- Auch über Vertrauliches im Bundeskanzleramt muss informiert werden (Foto: Paul Zinken/dpa-Zentralbild/dpa)
Das Bundeskanzleramt muss laut einem Gerichtsurteil einem Journalisten Auskunft zu vertraulichen Hintergrundgesprächen geben.
In der Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Berlin heißt es, der Kläger dürfe die entsprechenden Informationen auf Grundlage des presserechtlichen Auskunftsanspruch einfordern.
In dem Fall ging es um Gespräche zwischen Vertretern des Bundeskanzleramtes und anderen Journalisten, über die Vertraulichkeit vereinbart worden war. Laut Presserecht muss eine Behörde demnach auch – Zitat – über das nicht verschriftlichte Wissen von Mitarbeitern informieren. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils ließ das Verwaltungsgericht die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu.
Quelle: Deutschlandfunk vom 17.11.2020
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Dann sprechen DIE sich vorher ab, keine Fragen betreffend der Vertraulichkeit zu stellen. Aber nicht mehr lange, dann beichten DIE sich in Workuta gegenseitig, die Vertraulichkeit, der Vergangenheit.
Das werden die niemals machen.