Frühwald um 9 – Nachrichten und Informationen vom 24.03.2024 (Textausgabe)

Riesenblamage für Chebli und Co.: Pakistani täuschten „rechten“ Brandanschlag vor

Wächtersbach/Hessen. Peinlich: wieder einmal waren es keine „Rechten“. Ein vermeintlich „rechtsextremer“ Brandanschlag auf ein Wohnhaus im südhessischen Wächtersbach hat sich als versuchter Versicherungsbetrug entpuppt. Fünf Verdächtige wurden festgenommen, teilten Staatsanwaltschaft und Polizei jetzt mit. Der Anschlag hatte sich in der Nacht zum 25. Dezember ereignet.

Ein ausländerfeindliches Tatmotiv habe sich nicht bestätigt, wurde mitgeteilt. Stattdessen sollen die Tatverdächtigen, bei denen es sich um Mitglieder einer pakistanischen Familie handelt, die Ermittlungen auf ein rechtsextremistisches Motiv gelenkt und so eine falsche Spur gelegt haben. Zu den Festgenommenen gehören der Hauseigentümer und sein Schwager. Den beiden Männern wird nun gemeinschaftliche schwere Brandstiftung und das Vortäuschen einer Straftat vorgeworfen. Sie sollen zudem an sieben Stellen im Gebäude die Parole „Ausländer Raus“ an die Wände gesprüht haben, um den Eindruck einer ausländerfeindlichen Tat vorzutäuschen.

Festgenommen wurde außerdem der 18jährige Sohn des Hausbesitzers – er soll der Versicherung nach Anweisung seines Vaters den Schaden gemeldet haben -, außerdem die Ehefrau des Hausbesitzers sowie ein 55jähriger, der dem Hauseigentümer für die Tatzeit ein falsches Alibi verschafft haben soll.

Peinlich ist die unerwartete Wende nicht zuletzt für die örtliche Gutmenschenszene. Bürgermeister Andreas Weiher (SPD) hatte seinerzeit von einer „neuen Dimension“ und einer „dramatischen Entwicklung des Rechtsextremismus“ gesprochen. Es hatte Mahnwachen und öffentliche Solidaritätsbekundungen für die Familie gegeben.

Besonders weit aus dem Fenster gelehnt hatte sich die unvermeidliche SPD-Nachwuchspolitikerin Sawsan Chebli (SPD). Sie hatte auf Instagram gepostet, „besonders wütend“ mache sie die Medienberichterstattung, wonach die pakistanische Familie als „gut integriert“ galt – „so, also ob das Recht auf Unversehrtheit von der Integrationsleistung abhängt“.

Doch gut integriert war die Familie zweifellos – sie hatte inzwischen gelernt, wie man in Deutschland am meisten Anteilnahme und Empörung lostreten kann: indem man sich als Opfer „rassistischer“ Gewalt präsentiert. Diesmal freilich war es ein Schuß in den Ofen. (rk)

Quelle: zuerst.de

Damit es Farbige nicht zu schwer haben: US-Bundesstaat Washington streicht Jura-Studium zusammen

Olympia/Washington. Im Juni 2023 erklärte der oberste US-Gerichtshof, der Supreme Court, in einem vielbeachteten Grundsatzurteil die sogenannte „Affirmative action“, also die Bevorzugung bestimmter gesellschaftlicher Gruppen, für verfassungswidrig. Es hatte sich insbesondere an Universitäten eingebürgert, vorgeblich „diskriminierte“ Farbige gegenüber weißen Bewerbern zu bevorzugen. Seit dem Urteil im Juni ist es damit vorbei.

Doch die Lobbyisten der vermeintlich „benachteiligten“ Gruppen wollen sich nicht geschlagen geben. Wenn die Privilegierung der „Benachteiligten“ schon nicht mehr möglich ist, dann sollen umgekehrt wenigstens auch alle anderen Voraussetzungen fallen, die für Minderleister bislang noch eine Hürde sind. So muß man ein Urteil des Obersten Gerichtsshofes des demokratisch regierten Bundesstaates Washington verstehen. Dieser hat jetzt das traditionelle Zulassungs-Examen für angehende Anwälte abgeschafft. Juristen können sich künftig mit einer abgespeckten Ausbildung begnügen und müssen nun nur noch wenige Voraussetzungen erfüllen, um praktizieren zu dürfen – weil „der übliche, anstrengende Weg“, Anwalt zu werden, für „marginalisierte Gruppen zu schwer“ sei. Das Examen sei für „People of Color“ eine „unfaire Barriere“, urteilte das Gericht.

Der Supreme Court beschloß die Änderung auf der Grundlage der Arbeiten der sogenannten „Bar Licensure Task Force“ (zu Deutsch: „Taskforce Anwaltszulassung“). Diese wurde 2020 eigens ins Leben gerufen, um die Diskriminierung vermeintlich „marginalisierter Gruppen“ durch das Examen zu prüfen. Die Taskforce sollte insbesondere „unverhältnismäßige Auswirkungen auf farbige Prüflinge und Prüflinge der ersten Generation“ bewerten – und kam zum erwünschten Befund: die seit über 200 Jahren bewährte Anwaltsausbildung ist „rassistisch“, weil zu anspruchsvoll.

Die bisher gültige Regelung ist damit nun nach dem US-Bundesstaat Oregon auch in Washington Vergangenheit. Bis jetzt mußten angehende Juristen mehrere Jahre studieren und ein Praktikum bei einem anderen Anwalt absolviert haben, bevor sie überhaupt zur Anwaltsprüfung zugelassen wurden. Nach den jetzt geänderten Richtlinien können Anwälte auf das im Jahr 1783 erstmals in Delaware durchgeführte Examen verzichten, indem sie es bei einer sechsmonatigen Ausbildung belassen und drei Kurse absolvieren. Damit reichen künftig drei Stunden Arbeit pro Woche, insgesamt müssen es 500 Stunden juristische „Erfahrung“ vor dem Abschluß sein, außerdem 12 „Qualifikationspunkte“ als lizenzierte Rechtsreferendare, damit man in Washington Anwalt werden kann. Der obligate Universitätsabschluß ist damit hinfällig.

Die Verantworlichen klopfen sich einstweilen auf die Schultern. Etwa Richterin Montoya-Lewis, die sowohl im Supreme Court als auch in der „Taskforce“ tätig ist. „Ich möchte meinem Co-Vorsitzenden Dean Varona und allen Mitgliedern der Taskforce danken, die in den letzten drei Jahren so hart daran gearbeitet haben, diesen neuen Weg für Washington zu entwickeln“, gab sie zu Protokoll. Auch Anthony Varona, der Dekan der Seattle University School of Law, ist des Lobes darüber voll, „einen Obersten Gerichtshof zu haben, der immer wieder innovative Ansätze zur Korrektur von Ungerechtigkeit und zur Erweiterung des Rechts und der Rechtsdienstleistungen anwendet“. Nur so könne man auf den „Bedürfnissen der unterversorgten und marginalisierten Menschen“ Rechnung tragen.

Die Bedürfnisse des amerikanischen Rechtsstaates, der unter minderqualifizierten Anwälten leiden könnte, spielen offenbar keine Rolle. (mü)

Quelle: zuerst.de

Polen: Russland verletzte Luftraum bei Angriffen auf Ukraine
Russland hat bei Raketenangriffen auf die Westukraine heute Früh polnischen Angaben zufolge kurzzeitig den Luftraum des NATO-Mitglieds Polen verletzt. Am 24. März um 4.23 Uhr habe eine Verletzung des polnischen Luftraums durch einen in dieser Nacht von einem Langstreckenflugzeug Russlands abgeschossenen Marschflugkörper stattgefunden, schrieb der Generalstab der polnischen Streitkräfte auf X (Twitter).

Ziele der Angriffe seien Städte in der Westukraine gewesen. Das Objekt sei in der Nähe der Stadt Oserdow in den polnischen Luftraum eingetreten und sei dort 39 Sekunden lang geblieben.

Während des gesamten Fluges sei es von militärischen Radarsystemen beobachtet worden, hieß es weiter. Es seien alle notwendigen Verfahren zur Gewährleistung der Sicherheit des polnischen Luftraums eingeleitet worden. Unter anderem seien die polnische und verbündete Luftstreitkräfte aktiviert worden.

Ukraine meldet Angriff auf Lwiw und Kiew
Das westukrainische Gebiet Lwiw sei von Russland mit etwa 20 Raketen und 17 Drohnen beschossen worden, bestätigte der Bürgermeister von Lwiw, Andrij Sadowyj, auf Telegram. In seiner Stadt, der größten Stadt der Westukraine, habe es keine Treffer gegeben. Zu möglichen Schäden im Umland äußerte er sich nicht.

„Explosionen in der Hauptstadt. Die Luftabwehr funktioniert. Verlassen Sie die Schutzräume nicht“, schrieb der Kiewer Bürgermeister Witali Klitschko auf Telegram. Kiews Militärverwaltungschef Serhij Popko erklärte bei Telegram, die Raketen seien in der Morgendämmerung „in Gruppen“ auf die Hauptstadt abgefeuert worden. Vorläufigen Berichten zufolge habe es keine Verletzten oder Schäden gegeben, schrieb Popko.

Zuvor war in der gesamten Ukraine Luftalarm ausgerufen worden, der vor dem Abschuss von Raketen durch russische Kampfflugzeuge vom Typ Tu-95MS warnte. Der Alarm wurde etwa zwei Stunden später wieder aufgehoben.

Verletzung des polnischen Luftraums im Dezember
Das polnische Militär hatte bereits Ende Dezember die Verletzung seines Luftraums durch eine russische Rakete festgestellt. Das Außenministerium in Warschau hatte daraufhin den Geschäftsträger der russischen Botschaft vorgeladen und ihm eine Protestnote übergeben. Darin wurde Russland zu einer „Erklärung des Vorfalls der Luftraumverletzung und der sofortigen Einstellung solcher Aktivitäten“ aufgefordert.

Im November 2022 war in einem polnischen Dorf im Grenzgebiet zur Ukraine eine Rakete eingeschlagen, zwei Zivilisten kamen ums Leben. Der Westen geht davon aus, dass es sich um eine ukrainische Flugabwehrrakete gehandelt hat, die zur Verteidigung gegen russische Angriffe eingesetzt worden war.

Quelle: ORF

Moskau-Terror: Spur führt zur Ukraine!!

Der Vorsitzende des Staatsduma-Verteidigungsausschusses, Andrej Kartapolow, sieht eine ukrainische Spur in dem Vorfall.

Diese Information wurde durch den russischen Inlandsgeheimdienst bestätigt.
‼️FSB: Die Terroristen versuchten, die russisch-ukrainische Grenze zu überqueren und hatten Kontakte zur ukrainischen Seite. Die Waffen für diesen Zweck wurden im Voraus in einem Versteck vorbereitet.

Einer der Verhafteten sagte, er sei „für Geld, etwa 500 Tausend Rubel“ zu dem Verbrechen gegangen – er wurde über Telegram kontaktiert und mit einer Waffe ausgestattet;

❗️Die Sprecherin des russischen Außenministeriums Maria Sacharowa dazu:

„Nun wissen wir, in welchem Land sich diese blutrünstigen Bastarde vor der Strafverfolgung verstecken wollten – in der Ukraine.
Dasselbe Land, das unter den Händen westlicher liberaler Regime zehn Jahre lang zu einem Zentrum der Verbreitung des Terrorismus in Europa wurde und sogar den Kosovo an extremistischer Raserei übertraf.“

Quelle: Twitter

Quelle: Nachrichtenagentur ADN 

Russland meldet Raketenangriff auf Krim

Bei ukrainischem Raketenbeschuss in der Nacht auf die seit 2014 von Russland annektierten Halbinsel Krim, ist ein 65-Jähriger durch Raketensplitter getötet worden. Das teilte der von Russland eingesetzte Stadtchef von Sewastopol mit. Vier weitere Menschen seien weiters verletzt worden. Der „massivste Angriff in der jüngsten Zeit“ sei vom Militär abgewehrt worden.

Ukrainischen Medienberichten zufolge wurde bei dem Angriff das Hauptkommunikationszentrum der russischen Schwarzmeerflotte von drei Marschflugkörpern getroffen. Die genauen Auswirkungen der Attacke waren nicht bekannt. Von ukrainischer Seite gab es keine offizielle Äußerung.

Zuvor hatte die russische Staatsagentur Tass berichtet, die russische Flugabwehr habe am Abend über zehn Raketen und zahlreiche Drohnen abgeschossen. Kurz zuvor war der Verkehr über die Krim-Brücke zwischen der Halbinsel und dem russischen Festland vorübergehend gestoppt worden.

In den sozialen Medien kursierten Berichte über schwere Explosionen im Hafen von Sewastopol und möglichen Treffern auf einem dort liegenden Schiff. Unabhängig überprüfbar waren diese Angaben nicht. Die russische Seite, die seit mittlerweile mehr als zwei Jahren Krieg gegen das Nachbarland führt, meldet im Fall ukrainischer Drohnenattacken oft nur Erfolge der eigenen Luftverteidigung.

Selenskyj will Krim zurückerobern

Für die russische Armee ist die Krim Aufmarschgebiet im Krieg gegen die Ukraine. Über die Halbinsel läuft der Nachschub an Soldaten, Waffen und Munition. Deshalb bemüht sich die Ukraine, russische Militärziele auf der Krim zu zerstören. Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj strebt eine Rückeroberung der Halbinsel an.

Das russische Militär nahm seinerseits die ostukrainische Großstadt Charkiw ins Visier. Nach Berichten ukrainischer Medien schlugen im Laufe des Tages mehrere Raketen in der Stadt ein. Dabei kam mindestens ein Mensch ums Leben.

Quelle: ORF

US-Wahlkampf – Trump und Biden gewinnen weitere Vorwahl ihrer Parteien in Louisiana
In den USA haben Präsident Biden sowie Ex-Präsident Trump weitere Vorwahlen ihrer Parteien gewonnen.

Im Bundesstaat Louisiana sicherten sie sich weitere Delegiertenstimmen. Biden trat auch in Missouri an, die Ergebnisse werden nächste Woche erwartet. Trump und Biden stehen bereits jetzt für die jeweilige Nominierung als Präsidentschaftskandidat ihrer Parteien fest. Biden wird demnach für die Demokraten, Trump für die Republikaner antreten. Die Präsidentschaftswahl findet im November statt.

Quelle: Deutschlandfunk

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Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 24.03.2024

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Ulrike
Ulrike
1 Monat zuvor

Diesen pakistanischen Clan sofort abschieben nach Pakistan. Solche Kreturen haben hier nichts verloren.

birgit
birgit
1 Monat zuvor
Reply to  Ulrike

Das Betrügergeprassel ab nach Pakistan ❗️Die ganze Sippe, aber dalli❗️