Den Haag – Internationaler Gerichtshof entscheidet gegen Eilantrag Nicaraguas wegen deutscher Waffenexporte nach Israel

01.05.2024

Den Haag - Internationaler Gerichtshof entscheidet gegen Eilantrag ...

Blick auf den Internationalen Gerichtshof in Den Haag, im Friedenspalast

Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat einen Eilantrag Nicaraguas abgewiesen, wonach Deutschland seine Waffenlieferungen an Israel einstellen soll. Es werde keine Dringlichkeitsanordnung erlassen, teilte das Gericht mit. Hintergrund ist eine Klage Nicaraguas gegen Deutschland im Zusammenhang mit dem Krieg im Gazastreifen.

Es gebe keine Grundlage, die von Nicaragua geforderten Sofortmaßnahmen gegen Deutschland zu verhängen, hieß es von den Richtern in Den Haag. Man sei dennoch tief besorgt angesichts der humanitären Situation der palästinensischen Zivilbevölkerung im Gazastreifen.

Das autoritär geführte Nicaragua wollte in einem Völkermord-Verfahren gegen Deutschland mit dem Eilantrag erreichen, dass das höchste UNO-Gericht Berlin auffordert, Waffenexporte an Israel einzustellen. Das mittelamerikanische Land hatte argumentiert, dass durch die deutschen Rüstungslieferungen einen Genozid im Gazastreifen ermöglichten.

Deutschland weist Vorwürfe zurück

In einer ersten Stellungnahme begrüßte die deutsche Regierung die Entscheidung aus Den Haag. Das Auswärtige Amt schrieb auf X, Deutschland sei keine Konfliktpartei, sondern setze sich „Tag und Nacht für eine Zweistaatenlösung ein“. Außerdem sei man größter Geber von humanitärer Hilfe für die Palästinenser.

Bei der Anhörung vor etwa vier Wochen hatte Deutschland die Vorwürfe als haltlos zurückgewiesen. Sie entbehrten „jeder rechtlichen und tatsächlichen Grundlage“, sagte die Leiterin der deutschen Delegation, von Uslar-Gleichen. Deutschland verletze weder die Völkermord-Konvention noch humanitäres Völkerrecht. Bei den an Israel gelieferten Rüstungsgütern handelt es sich nach deutschen Angaben zu 98 Prozent nicht um Kriegswaffen, sondern um allgemeine Güter wie Helme oder Schutzwesten.

Hauptverfahren läuft weiter

Der Gerichtshof entschied noch nicht über die eigentliche Klage Nicaraguas wegen Beihilfe zum Völkermord. Darum wird es erst im Hauptverfahren gehen, das sich über Jahre hinziehen könnte. Nicaragua beruft sich in der Klage auf die Völkermord-Konvention. Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, alles zu tun, um Völkermord zu verhindern. Das heißt auch Drittstaaten können andere deswegen zur Verantwortung ziehen.

Quelle: Deutschlandfunk vom 01.05.2024

Sie finden staseve auf Telegram unter

https://t.me/fruehwaldinformiert

Sie finden staseve auf Gab unter https://gab.com/staseve

Sie finden uns auf Gettr https://gettr.com/user/peterfruehwald

Folgt unserem neuen Kanal Heimische Direktvermarktung: https://t.me/heimischeProdukte

Besuchen Sie den Shop durch klicken aufs Bild

 

 

 

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
22 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
Ulrike
Ulrike
20 Tage zuvor

Sie sind tief besorgt – elende Heuchler. Aber Deutschland /Israel mal wieder in den Hintern kriechen.

Alexander Berg - BERG. Blog

Es zeigt sich lediglich, dass man dem positiven Recht mit seinen vom Menschen geschaffenen Gesetzen keinen Glauben mehr schenken darf.

kairo
kairo
20 Tage zuvor

Welchem denn dann? Man hat es mal mit dem „gesunden Volksempfinden“ probiert, aber der Erfolg war nicht so richtig durchschlagend.

kairo
kairo
20 Tage zuvor

Die Entscheidung des IGH ist nur folgerichtig. Beihilfe zum Völkermord kann man nur leisten, wenn es einen Völkermord gibt oder gegeben hat. Genau das ist allerdings strittig. Der IGH selbst hat ja gerade einen Fall zu behandeln, in dem es genau darum geht (Klage Südafrikas). Bis das entschieden ist, kann noch allerhand Zeit vergehen. Vorher aber kann man nicht mit Völkermord argumentieren.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
20 Tage zuvor
Reply to  kairo

Bist Du schlau! Wer hat Dir das gesagt, damit DU Dein „setzen fünf“ abarbeiten darfst!
Der Haferkrautkopf hat auch gesagt; „Es gibt kein Volk!“ Ich sage; Ihre werdet Euch noch wundern!

birgit
birgit
20 Tage zuvor
Reply to  kairo

Was wird dort mit den Zivilisten gemacht❓Nennt man das Streicheleinheiten von Gottes Gnaden❓

kairo
kairo
18 Tage zuvor
Reply to  birgit

Nicht jedes Kriegsverbrechen ist Völkermord.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
18 Tage zuvor
Reply to  kairo

Jeder Krieg ist ein Verbrechen!

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
20 Tage zuvor

Foto! Verbotsschild 15 Km/h gibt es nicht mehr. Nach
Freimaurer heißt das; der Erste im Amt lügt! Es ist alles
Lüge, was Itzenöl sanktionieren soll! Die scheren
sich darum wie ein Hund der eben einen Haufen gemacht hat!

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
20 Tage zuvor

Bei den Russen hat, wer auch immer, Folterkeller an Kindern gefunden!
Kinder sind auch Geheimnisträger und müssen gefoltert werden! Wie können Keller bei den Russen gefunden werden wo doch die Kokaine nicht einen Meter Boden erobert hat?
Was ist mit dem standardisierten Lügen; Brutkästen mit den Frühchen wurden auf die Straße geworfen! Das kam nie! Hat der Silekonski die Brutkästen vorsorglich ins Ausland verschoben. Das Geld ging auf sein Konto damit es Andere nicht veruntreuen können! Solche Heldentaten kenne ich nur von der Roland sage! Sein Schwert „Durendal“ heißt heute Taurus!

Fragender
Fragender
20 Tage zuvor

Man liest hier immer gegen Deutschlaand. Es muss doch heissen gegen die juedische Besatzungsmacht Bundesrepublik Deutschland. Das muss doch unterschieden werden oder liege Ich da falsch ? Wie kann ein von Jesuiten und usraelischen Juden beseztes Voelkerrechtssubjekt da vor Gericht stehen. Kann da mal einer helfen ? Es ist docch wohl eher die Firma BRD . Oder ?

Det
Det
20 Tage zuvor
Reply to  Fragender

Der Internationale Gerichtshof in Den Haag wurde geschaffen, um Kriegsverbrechen, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschheit usw. zu ahnden, das Problem liegt aber darin, dass es im juristischen Sinn kaum noch Menschen gibt!
Otto-Normalverbraucher ist an dieser Stelle schon überfordert, weil er davon ausgeht ein Mensch zu sein und dementsprechend behandelt zu werden. Was die meisten nicht wissen, ist, dass sie als PERSONEN Personen, geführt werden und diese wiederum zu Firmen deklariert wurden, also zu nicht lebenden Entitäten und damit unters Handelsrecht fallen.
Ähnliches wird bezweckt mit den Bezeichnungen „Animals“(Tiere) auf Menschen oder Goyms usw. Neuerdings soll es auch patentrechtliche Ansprüche an diejenigen geben, die sich der Covid-Behandlung unterzogen haben. Alles in allem geht es um den Entzug von Gott gegebenen Rechten und wer diese bewusst oder unbewusst abgegeben hat, wird nicht mehr als „Mensch“ betrachtet und für diese ist das Gericht nicht zuständig.
Die Lieferung von Waffen durch Deutschland, gemeint ist die Firma oder NGO „Deutschland“ an Israel, das auch nur eine Firma und kein Staat ist, ist somit ein reiner handelsrechtlicher Vertrag und die Menschen, die dort im Gaza umgebracht werden, werden in den Reden von denen als „Animals“ betitelt. Somit handelt es sich für sie auch nicht um Menschen, sondern um Vieh, was vertrieben wird.
Und nicht zu vergessen ist, dass dieser Internationale Gerichtshof, als Ableger der UNO, auf Statuten basiert, die auch nur von Firmen erlassen wurden, also angeblich höher stehen, als die von Gott gegebenen Rechte!

kairo
kairo
18 Tage zuvor
Reply to  Det

Der Internationale Gerichtshof in Den Haag wurde geschaffen, um Kriegsverbrechen, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschheit usw. zu ahnden,

Ich glaube, du verwechselst das mit dem Internationalen Strafgerichtshof. Der Internationale Gerichtshof (IGH) ist ein Organ der UN, das Streitigkeiten zwischen Staaten entscheiden soll. Dort können nur Staaten klagen oder verklagt werden.

Last edited 18 Tage zuvor by kairo
Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
18 Tage zuvor
Reply to  kairo

Stimmt! Traräää! Die BRiDä-ä-ä ist eine Firma und kann nicht verklagt werden! Wird doch ein Treffer gesetzt, dann bleibt das Ding liegen und niemand vergreift sich daran! Das ist auch uninteressant! Wenn der Zunamie dort durch pfeift, bleibt kein Stein auf den anderen!

kairo
kairo
18 Tage zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

Die BRiDä-ä-ä ist eine Firma und kann nicht verklagt werden!

Leider weiß man das in Nicaragua bisher nicht und hat Deutschland verklagt. Und der IGH weiß es auch nicht und hat die Klage nicht etwa abgewiesen, weil die beklagte Partei gar nicht parteifähig sei. Also haben die Richter auch keine Ahnung vom Völkerrecht, so ein Jammer. Die Klage ist nach wie vor anhängig; nur der Eilantrag wurde abgeschmettert. Aus sachlichen Gründen, nicht aus formalen.

Im Übrigen war Deutschland schon in der Vergangenheit verschiedentlich Partei vor dem IGH, sowohl als Kläger als auch als Beklagte. Ruf doch mal in Den Haag an und sag denen, dass das aber gar nicht geht und dass alle Urteile von damals auch rückwirkend ungültig sind. Sicherlich wird der Friedenspalast dann auf der Stelle einstürzen.

Last edited 18 Tage zuvor by kairo
Det
Det
18 Tage zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

Das Problem mit diesen Staaten ist, dass das alles Firmen sind, auch die UN, die sich anmaßen Rechte zu haben, die sie nicht haben und auch nicht haben können, Völkerrecht kann nur vertreten werden von einem Gremium, das von freien Völkern erschaffen wurde und mir ist gegenwärtig keines bekannt. Auch die ganze UNO, als Nachfolger des Völkerbundes, besteht nur aus Vertretern von Firmen-Staaten.
Was wir jetzt haben entspricht einem Plan, der schon 1871 mit der Gründung des Deutschen Reiches in Gang gesetzt wurde, möglicherweise noch eher, denn das Deutsche Reich soll schon eine inkorporierte Firma der britischen Krone gewesen sein. Dies bestätigte sogar ein Enkel von Kaiser Wilhelm II in einem ZDF Interview 1968, als er feststellte, dass sein Großvater ein gekrönter Präsident war. Und die EU, wie wir sie jetzt erleben, wurde schon in den Kreisen des Briten Cecil Rhodes in Südafrika, um 1800, diskutiert. Also, alles nichts Neues wenn man tiefer in die Materie eindringt.
Um Völkerrecht vertreten zu können bedarf es erst einmal rechtmäßiger Staaten, die von rechtmäßigen Bürgern vertreten werden und die gibt es gegenwärtig kaum. Es wurde alles seit den letzten 150 Jahren sukzessive abgeschafft bzw. in Firmenrecht überführt, besonders nach dem II WK. Deswegen gibt es auch im juristischen Sinn kaum Menschen.
Rechtmäßige Staaten/Bürger agieren im Rechtskreis des Land-und Bodenrechts und verfügen ebenfalls über das See-bzw. Globale -Recht in ihren Territorien.
In England, (nicht Großbritannien!), ist es gegenwärtig Lord High Steward Ivan Talbot, z.Z. in Australien lebend. Er hat das „standing“ für England! Die Krone, die König Charles III erhielt, hat mit diesem Rechtskreis nichts zu tun!
In Preußen war es z.B. König Wilhelm II, der das „standing“, bis zur Kaiser-Krönung hatte, gemeint ist damit der Unterschriftsberechtigte in der letzten irdischen Instanz vor Gott. Mit der Übernahme der Kaiserkrone verlor er dieses „standing“, denn beide Institutionen zur gleichen Zeit waren nicht möglich.

Ich will mit den obigen Zeilen nur zum Ausdruck bringen, dass so ziemlich alles, was von Firmen ausgeht, den freien Willen der Menschen verletzt bzw. untergraben hat und das die jetzigen Institutionen nur Fata Morganas sind.

Det
Det
18 Tage zuvor
Reply to  Det

Nachricht sollte an Kairo gehen.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
18 Tage zuvor
Reply to  Det

Nach Kennedy ging es los mit dem Auflösen (bombardieren) der Staaten die hätten ein Völkerrecht schaffen können. Das waren noch sieben Staaten. Der Bush muß einmal etwas gesagt haben von: die müssen weg! Es gab immer wieder Angriffe auf diese!
Deine Erklärung ergibt ein Bild in dem Pussel!

Wie verlogen DIE sind!!! Heute brennt eine Metallfirma in Berlin. Mehr Information gab es nicht. Lese ich doch vorhin;  es ist eine Waffenfirma ein Rüstungsbetrieb! Am Rande von Berlin! Silikonski wird schon Koffer packen und der Pi-Pi-Pi-wie heißt der doch gleich? Auch!

kairo
kairo
18 Tage zuvor
Reply to  Det

Völkerrecht kann nur vertreten werden von einem Gremium, das von freien Völkern erschaffen wurde und mir ist gegenwärtig keines bekannt.

Tja, dann war es wohl nichts mit dem Völkerrecht, denn wenn es überhaupt keine Staaten gibt, die dir passen, dann gibt es auch kein Völkerrecht. Das ist ja schließlich das, was die Völkerrechtssubjekte vereinbaren. Nur gibt es nirgends eine Regel, dass solche Subjekte nur dann völkerrechtsfähig sind, wenn ihre Bewohner frei sind, so wie du dir das vorstellst. Auch Diktaturen sind völkerrechtsfähig.

Mit der Übernahme der Kaiserkrone verlor … [Wilhelm II] dieses „standing“, denn beide Institutionen zur gleichen Zeit waren nicht möglich.

Preußen war Teil des Reichs, und die Verfassung sagte (Art. 11):

[1] Das Präsidium des Bundes steht dem Könige von Preußen zu, welcher den Namen Deutscher Kaiser führt. Der Kaiser hat das Reich völkerrechtlich zu vertreten, im Namen des Reichs Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und andere Verträge mit fremden Staaten einzugehen, Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen.

Er konnte durchaus beides. Personalunionen waren damals nicht ungewöhnlich, in Skandinavien kamen sie sogar öfter vor. Der Kurfürst von Sachsen war eine Zeit lang König von Polen. Auch England und Schottland waren 100 Jahre lang auf diese Weise verbunden.

Det
Det
18 Tage zuvor
Reply to  kairo

Was ich geschrieben habe hat nichts mit einer Personalunion zu tun! Es waren 2 unterschiedliche Rechtskreise, das Deutsche Reich im Seerecht, sowie Preußen im Land-und Bodenrecht.
Vor dem gleichen Problem stehen heute alle Bürgermeister und Landräte. Einerseits sind sie Geschäftsführer von Firmen, eingetragen in internationale Firmen-Verzeichnissen und verpflichtet den Firmen- Eignern Profite zu erwirtschaften, weil sonst diese Firmen keinen Sinn ergeben und andererseits für die Bürger so kostengünstig wie möglich zu wirtschaften, was einer Quadratur des Kreises gleichkömmt.
Das Deutsche Reich war bzw. ist immer noch eine inkorporierte Firma. Die Frau Reitz hat dazu vor einiger Zeit einen längeren Artikel geschrieben, den ich auch erst verdauen musste.
Mit dieser Feststellung wurden für mich Zusammenhänge erklärbar, die für mich vorher rätselhaft waren. Z.B. die Haager Landkriegsordnung. Wie kann eine Firma im Rechtskreis des Seerechts eine Landkriegsordnung verabschieden ??? Schon mal darüber nachgedacht, warum man über eine Million Wehrmachtsoldaten auf den Rheinwiesenlagern verhungern ließ???

kairo
kairo
17 Tage zuvor
Reply to  Det

Es waren 2 unterschiedliche Rechtskreise, das Deutsche Reich im Seerecht, sowie Preußen im Land-und Bodenrecht.

Völliger Mumpitz. Und in welchem Dreieck oder Kreis befanden sich die ganzen anderen Bundesstaaten? Und Elsass-Lothringen – saßen die am Strand?

Bürgermeister und Landräte … sind … verpflichtet den Firmen- Eignern Profite zu erwirtschaften …

Au weia. Ich weiß nicht, wann Berlin zum letzten Mal einen Gewinn ausweisen konnte. Muss wohl noch bei Kurfürst Johann Sigismund gewesen sein.

Die Frau Reitz hat dazu vor einiger Zeit einen längeren Artikel geschrieben, den ich auch erst verdauen musste.

Das kann ich nachvollziehen. Wenn man deren Artikel gelesen hat, muss man sich erst einmal vom Lachen erholen. Völkerrecht, wie man es in Alaska versteht.

… warum man über eine Million Wehrmachtsoldaten auf den Rheinwiesenlagern verhungern ließ???

Streich mal zwei Nullen weg, dann kommen wir der Sache näher. Und verhungert sind die keineswegs alle; es gab ja noch andere Todesursachen. Die deutsche Zivilbevölkerung in der Umgebung der Lager hatte weniger zu essen als die Gefangenen. Diese waren übrigens keineswegs alles Soldaten.

birgit
birgit
18 Tage zuvor

„Fortan mögen sie lange schwarze Gewänder tragen, damit man die Spitzbuben von weitem schon erkenne.“
Erlaß des Preußenkönigs ! Gilt wohl heute immernoch ?