Frühwald um 9 – Nachrichten und Informationen vom 30.05.2024 (Textausgabe)

Lebenserwartung und Geburtenrate sinken, Herzerkrankungen nehmen zu: Eine Folge der mRNA-Impfung?

Berlin. Schon seit geraumer Zeit – ziemlich genau seit 2021 – registrieren die Krankenkassen eine signifikante Zunahme an krankheitsbedingten Fehlzeiten bei ihren Versicherten. Das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) und das Max-Planck-Institut für demografische Forschung steuern jetzt in einer Untersuchung weitere brisante Beobachtungen und Zahlen bei.

Demnach ist die Lebenserwartung in Deutschland deutlich rückläufig. Im Vergleich mit dem westeuropäischen Durchschnitt ist das erwartbare Sterbealter in Deutschland seit 2000 um ein ganzes Jahr zurückgegangen.Konkret haben Männer in Deutschland eine Lebenserwartung von etwa 78 Jahren, Frauen von 83 Jahren. Im westeuropäischen Vergleich liegt Deutschland damit 1,7 Jahre unter dem Durchschnitt – im Jahr 2000 waren es noch 0,7 Jahre. Deutschland gehört damit zu den Schlußlichtern der 15 untersuchten Staaten.

Ein pikantes Detail: das BiB macht vor allem Herz-Kreislauf-Erkrankungen für die niedrigere Lebenserwartung verantwortlich. Kardiovaskuläre Vorfälle sind in Deutschland seit Jahren die Haupttodesursache; allein in Berlin stiegen die Rettungseinsätze wegen derartiger Erkrankungen in den letzten Jahren massiv an. 2023 verzeichnete die Berliner Feuerwehr einen Anstieg der Einsätze wegen Herz-Kreislauf-Erkrankungen von 56 Prozent.

Neben der fallenden Lebenserwartung ist auch die Geburtenrate in Deutschland weiter rückläufig. 2023 erreichte die Fertilitätsrate einen neuen Rekord-Tiefstand von 1,36 Kindern pro Frau, teilte das BiB bereits im März mit. Ausgerechnet seit 2022 fällt die Geburtenrate demnach rapide.

Sowohl Herzerkrankungen als auch Fehlgeburten und Unfruchtbarkeit gehören inzwischen anerkanntermaßen zu den zahlreichen Folgewirkungen der mRNA-Impfung, die in Deutschland ab der Jahreswende 2020/21 massenhaft verabreicht wurde. Aber diesen Zusammenhang darf es in der öffentlichen Wahrnehmung natürlich nicht geben. (rk)

Quelle: zuerst.de

Türkischstämmige in Stuttgart stimmen in „Sylt-Chor“ ein: „Ausländer raus!“

Stuttgart. Der provokante Partyhit „L’amour toujours“ von Gigi D’Agostino, der auf Sylt aktuell für viel Aufhebens in der bundesdeutschen Medienlandschaft geführt hat, hat das Zeug, zum heimlichen Symbol der patriotischen Szene in Deutschland zu werden. Aus immer mehr Städten tauchen Berichte auf, wonach die Polizei wegen des eingängigen Liedes, dem neuerdings ein anderer Text unterlegt wird, ermittelt und die Behörden mit Strafen drohen.

Aber es wird noch skurriler: bei vielen Fans des Partyhits handelt es sich nicht einmal um „Bio-Deutsche“, sondern – wie jetzt in Stuttgart – um Türkischstämmige. Auch sie sollen, wird berichtet, nach dem Gewinn der türkischen Meisterschaft durch Galatasaray Istanbul am Sonntag unter anderem „Ausländer raus!“ gerufen haben, etwa in Stuttgart.

Ein entsprechender Videobeitrag macht gerade in den sozialen Netzwerken die Runde. Die Polizei sah sich zu einer Stellungsnahme bemüßigt: „Vielen Dank für den Hinweis. Die Strafbarkeit wird geprüft“, twitterte sie.

In Stuttgart versammelten sich mehrere hundert Fans auf dem Schloßplatz. Zuvor fanden zahlreiche Autokorsos mit ausgiebigen Hupkonzerten statt. Wie die Polizei mitteilte, war bei den Behörden keine Veranstaltung angezeigt worden. Vielmehr hätten sich die Personen spontan versammelt. Auf dem Schloßplatz nahm die Polizei insgesamt 18 Personen fest. Ausgerechnet 18. (rk)

Quelle: zuerst.de

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk – WDR darf BSW von Wahlarena-Sendung ausschließen

Wer nächsten Monat die wichtigsten deutschen Bewerber für das EU-Parlament im ÖRR sehen will, muß wohl auf den BSW-Kandidaten verzichten. Denn das Bündnis scheitert mit seinem Versuch, sich in eine Wahlsendung zu klagen.

BERLIN. ARD und WDR müssen den Europawahl-Spitzenkandidaten des BSW, Fabio De Masi, nicht zu ihrer Sendung „Wahlarena 2024 Europa“ einladen. Das Verwaltungsgericht Köln lehnte den Eilantrag der Partei am Mittwoch ab.

Bei der Sendung, die wenige Tage vor der Wahl, am 6. Juni, ausgestrahlt werden soll, sollen Vertreter von Parteien, die bereits im EU-Parlament vertreten sind, von mehreren Moderatoren und den Zuschauern befragt werden. Mit Ausnahme des Bündnis Sahra Wagenknecht sind dabei alle derzeit im Bundestag vertretenen Parteien anwesend.

In dem Eilantrag hatte das BSW darauf hingewiesen, daß es voraussichtlich als fünftstärkste Kraft ins EU-Parlament einziehen werde. FDP und Linke, die beide zur Wahlarena eingeladen wurden, stünden in aktuellen Umfragen deutlich hinter dem BSW. Zudem mache die Bekanntheit ihrer Politiker, die Anzahl ihrer Mitglieder und Unterstützer die hohe Bedeutung der Partei deutlich, behauptete das BSW. Daher könne die Teilnahme an der Fernsehsendung nicht alleine von den EU-Wahlergebnissen von 2019 abhängig gemacht werden.

BSW ist schon in wahlbezogenen Sendungen vertreten
Das Gericht verwies dagegen auf das Grundrecht der Rundfunkfreiheit, das der WDR habe. Es umfasse auch das Recht, die Teilnehmer für eine Fernsehsendung selbst zu bestimmen. Der WDR berücksichtige das BSW in verschiedenen anderen Sendungen mit Bezug zu Wahlen. Daß sich die Wahlarena-Sendung auf bereits im EU-Parlament vertretene Parteien begrenze, sei zulässig, da die Sendung auch dem Rückblick auf deren bisherige EU-Aktivitäten dienen solle.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Beschluß kann am Oberverwaltungsgericht in Münster Beschwerde eingelegt werden. (lb)

Quelle: Junge Freiheit

Carsten Brennecke im Interview- Prominenter Medienanwalt über Sylt: „Eine solche Hexenjagd ist nicht zulässig“

Er ist einer der bekanntesten Medienanwälte Deutschlands, selbst „Correctiv“ treibt er mühelos in die Enge. Im Interview mit der JUNGEN FREIHEIT bewertet Carsten Brennecke nun die Berichterstattung über die „Ausländer Raus“-Rufer von Sylt.

Herr Dr. Brennecke, zahlreiche Medien haben die Bilder der Personen aus dem sogenannten Sylt-Video unverpixelt gezeigt. Ist das aus Ihrer Sicht presserechtlich zulässig?

Carsten Brennecke: Ich konnte jedenfalls bei der Bild-Zeitung und beim WDR feststellen, daß die Bilder der Personen unverpixelt gezeigt wurden. Die Bild hat dazu auch noch die Namen der Personen und zahlreiche Details aus deren Leben steckbriefartig veröffentlicht. Die Veröffentlichung der unverpixelten Bilder verletzt rechtswidrig das Recht am Bild der Personen und damit deren allgemeines Persönlichkeitsrecht. Eine solche Hexenjagd auf die Beteiligten durch die Veröffentlichung unverpixelter Bilder ist daher nicht zulässig.

Allerdings hat der WDR ausdrücklich darauf hingewiesen, „daß es sich um ein zeitgeschichtliches Ereignis handelt und dies stärker wiegt als die Interessen der gezeigten Personen“. Ist das nicht schlüssig?

Brennecke: Grundsätzlich darf man Bilder von Personen nicht ohne deren Einwilligung veröffentlichen. Eine Ausnahme kann dann gelten, wenn über ein zeitgeschichtliches Ereignis berichtet wird. Die Anforderungen der Rechtsprechung an die Bejahung eines zeitgeschichtlichen Ereignisses sind relativ gering. Die Äußerungen der Beteiligten haben für großes Aufsehen gesorgt, so daß man wohl von einem zeitgeschichtlichen Ereignis ausgehen kann.

Wo liegt der WDR dann falsch?

Brennecke: An einem entscheidenden Punkt: Selbst wenn über ein zeitgeschichtliches Ereignis berichtet wird, ist eine Bebilderung der Beteiligten dann unzulässig, denn deren Interessen überwiegen. Gerichte sehen ein überwiegendes Interesse des Betroffenen, wenn dieser durch die Berichterstattung an den Pranger gestellt wird und dadurch gravierende Folgen der sozialen und beruflichen Ausgrenzung drohen.

„Die gesungene Parole dürfte noch nicht einmal strafbar sein“
Und das ist bei den „Ausländer Raus“-Rufern von Sylt der Fall?

Brennecke: Exakt. Zahlreiche Beteiligte haben schon ihren Job wegen der Berichterstattung verloren. Das Oberlandesgericht München hat bereits in einem vergleichbaren Fall eine ähnliche Bild-Berichterstattung wegen der Prangerwirkung verboten: Das Blatt hatte hetzerische Beiträge aus sozialen Netzwerken zusammen mit dem Bild und dem Nutzernamen der Betroffenen veröffentlicht. Dies wurde richtigerweise wegen der unzulässigen Prangerwirkung untersagt.

Dieselbe Logik greift also auch in diesem Fall?

Brennecke: Vielmehr noch ist dabei auch zu berücksichtigen, daß die von den Sylt-Sängern gesungene Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ noch nicht einmal strafbar sein dürfte, sondern als Meinungsäußerung zulässig ist. Das Bundesverfassungsgericht hat dies bereits zu einem Plakat mit der Aufschrift „Ausländer raus“ bestätigt. Auch die fehlende Strafbarkeit führt dazu, daß eine die Beteiligten erkennbar machende Berichterstattung in der Abwägung unzulässig ist.

Und was ist mit dem Argument des Senders, die auf dem Video zu sehenden Personen hätten sich selbst in eine halböffentliche Lage gebracht, indem sie das Video weiterverbreitet haben?

Brennecke: Dieses Argument des WDR ist nach gängiger Rechtsprechung nicht stichhaltig: Im eben beschriebenen Fall, in dem das Oberlandesgericht München eine prangerartige Berichterstattung der Bild verboten hat, war der Sachverhalt vergleichbar: Die Zeitung hatte Beiträge von Nutzern sozialer Netzwerke veröffentlicht, die diese zuvor sogar selbst öffentlich verbreitet hatten.

Was ist daran dann rechtlich unzulässig?

Brennecke: Die Veröffentlichung durch die Bild war dennoch unzulässig, weil natürlich eine Veröffentlichung der Bilder in einem reichweitenstarken Medium wie der Bild oder dem WDR eine ganz andere Öffentlichkeit und damit Prangerwirkung erreicht als ein Posting in einem sozialen Netzwerk. Hier ist der WDR daher presserechtlich gar nicht oder schlecht beraten.

Unter welchen Umständen ist es Medien überhaupt erlaubt, Videos die in einem privaten Rahmen entstanden sind, öffentlich weiterzuverbreiten?

Brennecke: Grundsätzlich ist die Verbreitung von privaten Videos, die Gesichter der Betroffenen zeigen, unzulässig.

Ausnahmslos?

Brennecke: Nein, aber Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn ein ganz besonderes öffentliches Informationsinteresse an einem zeitgeschichtlichen Ereignis besteht und die Interessen der Beteiligten nicht überwiegen. Solche Fälle liegen aber bei derart niederschwelligen Verfehlungen nicht vor. Da muß es schon um dramatische Verfehlungen gehen, wie beispielsweise die Begehung von aufsehenerregenden Kapitalstraftaten.

„Ich kann den Personen auf dem Sylt-Video nur empfehlen, sich dagegen auch mit Strafanzeigen zu wehren“
Auch viele private Accounts haben das Sylt-Video ohne Unkenntlichmachung weiterverbreitet. Dürfen Privatpersonen hier mehr als Medien?

Brennecke: Nein, private Accounts dürfen sogar weniger als Medien! Wenn private Accounts die Bilder ohne Verpixelung veröffentlichen, dann ist das noch eher unzulässig als bei den Medien. Da es sich bei der Veröffentlichung auf sozialen Medien meiner Meinung nach noch nicht einmal um eine Berichterstattung zu einem zeitgeschichtlichen Ereignis handelt, sondern um Beiträge, die nur darauf abzielen, die Personen, deren Umfeld und Arbeitgeber unter Druck zu setzen, sind solche Veröffentlichungen schlicht unzulässig.

Viele Internetnutzer haben zudem eifrig nicht nur den Namen der Beteiligten, sondern auch andere persönliche Daten der Sylt-Sänger zusammengestellt, um diese zu identifizieren und Arbeitgeber und Universitäten, die Kontakt zu diesen Beteiligten haben beziehungsweise diese beschäftigen, unter Druck zu setzen.

Was für eine Strafe droht den Personen hinter diesen Accounts?

Brennecke: Eine solche Veröffentlichung von Datensätzen ist mittlerweile als sogenanntes Doxing nach Paragraph 126a StGB strafbar und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft. Ich kann den Personen, die auf dem Sylt-Video unverpixelt gezeigt werden und deren persönliche Daten veröffentlicht wurden, nur empfehlen, sich dagegen mit allen Mitteln des Rechtsstaats, auch mit Strafanzeigen, zu wehren.

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Dr. Carsten Brennecke, Jahrgang 1975, ist Rechtsanwalt für Presserecht bei der Kanzlei HÖCKER Rechtsanwälte.

Quelle: Junge Freiheit

Wertvolle Münzen entdeckt – 365 Jahre alter Silberschatz ausgegraben
Gehörte das Vermögen dem Bürgermeister?

Wettin-Löbejün – Bei diesem Fund bekommen Schatzsucher weiche Knie …
Im Sommer 2023 wurde bei Bauarbeiten in der Brauhausgasse in Wettin (Sachsen-Anhalt) eine sensationelle Entdeckung gemacht: Dort wo eine neue Abwasserleitung verlegt werden sollte, kam 50 Zentimeter unter der Erde ein historischer Münzschatz zum Vorschein!

285 Münzen mühsam restauriert
Für die Archäologen des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie (LDA) ein bedeutender Fund. Denn die insgesamt 285 wertvollen Münzen geben Aufschluss über die unerwartet weiträumigen Handelsverbindungen des 17. Jahrhunderts.
Der Schatz wurde unter der Toreinfahrt des vom Abriss bedrohten Ackerbürgergehöfts (um 1600 erbaut) im Zentrum Wettins gefunden und im Block aus der Erde geborgen. Vera Keil, Restauratorin des LDA, legte die Münzen unter Laborbedingungen wieder frei: „Jede Münze wurde in Schichten freipräpariert, gelöst, verzeichnet und schließlich restauratorisch behandelt.“

Schatz entsprach zehn Jahren Lohn
Ersten Erkenntnissen nach wurden die Münzen vermutlich nach Ende des Dreißigjährigen Kriegs (1618-1648) vergraben. Die älteste Münze wurde 1499 geprägt, die jüngste stammt von 1652.

Dr. Oliver Dietrich vom LDA: „Aussagen zur ehemaligen Kaufkraft sind schwierig, doch der aus hoch silberhaltigen Münzen bestehende Fund stellte mit Sicherheit einen erheblichen Wert dar.“ Der Schatz entspräche dem Verdienst, den ein damaliger Handwerksmeister über zehn Jahre verdient hätte. Das entspräche heute rund 500 000 Euro – vernachlässigt allerdings den historischen Wert des Silberschatzes.
Ist es der Schatz des damaligen Bürgermeisters?
Die Zusammenstellung des Münzschatzes überraschte die Forscher: Neben gewöhnlichen sächsischen Groschen fanden sich auch weit gereiste Handelsmünzen, u. a. aus den Niederlanden, Österreich, Schweiz, Hamburg, Nürnberg, Konstanz, Frankfurt, Metz (heute Frankreich) und sogar der italienischen Toskana.

Deshalb vermuten die Experten, dass der Schatz dem ehemaligen Bürgermeister Wettins, dem reichen Kaufmann Johann Dondorf gehörte, der damals in dem Haus lebte …
Die Münzen wurden digitalisiert, stehen nun der Forschung zur Verfügung.

Quelle: Bild-online

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Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 30.05.2024

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Ulrike
Ulrike
22 Tage zuvor

Coronaimpfungen erfolgreich. Viele Tote und unfruchtbare – war doch das Ziel !
Türken dürfen das singen? Wo ist da die Polizei?
Den Schatz hat sich nun der Staat einverleibt. Gibts keine Nachfahren ?