Die #AfD darf bei der #Landtagswahl in #Sachsen mit 30 #Listenkandidaten antreten.
Das entschied der sächsische Verfassungsgerichtshof in Leipzig. Er gab damit einer Beschwerde der Partei teilweise recht. Die AfD hatte ursprünglich 61 Kandidaten für die Wahl im September aufgestellt, der Landeswahlausschuss ließ aber nur 18 zu.
Grund war, dass die AfD ihre Bewerber auf zwei verschiedenen Parteitagen benannt und das Wahlverfahren später geändert hatte. Die 30 nun zugelassenen Bewerber waren in einer Einzelwahl bestimmt worden, die übrigen in einem Blockwahlverfahren.
Quelle: Deutschlandfunk vom 16.08.2019
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So ist geht es zu im Rechtsstaat. Im Bundestag lässt die Warze den Hammelsprung nicht zu. Im Landtag wird der Hammelsprung nicht anerkannt: Wo liegt das Problem? Suche den Fehler und sprich wie Stalin: Der Deutsche macht keine Revolution, Er ist zu feige den Rasen zu betreten! Wer weiß was sich die Warze unter Hammelsprung vorgestellt hatte, das wäre peinlich geworden…(:-))
„Wolle viele neue Gäste hier haben? Machste Kreuz bei de alte Parteien…“
„Wolle viele Ungerechtigkeiten erleben? Machste Kreuz bei de alte Parteien…“
„Wolle viele Steuern zbV kriegen? Machste Kreuz bei de alten Parteien…“
„Wolle Bürgerkrieg live haben?“
Endzeit naht, Wahlen bringen nichts in einem US-ferngesteuerten Konstrukt, wo der einzelen Bürokrat zur Nichtstaatlichkkeit schweigt…
Und der mitlesende ………., beobachtet lieber die letzten national denkenen Menschen, deren Prognosen durch die Realität längst bestätigt wurden.
Mein Fernseher lügt mich an.