Wir veröffentlichen heute ein interessantes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu bisher unbekannten SMAD-Befehlen
Das Urteil wurde am 07.03.2007 gesprochen und zeigt mal wieder bestätigend dass Besatzungsrecht gültig ist und wie in der Hessischen Verfassung Artikel 159 angeführt Vorrang nach Völkerrecht hat.
Das Bundesverwaltungsgericht entschied am 07.03.2007 – Aktenzeichen 8 C 28.05:
Ein Enteignungsverbot der sowjetischen Besatzungsmacht kann sich auch aus einem bisher nicht bekannten SMAD-Befehl ergeben, wenn er einschließlich der Freigabelisten echt und dadurch in der Rechtswirklichkeit erkennbar geworden ist, dass er den Bereich der befehlsgebenden Stelle verlassen hat.
Im Urteil geht es um eine Enteignungsmaßnahme die in einem Wiederaufnahmeprozess mit zwei bisher unbekannten SMAD-Gesetzen begründet wurde. Das Verwaltungsgericht hatte das Verfahren verworfen. Das Bundesverwaltungsgericht hat dann die korrekte Rechtslage nach Völkerrecht aufgegriffen und entschieden.
Denn nach Artikel 2 Abs. 1 Überleitungsvertrag gilt Besatzungsrecht in vollem Umfang!
Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 vom 10.10.46) vom 03.04.2016