Mecklenburg-Vorpommern: Gericht kippt Ausgangssperre und 15-km-Regel für Kläger

Richter (Symbolfoto: Durch Denis Simonov/Shutterstock)
 

Mecklenburg-Vorpommern / Vorpommern-Greifswald – Das Verwaltungsgericht Greifswald hat Einsprüchen gegen die seit Montag im Landkreis Vorpommern-Greifswald geltenden verschärften Corona-Regeln stattgegeben. Die nächtliche Ausgangssperre sowie die 15-Kilometer-Regel gelten für die Kläger nicht mehr.

Den aus Greifswald stammenden Klägern sei einstweiliger Rechtsschutz gewährt worden, teilte ein Gerichtssprecher am Freitagabend mit. Er machte aber bereits deutlich, dass es grundsätzliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der nächtlichen Ausgangssperre und dem auf 15 Kilometer eingeschränkten Bewegungsradius gebe. Die Allgemeinverfügung des Landrates vom 22. Januar 2021 werde sich „mit überwiegender Wahrscheinlichkeit als rechtswidrig erweisen“, heißt es in der Mitteilung weiter. Ob und wann es eine Grundsatzentscheidung dazu gibt, wurde indes nicht mitgeteilt.

Die zeitlich unbegrenzten und für einen großen räumlichen Geltungsbereich getroffenen Anordnungen beträfen einen so großen Personenkreis, dass die Maßnahmen nicht durch Allgemeinverfügung, sondern Rechtsverordnung hätten erfolgen müssen, heißt es im Urteil des Verwaltungsgerichts weiter. Die massive Bewegungsbeschränkung sei auch in der Sache für rechtswidrig zu erachten. Sie werde von den Beschwerdeführern als Ausreiseverbot verstanden. Ein Ausreiseverbot könne aber allenfalls nur dann in Betracht kommen, „wenn eine sehr große Wahrscheinlichkeit bestehe, dass Personen im Kreisgebiet unerkannt mit dem Coronavirus infiziert seien und deshalb auch ihre Ausreise aus dem Kreisgebiet zum Schutz von Personen außerhalb des Kreisgebietes unterbunden werden solle“, heißt es in der Mitteilung. Eine Begründung für die derart weitreichende Beschränkungen enthalte die Allgemeinverfügung nicht.

Wo der 15-Kilometer-Radius ende, auch das sei nicht ohne weiteres ersichtlich. Da das Übertreten dieser Grenze mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden könne, müsse gewährleistet sein, dass ohne die Nutzung von Hilfsmitteln das Begehen einer solchen Ordnungswidrigkeit erkennbar ist.

Seit Montag ist es im Landkreis Vorpommern-Greifswald zwischen 21 und 6 Uhr verboten, ohne triftigen Grund die eigene Wohnung oder das Grundstück zu verlassen. Zudem verbietet der Corona-Terror den Bürgern, sich ohne Grund weiter als in einem 15-Kilometer-Radius vom Wohnort zu entfernen.

Die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts gelten nur für die jeweiligen Verfahrensbeteiligten. Diese könnten binnen einer Frist von zwei Wochen gegen den Beschluss Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht in Greifswald zu befinden hätte, so das RND.

SPD-Schwesig zu Lockdown: Eher Verschärfungen als Lockerungen

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) hält die Corona-Panik ebenfalls weiter auf hohem Niveau. Wie der öffentlich-rechtliche NDR berichtet, hat die Sozialdemokratin Hoffnungen auf rasche Lockerungen von Corona-Auflagen eine Absage erteilt. Sie sehe „die Mutationen“ des Coronavirus mit ganz großer Sorge.

Das jüngste Urteil vom Freitag zeigt, dass in der deutschen Jurisprudenz, vor allem in der Richterschaft, Uneinigkeit über die Zulässigkeit, Notwendigkeit und hinreichende Begründung der Wirksamkeit vieler Maßnahmen besteht. Er findet seinen Niederschlag in widersprüchlichen Urteilen. In Sachsen-Anhalt lehnte – im Gegensatz zu Vorpommern-Greifswald – das Oberverwaltungsgericht  in einem Normenkontrollverfahren den Eilantrag eines Hallenser Bürgers ab, der sich gegen die Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer um das Gebiet der Stadt Halle richtete. Der Mann hatte laut „Mitteldeutscher Zeitung“ geltend gemacht, die willkürliche Bewegungsbeschränkung verletze ihn in seiner Freizügigkeit nach Artikel 1, Absatz 1 Grundgesetz. Aus Freizeitgründen fahre er regelmäßig und mehrmals in der Woche in mehr als 15 Kilometer außerhalb des Hoheitsgebietes liegende Gebiete – Landschaften, Wälder, Flüsse oder Seen -, die nicht touristisch geprägt seien. Der Senat erkannte jedoch darauf, „nach Prüfung der Sach- und Rechtslage“ erweise sich die geltende 15-km-Regelung als „jedenfalls nicht offensichtlich rechtswidrig„.

Zur selben Zeit jedoch fiel – wie jouwatch berichtete – in Bayern ein genau gegenteiliges Urteil: Die Richter des bayerischen Oberverwaltungsgerichtes kippten die umstrittene 15-km-Regelung auf Antrag eines Mannes aus Passau hin, der ebenfalls per Eilantrag auf Aufhebung der Beschränkung geklagt hatte – übrigens mit den fast identischen Argumenten wie im Vergleichsfall aus Halle. Die bayerischen Richter befanden, es sei für Bewohner in Corona-Hotspots „nicht eindeutig, wo und wie weit der Bewegungsradius von 15 km gilt„. Deshalb kippten sie die Regelung – eine weitere empfindliche Schlappe für das Corona-Regiment vom bayrischen „Södolf“, der es unmittelbar nach Beschluss der Willkür-Bewegungsbeschränkungen in Merkels Corona-Junta gar nicht erwarten konnte, sie in Kraft zu setzen. (SB)

Quelle: journalistenwatch.com vom 31.01.2021

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Annette
Annette
3 Jahre zuvor

Das gemeine Volk „inwohntieren“ und als Elitärer frei bewegen…
Denkt erst gar nicht daran.

Rosemarie Pauly
Rosemarie Pauly
3 Jahre zuvor

Grippeviren mutieren jedes Jahr! Deshalb müssen auch immer wieder neue Impfstoffe hergestellt werden – wurde uns zumindest VOR Cov gesagt.