof geschickt. Es gelingt den Beamten, den Tatverdächtigen im Bus festzusetzen.

Er und auch das Opfer werden zur Vernehmung zur Polizeiwache gebracht. Dabei stellt sich heraus, dass der Mann gebürtiger Pakistani ist, der in Heidelberg als Geflüchteter gemeldet ist.

Gegen ihn wird nun wegen sexueller Belästigung ermittelt. Ob er dem Haftrichter vorgeführt werden wird und ob dieser in dem Fall Haftgründe, wie Flucht-, Verdunklungs- oder Wiederholungsgefahr sieht, stand am Freitagnachmittag noch nicht fest. Die Ermittlungen in diesem Fall stehen laut Ermittlern am Anfang.

Quelle: Kölner Express vom 17.02.2017

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Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Solche Typen gleich in ihre Heimat ausfliegen . Warum hat die Frau nicht schon früher den Busfahrer informiert? Der hätte ihn aus dem Bus werfen können. Manche Leute sind aber auch dämlich.

Birgit
Birgit
7 Jahre zuvor
Reply to  Ulrike

Ich hätte da eine Therapie, Hosen runter und ……!
Das kommt noch, bald ist es soweit.

Schmid von Kochel
Schmid von Kochel
7 Jahre zuvor

Weg mit solchen Kakerlaken, sofort.

Karlchen Dettmer
7 Jahre zuvor

Staatsangehörigkeit Deutschland:

Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 mit dem Az: 2 BvF 1/73 ist das Deutsche [Kaiser-] Reich bis heute nicht untergegangen. Das Reich ist rechtsfähig, aber auf Grund der Fremdverwaltung durch die Bundesrepublik Deutschland (Besatzungszonen der 3 Westmächte), Polen und Russland handlungsunfähig gestellt. Seit des Waffenstillstandes im Jahr 1918 und dem Putsch des Kaisers wurde die Handlungsfähigkeit des Reiches nicht wieder hergestellt, sondern durch ein Grundgesetz, auch Weimarer Verfassung genannt, zur Aufrechterhaltung der Ordnung gemäß der Haager-Land-Kriegs-Ordnung (HLKO) Artikel 43 unter Täuschung, die Weimarer Republik wäre Rechtsnachfolger des Reiches, ersetzt.

Dieses Weimarer Grundgesetz wurde nicht von den deutschen Völkern ratifiziert und hat somit nicht den Status einer Verfassung erhalten. Von 1939 bis 1945 wurden die kriegerischen Handlungen wieder aufgenommen. Nach dem 2. Waffenstillstand wurde den Deutschen das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland gemäß der Haager-Land-Kriegs-Ordnung (HLKO) Artikel 43 durch die alliierten Siegermächte auferlegt. Dieses Grundgesetz wurde ebenfalls nicht von den Völkern ratifiziert. Darum heißt es auch 2017 noch Grundgesetz und nicht, wie immer gesagt wird, Verfassung von Deutschland.

Im Juli/September 1990 ist der Geltungsbereich (Artikel 23) des Grundgesetzes weggefallen. Dadurch ist die Bundesrepublik Deutschland juristisch genauso erloschen wie die DDR im Jahr 1990. Die Sowjetische Besatzung ist weggefallen! Faktisch weiß jeder, die Verwaltung der drei Westmächte (Bundesrepublik Deutschland) verwaltet uns noch immer, allerdings nicht mehr unter „staatlicher“ Gesinnung, sondern nach Handelsrecht nach dem Ökonomischen-Maximal-Prinzip!

Der Staatsangehörigkeitsvermerk DEUTSCH in einem Personalausweis / Reisepass der BRD (EU) ist kein wirklicher Nachweis dafür, daß man Deutsche(r) ist, sondern legt lediglich die Vermutung nahe, dass der Ausweisinhaber Deutsche(r) sein könnte. Solche Ausweispapiere können daher lediglich nur zur widerlegbaren Glaubhaftmachung dienen, daß Jemand Deutsche(r) ist. Unter Glaubhaftmachung versteht man ein herabgesetztes Beweismaß, für das die Darlegung einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit ausreicht, ohne dass ein formaler Beweis erbracht werden muss.

Der Personalausweis ist ein ausgegebener Identitätsnachweis als Personaldokument in Form eines Lichtbildausweises. Personalausweise werden gemäß Art. 27 des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen von den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen an Staatenlose ausgestellt, die keinen gültigen Reiseausweis besitzen. Deutscher durch Abstammung ist man, wenn man nachweislich Vorfahren bis vor den 01.01.1914 in einem Staat des Bundes des Deutschen Reiches hatte.

Die BRD unterscheidet juristisch die Rechtskreise, in welchen man sich ggf. befindet. Für Deutsche mit einer Ableitung der Staatsangehörigkeit gemäß RuStAG 1913 bedeutet dies Artikel 5 Absatz 1 des Einführunggesetzes zum bürgerlichen Gesetzbuch (EG-BGB) – Für alle anderen gilt Artikel 5 Absatz 2 des EG-BGB.

Dem Kaiserreich gehören 25 Bundesstaaten (Bundesglieder) – darunter die drei republikanisch verfassten Hansestädte
Hamburg, Bremen und Lübeck – sowie das Reichsland Elsaß-Lothringen an. §1 RuStAG 1913: Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 33 bis 35) besitzt.

Somit sind alle Verfassungen nach 1918 völkerrechtlich in Frage zu stellen, da diese und alle anderen Gesetze nebst Verordnungen mangels eines legitimen Gesetzgebers fehlen. Verfassungen, die nach 1918 gemacht wurden, führen in die Staatenlosigkeit. Darum sollte jeder Deutsche seine Abstammung bis vor 1914 nachweisen, um seine Rechte als Deutscher, bezogen auf die Gesetzgebung bis 1914 und die jeweiligen Verfassungen vor 1918, nutzen zu können.

Diese Nachweise erhält man über die jeweiligen Standesämter, wo die Vorfahren geboren wurden. Falls man mal nicht weiterkommt und ggf. keine Geburtsdaten eines Vorfahren hat, helfen ggf. auch Heirats- oder Sterbeurkunden. Die Staatsangehörigkeit durch Abstammung kann nur nachgewiesen werden, wenn man seine Vorfahren bis vor den 01.01.1914 im Deutschen Reich nachweisen kann. Dazu ist es erforderlich, sich die Geburtsregisterauszüge aus dem Geburtenbuch (und ggf. Heiratsurkunden) von dem jeweiligen Standesamt seiner Vorfahren, wo derjenige geboren wurde bzw. wo geheiratet wurde, zusenden zu lassen. Diese Registerauszüge enthalten ggf. weiterführende Informationen zu den Erzeugern des vorherigen Vorfahren. Es gilt, die Abstammung bei ehelichen Geburten jeweils durch den väterlichen Familienangehörigen nachzuweisen. Bei unehelichen Geburten wird über den mütterlichen Familienangehörigen die Abstammung nachgewiesen.

Für Menschen, die nicht innerhalb der BRD/DDR geboren wurden bzw. deren Familienangehörige: Auslandsstandesamt 1 in Berlin.

In https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland sollten wir uns zensurfrei austauschen: Verantwortliche wie Richter oder Staatsanwälte leisten auf Haftbefehlen, Urteilen usw. keine Unterschrift. Diese Damen und Herren werden in Druckschrift mit Familiennamen genannt und Justizangestellte beglaubigen das. Derartige Urteile oder Briefe an Sicherheit@Genial.ms schicken!