Berliner Staatsanwältin ließ ihn laufen – Frauen-Würger kommt frei und vergewaltigt anschließend eine Frau

In dieser Unterkunft für Flüchtlinge soll der 25-Jährige eine Frau vergewaltigt haben

Rührende Geschichte aus #Berlin : Flüchtling aus #Syrien überfällt und würgt 78-Jährige schnell fast zu Tode. Auf der Flucht stiehlt er eine Flasche Schnaps, wird festgenommen und sofort auf freien Fuß gesetzt. Zurück im Asylheim vergewaltigt er eine 25-Jährige!

Quelle: Twitter

Berliner Staatsanwältin ließ ihn laufen – Frauen-Würger kommt frei und vergewaltigt Frau

In dieser Unterkunft für Flüchtlinge soll der 25-Jährige eine Frau vergewaltigt haben

In dieser Unterkunft für Flüchtlinge soll der 25-Jährige eine Frau vergewaltigt haben

Foto: spreepicture
Von: MICHAEL BEHRENDT, TIMO BEURICH UND DIRK BÖTTGER

Berlin – Dieser Fall bringt die Berliner Staatsanwaltschaft in Erklärungsnot!

Am Freitag griff ein junger Mann in Berlin-Moabit eine ältere Frau an, erwürgte sie fast. Nach seiner Festnahme wurde er auf Geheiß der zuständigen Staatsanwältin aber nicht dem Haftrichter vorgeführt, sondern auf freien Fuß gesetzt.

▶︎ Seine wiedererlangte Freiheit nutzte der Syrer, der als Flüchtling nach Deutschland gekommen ist, für eine Vergewaltigung! Das erfuhr BILD aus Sicherheitskreisen. Laut Polizei werden Zusammenhänge geprüft.

Rückblick: Am Freitag gegen 16.40 Uhr läutete es an der Tür einer 78-Jährigen an der Bremer Straße in Moabit. Als sie öffnete, wurde sie von dem 25-Jährigen brutal in die Wohnung gedrängt, in den Schwitzkasten genommen und fast getötet.

Bei dem Zugriff leistete er Widerstand, wurde verletzt und ambulant im Krankenhaus behandelt.

Nach der Attacke in Moabit konnte der Angreifer zunächst festgenommen werden

Nach der Attacke in Moabit konnte der Angreifer zunächst festgenommen werden

Foto: spreepicture

Verdächtiger kam wieder frei

Offenbar erkannte die Bereitschafts-Staatsanwältin nicht die Gefahr des Mannes und lehnte eine Vorführung beim Haftrichter ab.

Wie BILD erfuhr, soll der 25-Jährige am Sonnabend gegen 17 Uhr in seiner Flüchtlingsunterkunft am Ostpreußendamm in Lichterfelde eine ebenfalls dort wohnende Frau hinter verschlossener Tür vergewaltigt haben. Dann flüchtete er erneut. Eine Fahndung blieb nach BILD-Informationen bislang erfolglos.

In dieser Unterkunft soll die Vergewaltigung stattgefunden haben

In dieser Unterkunft soll die Vergewaltigung stattgefunden haben

Foto: spreepicture

Das Opfer wurde in einem Krankenhaus versorgt. Ein Ermittler zu BILD.: „Die Vergewaltigung hätte verhindert werden können. Wie soll man dem Opfer erklären, dass der Täter eigentlich hätte in der Haftzelle sitzen müssen?“

Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren.

Quelle: Bild-online vom 26.11.2023

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 27.11.2023

Sie finden staseve auf Telegram unter

https://t.me/fruehwaldinformiert

Sie finden staseve auf Gab unter https://gab.com/staseve

Sie finden uns auf Gettr https://gettr.com/user/peterfruehwald

Folgt unserem neuen Kanal Heimische Direktvermarktung: https://t.me/heimischeProdukte

Besuchen Sie den Shop durch klicken aufs Bild

 

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
17 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
Ulrike
Ulrike
5 Monate zuvor

Hoffentlich wird diese elende Kreature gefangen und sofort abgeschoben. Die Staatsanwältin gehört vor den Richter. Was für eine bescheuerte Trulla ist das ?

Tankschiff
Tankschiff
5 Monate zuvor

grüne Lehre gehabt?

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
5 Monate zuvor

Wie verzweifelt muß diese Krönung und Ebenbild seines Gottes sein um nach der Schnapsflasche zu greifen. Die 20 000 Euro wurden Ihm von der Mafia fern gehalten!

Was die Satansanwältin kann, kann die Minus-terin schon lange!

Im Netz gefunden Auszug

###Neuen Informationen zufolge soll Bundesinnenminsterin Nancy Faeser (SPD) dem
Chef der Cyberabwehr 20.000 Euro Schweigegeld gezahlt haben, bevor sie ihn
feuerte. Der Bundestag zeigt sich entsetzt.

Die „Bild“-Zeitung
berichtet, Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) habe im Januar ihrem
damaligen Chef der Cyberabwehr, Arne Schönbohm, eine Stillschweigevereinbarung
unterschreiben lassen, bevor sie ihn des Amtes enthob. Vier Punkte seien damals
vereinbart worden:

1) Schönbohm verzichtet auf eine Konkurrenten-Klage gegen seine Nachfolgerin
beim Bundesamt (BSI).

2) Außerdem sichert er zu, nicht juristisch gegen seine Versetzung an die
Bundesakademie vorzugehen.

 3) Im Gegenzug zu den von Schönbohm
übernommenen Pflichten erfolgte eine Geldzahlung des Ministeriums von rund
20.000 Euro.

4) Und: Beide Seiten vereinbaren Geheimhaltung über die Verabredung.
Bundestag fordert sofortige Aufklärung durch Faeser

Während eine Sprecherin des Innenministeriums die Korrektheit der
Information verneine, zeigten sich mehrere Bundestagsabgeordnete entsetzt über
die mutmaßliche Enthüllung, berichtet die „Bild“-Zeitung.

Der innenpolitische Sprecher Alexander Throm (CDU) verlange „eine
unverzügliche Klarstellung des Sachverhalts“. „Faeser hatte dem Innenausschuss
im September völlige Transparenz zugesagt“, sagt Throm. „Wenn es solch eine
Maulkorbvereinbarung gibt, dann hat sie den Ausschuss falsch informiert.“ Er
hätte sich „nie vorstellen können“, dass eine Innenministerin „zu solchen
Mitteln“ greife.

Für CDU-Innenexperte
Philipp Amthor zeige sich mit dieser Enthüllung die „lupenreine
Widersprüchlichkeit“ Faesers Verhalten sowie „ein Beleg fehlender
charakterlicher Größe beim Eingestehen eigener Fehler“. Fairerweise holten ihre
offenkundigen Fehler Faeser nun „knallhart“ ein.

„Ihr war offensichtlich jedes Mittel recht, um Schönbohm aus dem Amt zu
entfernen und seine Nachfolge geräuschlos zu organisieren.“ Sagt auch
Sicherheitsexperte Christoph De Vries (CDU). „Warum hat sie die Existenz der
Stillschweige-Vereinbarung und die Zahlung eines Schweigegelds, die deutliche
Indizien für Pflichtverletzungen in ihrer Verantwortung sind, dem Parlament und
der Öffentlichkeit verschwiegen?“####

Im Netz gefunden Auszug Ende

Ulrike
Ulrike
5 Monate zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

Wann wird Faeser endich ihres Amtes enthoben? So eine verlogene Trulla !

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
5 Monate zuvor
Reply to  Ulrike

Alle von DENEN müssen mit einem Tritt die Bogenlampe machen!

birgit
birgit
5 Monate zuvor

Mich wundert hier gar nichts mehr ❗️

kairo
kairo
5 Monate zuvor

Die Staatsanwältin hielt es offenbar für aussichtslos, einen Untersuchungshaftbefehl zu beantragen, weil weder Flucht- noch Verdunkelungsgefahr vorlag.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
5 Monate zuvor
Reply to  kairo

Vor 2023 Jahren hat ein Richter als Gastwirt entschieden, der Maria und den Josef kein Zimmer in der Herberge zu geben. Obwohl die Frau schon Wehen hatte. Warum gab der Wirt in dem Moment so ein hartes Urteil? Waren Maria und Josef als AfD oder NPD Mitglied erkannt worden?

Ulrike
Ulrike
5 Monate zuvor
Reply to  kairo

Die Trulla ist doof !!!! Klar will so eine Ratte nicht flüchten weil es hier zu gut geht bei den verdummten Deutschen.

kairo
kairo
5 Monate zuvor
Reply to  Ulrike

Also keine Fluchtgefahr, wie schon erwähnt. Soo viele Gründe für U-Haft gibt es nämlich gar nicht.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
5 Monate zuvor
Reply to  kairo

Absoluter Schutz steht Frauen und Kindern zu! In Asien und Teilen Afrikas steht für den Täter die sofortige Hinrichtung im Gesetz! In der BRiDä-ä-ä gilt Täterschutz vor Opferschutz! Komm auch Du vom Alkohol los!

kairo
kairo
5 Monate zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

In Asien und Teilen Afrikas steht für den Täter die sofortige Hinrichtung im Gesetz!

Wo denn genau, bitte? Und wie auch immer – bei uns muss jemand erst in einem ordentlichen Verfahren für schuldig befunden werden, bevor er bestraft wird. Ist eben so, das gesunde Volksempfinden ist nicht zuverlässig.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
5 Monate zuvor
Reply to  kairo

Suche und finde selbst! Wer auch im Einigungsvertrag Punkt 2.1 und 4.2 nicht findet, der soll in seiner Lampenschale nachsehen, was Er da findet!

kairo
kairo
5 Monate zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

Hab nachgesehen. Im Einigungsvertrag steht nichts dieser Art, schon gar nicht zur Todesstrafe. Dazu steht aber was im Grundgesetz, wenn ich mich nicht irre. Und der Einigungsvertrag gilt schon gar nicht in Asien und Teilen Afrikas.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
5 Monate zuvor
Reply to  kairo

In Art. 70-80 wo das Besatzerunrecht geschrieben steht? Afrikanische Staaten sind auch Besatzer bei uns. Wer an den Besatzer Steuern zahlt begeht Hochverrat und wird mit Standrecht verurteilt.

birgit
birgit
5 Monate zuvor
Reply to  kairo

Na klar, dieses Scheusal wird doch gut bezahlt für seine geschätzte Anwesenheit.Wertvoller als Gold !

Ulrike
Ulrike
5 Monate zuvor
Reply to  birgit

Sie haben ihn heute gefasst. Mal sehen was nun mit diesser grässlichen Kreatur passiert. Sicher findet sich wieder eine doofe Trulla die den Kerl laufen lässt.

17
0
Would love your thoughts, please comment.x