Frühwald um 9 – Nachrichten und Informationen vom 28.12.2023 (Textausgabe)

Nachrichten Hamburg - hamburg.de

Schweden verschärft Ausländerrecht weiter: Entzug des Aufenthaltstitels bei „fehlgeleitetem Lebensstil“

Stockholm. Allmählich kommt die schwedische Mitte-Rechts-Regierung unter Ministerpräsident Kristersson, die sich eine Verschärfung des Ausländer- und Zuwanderungsrechts auf ihre Fahnen geschrieben hat, in die Gänge. Sie hat jetzt weitere Restriktionen angekündigt.

Künftig sollen Ausländer, die legal in Schweden leben, ausgewiesen werden können, wenn sie sich nicht „ehrenhaft“ verhalten und einen „fehlgeleiteten Lebensstil“ führen. Das gilt für Menschen, die bereits einen gültigen Aufenthaltstitel haben – etwa anerkannte Asylbewerber.

„Nur schwedische Staatsbürger haben ein uneingeschränktes Recht auf Aufenthalt in Schweden“, stellten die liberal-konservative Koalitionsregierung und die rechten Schwedendemokraten, die Kristerssons Regierung tolerieren und unterstützen, fest, als sie ihre neue Initiative auf einer Pressekonferenz vorstellten.

In der Praxis ist der Entzug eines Aufenthaltstitels gleichbedeutend mit einer Ausweisung. Da Personen aus anderen EU-Ländern keinen Aufenthaltstitel benötigen, wären nur Drittstaatsangehörige betroffen.

Der Vorschlag wird derzeit noch von einem Komitee geprüft. Auch kann noch niemand sagen, was genau einen „fehlgeleiteten Lebensstil“ definiert. Als Beispiel nennt die Regierung Sozialleistungsbetrug, Verschuldung, Beteiligung an kriminellen Netzwerken, Drogenmißbrauch und „unehrliche Versorgung“. In einem Entwurf hieß es, daß damit zum Beispiel Prostitution gemeint sei.

Äußerungen, die die schwedische Demokratie bedrohen könnten, werden als ein weiterer Grund angeführt, der zum Entzug des Aufenthaltstitels führen soll.

In den ersten sechs Monaten des Jahres 2023 wurden rund 6000 Aufenthaltstitel widerrufen, die meisten davon, weil die Person aus Schweden weggezogen war. Der Europäische Gerichtshof hat in drei Fällen aus Österreich, Belgien und den Niederlanden bestätigt, daß Aufenthaltstitel entzogen werden können. (mü)

Quelle: zuerst.de

Multikulti hat Dresden erreicht: Teilweise 96 Prozent Ausländeranteil an Schulen

Dresden. Dreißig Jahre nach der Wiedervereinigung sind auch die mitteldeutschen Länder keine Inseln der Seligen mehr. Vor allem die Überfremdung hat längst auch den Osten der Republik erfaßt – mit den üblichen fatalen Folgen.

An sächsischen Schulen etwa ist der Migrantenanteil geradezu explodiert. Das geht aus der Antwort des Staatsministeriums für Kultus auf eine Anfrage des AfD-Abgeordneten Hans-Jürgen Zickler hervor. Dieser hatte sich danach erkundigt, wie hoch der Migrantenanteil an jeder einzelnen Dresdner Schule aktuell sei und welche Prozentzahlen dazu vorlägen. Das Ergebnis: der Migrantenanteil liegt bei bis zu 96 Prozent.

So gibt es in der 122. Grundschule Klassen mit einem Migrantenanteil von 72 bzw. 80 Prozent, in der 129. mit 78 Prozent und in der 135. mit 77 Prozent. Bei den Oberschulen liegen die 101. und 107. mit 96 bzw. 68 Prozent an der Spitze.

In einer Pressemitteilung kritisiert Zickler diese Entwicklung: „Der hohe Migrantenanteil an vielen Schulen zerstört die Bildungschancen unserer deutschen Schüler.“ Ein „babylonisches Sprachgewirr und Asylbewerber aus bildungsfernen Ländern“ machten einen normalen Unterricht unmöglich. Dies bestätigten auch die aktuellen Pisa-Ergebnisse, so Zickler.

Verantwortlich für die Entwicklung sei nicht zuletzt der sächsische Kultusminister Christian Piwarz (CDU). Dieser habe seit diesem Schuljahr alle Ukrainer in deutsche Regelklassen gesteckt, „egal wie schlecht ihre Deutschkenntnisse sind“. Zickler verweist auf die Forderung der AfD, Ukrainer und Asylbewerber vorrangig in eigenen Klassen in ihrer Landessprache zu unterrichten. Zudem sollten Ukrainer verstärkt online nach ukrainischen Lehrplänen unterrichtet werden. Damit könne auch der Lehrermangel verringert werden, so Zickler. (rk)

Quelle: zuerst.de

Krankenkassen-Studie – Menschen in Sachsen-Anhalt und Thüringen haben besonders oft Bluthochdruck
Menschen in Sachsen-Anhalt und Thüringen haben einer statistischen Auswertung zufolge besonders oft mit Bluthochdruck zu kämpfen. Nach Angaben der Krankenkasse Barmer, die die Untersuchung in Auftrag gegeben hat, liegen die beiden Bundesländer deutlich über dem deutschlandweiten Durchschnitt.

Statistisch gesehen leiden in Sachsen-Anhalt von insgesamt 1.000 Menschen 216 an Bluthochdruck. In Thüringen sind es nach Angaben der Krankenkasse 206 Menschen. Im bundesweiten Durchschnitt sind 140 Menschen pro 1.000 Einwohner von einer sogenannten Hypertonie betroffen. Höher als dieser Durchschnitt ist der Anteil auch in Mecklenburg-Vorpommern (197 Fälle je 1.000 Einwohner) und Brandenburg (187 Fälle). Die Bundesländer mit den niedrigsten Quoten sind mit 99 Betroffenen je 1.000 Einwohnern Hamburg, Bremen (109 Betroffene) sowie Baden-Württemberg mit 111 Betroffenen.

Risiko-Faktoren Stress und Alkohol

Die Ergebnisse der Krankenkasse basieren auf einer Analyse von Abrechnungsdaten des Jahres 2021 durch das Barmer-eigene Institut für Gesundheitssystemforschung und bestätigen frühere Beobachtungen. Der Vorstandschef der Kasse, Straub, warnte vor den Folgen der Erkrankung. Bluthochdruck komme auch schon bei jüngeren Menschen vor und müsse ernstgenommen werden. Unbehandelt drohten unter anderem Herzinfarkt und Schlaganfall.

Als Risiko-erhöhend für Bluthochdruck gelten zu wenig Bewegung, Angst und Stress, viel Alkohol und Zigaretten sowie Diabetes und ein hoher Cholesterin-Spiegel. Einer Auswertung des Robert Koch-Instituts zufolge haben obere Bildungsgruppen seltener Bluthochdruck als untere. Ob der Bluthochdruck bekannt ist und behandelt wird, hängt aber demnach nicht mit dem Sozialstatus zusammen.

Quelle: Deutschlandfunk

US-WAHLEN – Staatsgericht weist Klage ab: Trump darf in Michigan antreten
Das oberste Gericht im Bundesstaat Colorado hatte Trump jüngst die Teilnahme an Vorwahlen im Staat untersagt. Das Supreme Court des Bundesstaates Michigan kommt nun zu einem anderen Schluss und lässt den Ex-Präsidenten antreten. Seine Gegner wollen im ganzen Land weiterklagen.

Donald Trump wird nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs von Michigan auf dem Stimmzettel des Bundesstaates bleiben. Damit ist es dem ehemaligen Präsidenten ermöglicht, an den Vorwahlen in Michigan teilzunehmen. Eine Klage dagegen wies das Gericht ab. Die Entscheidung des Gerichts, kein Verfahren gegen Trump anzustrengen, steht im Gegensatz zum Obersten Gerichtshof des Bundesstaates Colorado, der vor kurzem entschied, Trump wegen seiner Rolle bei den Unruhen am 6. Januar vor dem US-Kapitol von den Vorwahlen in diesem Bundesstaat auszuschließen.

In Michigan wie auch in Colorado berufen sich die Kläger auf Abschnitt 3 des 14. Zusatzartikels der US-Verfassung, der es Personen weitgehend untersagt, ein Regierungsamt zu bekleiden, wenn sie „einen Aufstand oder eine Rebellion“ gegen die US-Verfassung verübt haben, nachdem sie zuvor einen Eid auf die Einhaltung der Verfassung geschworen hatten. Rechtsexperten sind sich nicht einig, ob diese vor dem Hintergrund des amerikanischen Bürgerkriegs verfasste Bestimmung auf das Amt des Präsidenten und damit auf Trump anwendbar ist. Außerdem ist mehr als fraglich, ob Trumps eigene Handlungen rund um den 6. Januar rechtlich gesehen einen „Aufstand oder eine Rebellion“ darstellen. In Colorado läuft deshalb eine Berufungsklage republikanischer Akteure gegen das umstrittene Urteil.

Michigan und Colorado sind nicht die einzigen Bundesstaaten, in denen ein solches Verfahren lief oder läuft. Laut einer von der Organisation Lawfare geführten Datenbank, die sich mit Fragen der nationalen Sicherheit befasst, sind in mehr als einem Dutzend Staaten ähnliche Verfahren anhängig.

Etappensieg für Trump – doch die Tür für neue Klagen bleibt offen
Die Richter des Obersten Gerichtshofs von Michigan gaben keine Begründung für ihre Entscheidung ab.
„Wir sind nicht davon überzeugt, dass die vorgelegten Fragen von diesem Gericht überprüft werden sollten“, schrieben die Richter in einer Verfügung.

In einer verschriftlichen abweichenden Meinung, wie es im Rechtssystem der USA üblich ist, erklärte eine Richterin jedoch, dass verfahrenstechnische Unterschiede den Unterschied zwischen den Wahlgesetzen von Colorado und Michigan ausmachen könnten. Sie fügte hinzu, dass die Anfechtungskläger „ihre rechtlichen Bemühungen im Hinblick auf die allgemeinen Wahlen in Michigan später im Jahr 2024 erneuern können, sollte Trump der republikanische Kandidat für das Amt des Präsidenten der Vereinigten Staaten werden oder sich als unabhängiger Kandidat um dieses Amt bewerben“.

Kläger-Kollektiv will bundesweit weitermachen
„Free Speech for the People“, die Gruppe, die die Klage eingereicht hat, betonte, dass die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von Michigan aus verfahrensrechtlichen Gründen getroffen wurde. „Wir sind von der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von Michigan enttäuscht“, sagte Ron Fein, juristischer Direktor der Gruppe. Fein fügte jedoch hinzu: „Die Entscheidung ist für kein Gericht außerhalb Michigans bindend, und wir setzen unsere laufenden und geplanten rechtlichen Schritte in anderen Staaten fort, um Abschnitt 3 des vierzehnten Verfassungszusatzes gegen Donald Trump durchzusetzen.“

Michigan wird bei den US-Präsidentschaftswahlen 2024 voraussichtlich ein umkämpfter Staat sein. Die Vorwahlen sind für den 27. Februar 2024 angesetzt.

Trump feierte das Urteil auf der Social-Media-Plattform Truth Social. „Der Oberste Gerichtshof von Michigan hat den verzweifelten Versuch der Demokraten, den Spitzenkandidaten für die Präsidentschaftswahlen 2024, mich, vom Wahlzettel im großartigen Staat Michigan zu streichen, entschieden und zu Recht zurückgewiesen“, schrieb Trump. „Wir müssen unser Land vor dem Niedergang und der radikalen Linken retten. Make America Great Again!“

Quelle: ApolloNews

Gesundheitssystem – Hohe Zahl an Insolvenzen und Schließungen in der Altenpflege
Der Spitzenverband der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung hat sich besorgt über die sinkende Zahl der Plätze in Alten- und Pflegeheimen geäußert.

Gründe seien der Personalmangel und das dadurch gestiegene unternehmerische Risiko, sagte der stellvertretende GKV-Vorstandsvorsitzende Kiefer. Der Arbeitgeberverband Pflege teilte mit, dass im zu Ende gehenden Jahr 783 Pflegeeinrichtungen Insolvenz angemeldet oder geschlossen hätten. Der Interessenverband forderte eine grundlegende Überarbeitung der Vergütung von Pflegeleistungen.
Nach Einschätzung der Deutschen Krankenhausgesellschaft dürfte auch die Zahl der Insolvenzen von Kliniken zunehmen. 2024 drohe in dieser Hinsicht ein Rekordjahr zu werden, sagte Verbandschef Gaß. Kaum ein Krankenhaus könne seine Ausgaben noch aus den laufenden Einnahmen decken. Gaß forderte erneut einen Inflationsausgleich für die Krankenhäuser.

Quelle: Deutschlandfunk

Argentinien – Präsident Milei legt umfangreiches Reformpaket vor
In Argentinien hat die Regierung des neuen Präsidenten Milei dem Kongress ein umfangreiches Gesetzespaket für den Umbau von Staat und Wirtschaft vorgelegt.

Es sieht vor, dass bis Ende 2025 der öffentliche und wirtschaftliche Notstand in Argentinien ausgerufen wird. Er soll um zwei weitere Jahre verlängert werden können, also bis zum Ende von Mileis Amtszeit. Damit hätte der Präsident gegenüber dem Parlament weitreichende Befugnisse in vielen Bereichen. Das Reformpaket umfasst insgesamt mehr als 660 Punkte. Vorgesehen sind unter anderem auch Beschränkungen für Demonstrationen, eine Wahlreform sowie die Privatisierung öffentlicher Unternehmen. Ob Milei seine Forderungen umsetzen kann, ist unklar. Seine Partei hat im Parlament keine Mehrheit.

Bereits in der vergangenen Woche hatte Milei ein Dekret für eine radikale Deregulierung unterzeichnet. Gegen seine Pläne gingen gestern erneut tausende Menschen in der Hauptstadt Buenos Aires auf die Straße. Argentinien befindet sich in einer schweren Wirtschaftskrise. Die Inflationsrate liegt derzeit bei über 160 Prozent.

Quelle: Deutschlandfunk

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Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 28.12.2023

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