ZERV der Ukraine aufgelöst – Generalstaatsanwalt klagt eigene Behörde wegen Korruption an

Kiew, 16. Februar 2016 (ADN). Der stellvertretende Generalstaatsanwalt der Ukraine, Vitali Kasko, reichte zu Wochenbeginn Klage gegen die eigene Behörde ein. Wie die Tageszeitung “neues deutschland” am Dienstag weiter berichtet, bezichtigt der 39jährige Jurist die Generalstaatsanwaltschaft in Kiew der Korruption, der Vetternwirtschaft und der Gesetzlosigkeit. Damit begründe er auch seinen “Rücktritt auf eigenen Wunsch”. Vor Journalisten habe Kasko seine Entscheidung ausführlich erläutert. Den definitiven Impuls habe der Tatbestand gegeben, dass eine Abteilung der Generalstaatsanwaltschaft aufgelöst wurde, die sich mit der Verfolgung von Straftaten höchster staatlicher Führungskräfte und ihren korruptiven Verbindungen zu Spitzenkräften in der ukrainischen Justiz beschäftigte. Damit seien ihm, so Kasko, die Vollmachten und Werkzeuge genommen worden, um die ihm und seiner Mannschaft übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Insofern ist der erste ernsthafte Versuch der Selbstreinigung der staatlichen Apparate gescheitert.

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Die Ukraine reiht sich damit ein in eine Reihe ähnlicher steckengebliebener Experimente nach der Beendigung des klassischen Ost-West-Konflikts. In Deutschland beispielsweise war nach der “Wiedervereinigung” die Zentrale Ermittlungsstelle für Regierungs- und Vereinigungskriminalität (ZERV) gegründet worden. Sie wurde nach wenigen Jahren mehr oder weniger klammheimlich wieder aufgelöst.

Damit wurde die zaghaft begonnene Aufklärung abrupt abgebrochen. Angenommen wird, dass sich das kriminelle Treiben im Zuge der Übernahme der DDR durch die Bundesrepublik Deutschland auf höchsten Ebenen ins Uferlose zu erstrecken und die in politischen Hinterzimmern zusammengebastelten Administrationen zu sprengen drohte. Der  ZERV-Chef Manfred Kittlaus  wurde in den Ruhestand versetzt.

Sein ukrainisches Pendant, Ex-Generalstaatsanwalt Kasko, will sich nun künftig als Rechtsanwalt betätigen. Zudem beabsichtigt er, an internationalen Programmen zur Bekämpfung der Korruption mitzuwirken. ++ (ju/mgn/16.02.16 – 047)

Quelle: Nachrichtenagentur ADN  (SMAD-lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 16.02.2016

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