Spanien hat einem inhaftierten katalanischen EU-Abgeordneten rechtswidrig seinen Mandatsantritt verweigert.
Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg hervor. Die spanischen Behörden hätten es dem Mann ermöglichen müssen, den Eid auf die Verfassung zu schwören, da er zu diesem Zeitpunkt bereits parlamentarische Immunität genossen habe, hieß es zur Begründung.
Konkret geht es um den früheren Vizepräsidenten der autonomen Regierung von Katalonien, Junqueras. Nach dem vom spanischen Verfassungsgericht ausgesetzten Unabhängigkeitsreferendum in Katalonien 2017 war er in Untersuchungshaft genommen worden. Im vergangenen Oktober wurde der Politiker zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Zuvor allerdings war er im Mai in das EU-Parlament gewählt worden.
Quelle: Deutschlandfunk vom 19.12.2019
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