Sacharowa: Die US-Präsidentschaftswahl ähnelt dem Halloween

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Sprecherin des russischen Außenministeriums, Maria Sacharowa

‼️

🇷🇺Die Sprecherin des russischen Außenministeriums Maria Sacharowa äußerte sich zur US-Präsidentschaftswahl. Sie glaubt, dass sich der #US-Wahlkampf zu einem riesigen Spektakel entwickelt hat, das zu einer Art Halloween entwickelt wurde, und genau das ist es, was solche Bilder kennzeichnet.

🗣„Warum gehen wir immer mit ihnen mit, bedienen die Klischees, die sie uns auftischen? Was ist das für ein Rennen? Es ist wie, pardon, Halloween. Denn das sind keine Kandidaten, die Stellung beziehen. Das ist eine Kunst absoluter Wahnsinn, ein monströses Absurdentheater, in dem es weder Platz für Wahlprogramme noch für angemessene Debatten oder beleidigungsfreien Wortwechsel gibt, sagte Sacharowa.

Quelle: Dominik Reichert auf X

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 09.09.2024

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Ulrike
Ulrike
24 Tage zuvor

Tja die Amerikaner wollen anscheinend diesen Zirkus sonst hätten sie ihn schon längst anders aufgezogen.

birgit
birgit
24 Tage zuvor
Reply to  Ulrike

Ohne Sensationen und Beschimpfungen können die nicht leben ! Das Wesentliche wird den Wählern nicht geboten. Und die merken das nicht da sie sich in geistiger Umnachtung befinden.

Ulrike
Ulrike
23 Tage zuvor
Reply to  birgit

Hast ja recht. Man hat mal Schüler gefragt wo auf der Landkarte Europa liegt. Nicht ein einziger konnte das richtig beantworten…….
Soviel zu deren Bildung.

kairo
kairo
24 Tage zuvor

Halloween ist im Wesentlichen lästig. Das Theater in den USA ist viel gruseliger, weil es nicht nach zwei Stunden oder so zu Ende ist.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
23 Tage zuvor
Reply to  kairo

„Richter“ Wolf ist hier im Schaffel viel gruselige und das ohne Pause!

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
22 Tage zuvor
Reply to  kairo

Alliierte erlassene Gesetze, die bei der Übernahme dieses Hoheitsgebietes beschlossen und
verkündet wurden.

1. Deutschland ist seit Ende des Zweiten Weltkrieges kein souveräner Staat
mehr, sondern ein militärisch besetztes Gebiet der alliierten
Streitkräfte. Mit Wirkung vom 12.09.1944 wurde es durch die Hauptsiegermacht
USA beschlagnahmt (SHAEF-Gesetz Nr 52, Artikel I § 1)

2. Die Bundesrepublik Deutschland ist und war nie ein Staat, weder de jure noch
defacto und zu keinem Zeitpunkt völkerrechtlich anerkannt.

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Verwalter ohne jegliche Befugnisse, seit
1990 ein Unternehmen siehe Upik.de
3. Aufgrund der Rechtsgrundlage der Interalliierten Kommandantur von Berlin vom
21.Februar 1947 [BK/O] (47) 50, kann niemand in der Bundesrepublik Deutschland
und in Berlin EIGENTÜMER von Grund und Boden sein.

4. Aufgrund der Rechtsgrundlage der Interalliierten Kommandantur von Berlin vom
21.Februar 1947 [BK/O] (47) 50, kann jeder der in der so genannten
Bundesrepublik Deutschland und Berlin nur über so genannte Notarverträge
infolge von Grundbuchämtern ALLENFALLS BESITZER und nicht EIGENTÜMER sein.

5. Im Zusammenhang mit den Anträgen 6 und 7 kann NIEMAND in der so genannten
Bundesrepublik Deutschland und Berlin ENTEIGNET werden.

6. Eine Zwangsversteigerung stellt somit im Zusammenhang der Anträge 6,7 und 8
eine illegale Zwangsmaßnahme dar.

7. Die Betroffenen wurden, mangels der gesetzlich erforderlichen Zulassung der
Militärregierung (SHAEF-Gesetz Nr. 52, und Nr. 53, [BK/O] (47) 50, von den
Verwaltungsbehörden der so genannten Bundesrepublik Deutschland getäuscht.

8. Festzustellen ist, dass bei Enteignungen in Verbindung mit den Anträgen 1-6,
die §§ BGB 823- Schadensersatzpflicht- und 839 Amtspflichtverletzung –
vorliegt.

Alleine durch Missachtung der SHAEF-Gesetze Nr. 52 und Nr. 53, wurde somit
durch Ankauf von Hypotheken-Darlehen ohne unsere Zustimmung ein unrechtmäßiges
Geldgeschäft getätigt, da keinerlei vorher erwirkte Lizenz der ALLIIERTEN
STREITKRÄFTE vorlag, geschweige denn über den rechtlichen Tatbestand Aufklärung
erfolgt wäre.

Es ist niemand rechtlich verpflichtet, irgendwelche Gelder oder Gebühren
weiterhin zu zahlen. Zusätzlich verstößt die Bundesrepublik Deutschland als
private Finanzverwalter GmbH gegen geltende Anordnungen und Rechte der
ALLIIERTEN STREITKRÄFTE von 1947, die nach wie vor Gültigkeit haben und macht
sich damit zum Erfüllungsgehilfen betrügerischer Manipulationen. 

Artikel
V. § 9. Militärregierungsgesetz Nr. 2.- Deutsche Gerichte niemand darf in
der Bundesrepublik Deutschland ohne Genehmigung der Militärregierung als
Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt tätig werden!

Die Genehmigung einer solchen Tätigkeit muss vorher- also vor Beginn der
Tätigkeit- für jeden Einzelfall in schriftlicher Form eingeholt werden.

Durch US EUCOM Stuttgart, vertreten durch Herrn Lietzau wird ausdrücklich
bestätigt, dass alle Militärregierungsgesetze bis zum Abschluss eines
Friedensvertrages mit Deutschland als Ganzem in seinen Grenzen vom 31. Dezember
1937 volle Rechtskraft besitzen.

Wenn aber die Anordnungen der Militärregierung nicht körperlich für jeden
einzelnen Fall vorliegen, sind alle beteiligten Juristen an jedem
bundesdeutschen Gericht nur privat haftende und privat handelnde Personen ohne
jegliche Rechtsgrundlage, da die Bundesrepublik Deutschland zu keiner Zeit ein
Staat ist oder jemals war.

Richter können demnach Urteile und Beschlüsse in ihrer Position nicht unter
schreiben. Aus gleichem Grund wird eine Abschrift vom Original nicht
beglaubigt.

Bis 1990 war die Bundesrepublik Deutschland der Verwalter im Auftrag der
Alliierten, weil Deutschland als Ganzes besetzt wurde. Der Bundesrepublik
Deutschland ist es nicht gestattet sich als DEUTSCHLAND zu bezeichnen!

DEUTSCHLAND ist gemäß alliierten Besatzungsgesetz und der UNO-Festlegung
ausschließlich das Deutsche Reich oder Deutschland als Ganzes und keinesfalls
die Bundesrepublik Deutschland!

Prof. Dr. Carlo Schmid teilte 1949 dem deutschen Volk mit:“…. es wird kein
neuer Staat gegründet, sondern Westdeutschland als provisorisches Konstrukt neu
organisiert…“. Eine Firma wie die Bundesrepublik Deutschland hat keinerlei
Hoheitsrechte!

Alle Militärregierungsgesetze z.B. SHAEF- Gesetz Nr. 2, Artikel III,IV und V
§§7,8 und 9 besitzen in Deutschland volle Rechtskraft und das Strafgesetzbuch,
alle Nebengesetze, Kontrollratsbeschlüsse und das Zonenstrafrecht sind bis zum
heutigen Tage voll gültig und in Anwendung.

Beweis: Carl Haymann Verlag Berlin 1948, Lizenznummer 76-G.N.
0-47-316/47.Verlagsarchiv 12 292, Lizenz erteilt unter Nr. 76
Druckgenehmigungsnummer 8958 der Nachrichtenkontrolle der amerikanischen
Militärregierung in Deutschland.

Beweisführung: Nach dem Militärregierungsgesetz Nr. 53 wurde der ehemalige
Devisenbeschaffer der DDR Dr. Alexander Schalk Golodkowski 1996 verurteilt.
Damit ist der Beweis erbracht, dass die Militärregierungsgesetze der Besatzung,
also auch die SMAD- Befehle und SHAEF-Gesetze von den USA im vollem Umfang
angewendet werden.

Angesichts dieser Beweislage zu argumentieren und zu bestreiten, dass diese
Gesetze keine Anwendung finden würden, ist arglistige Täuschung bzw. Betrug.

Jedes Mitglied der Alliierten Kommission hat von dieser Rechtslage im vollem
Umfang Kenntnis.

Alle Banken, die diese Rechtslage missachten, werden wegen fortlaufenden
Verstoßes gegen das SHAEF-Gesetz Nr. 52 und Nr. 53, [BK/O] (47) 50 bestraft und
müssen bei der zuständigen ALLIIERTEN Kommandantur angezeigt werden.

Sollte die Bundesrepublik Deutschland-Scheingerichtsbarkeit wagen, im Einklang
mit den aktiven Interessen Zwangsversteigerungen durchzuführen, muss gegen das
Scheinurteil eine Klage bei der zuständigen ALLIIERTEN KOMMANDANTUR und in
England auf Schadensersatz sowie auf Beihilfe zum Betrug und der Rechtsbeugung,
eingereicht werden.
————–
Kein Deutscher besitzt Eigentum, Feststellung und gesetzliche Beweislage gemäß
[BK/O] (47) 50 vom 21. Februar 1947 (VOBL: F. Groß-Berlin Nr. 5, S. 68), zu
beachten Punkt 7.
————–

Betrifft: Angelegenheiten des unter der Kontrolle der Besatzungsbehörden
stehenden Eigentums.

Die Alliierte Kommandantur Berlin ordnet für Berlin und die Bundesrepublik
Deutschland wie folgt an:

  1. Ohne vorherige schriftlich
    erteilte Genehmigung der Militärregierung des betreffenden Sektors, in dem
    sich das Eigentum befindet, darf kein deutsches Gericht die Zuständigkeit
    beanspruchen oder ausüben in den Fällen, welche das auf Grund des (SHAEF)
    – Gesetz Nr. 52 der amerikanischen, britischen und französischen
    Militärregierung oder (SMAD) – Befehls- Nr. 124 des sowjetischen
    Oberbefehlshabers der Kontrolle unterliegende oder unter der Kontrolle
    stehende Eigentum bzw. das Kraft Anordnung einer der Besatzungsbehörden
    eingezogene oder der Konfiszierung unterworfene Eigentum treffen.
  2. In Fällen, in denen die Gründe
    zur Prozessführung vor dem 08. Mai 1945 entstanden sind, wird obige
    Genehmigung in der Regel nicht erteilt.
  3. Jeder Urteilsspruch , der
    bereits gefällt wurde oder hiernach in einem solchen Prozess gefällt wird,
    der ohne Bewilligung der Millitärregierung des Sektors, in welchem sich
    das Eigentum befindet, eingeleitet wurde, ist nichtig und irgendwelche
    Maßnahmen zur Durchsetzung eines solchen Urteilsspruches ist ungültig.
  4. Ohne vorherige schriftliche
    erfolgte Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in dem sich das
    Eigentum befindet, darf keine Eintragung im Grundbuch stattfinden betreffend
    Eigentum das der Kontrolle oder Konfiszierung unterliegt, wie dies im § 1
    dieser Anordnung bezeichnet ist.
  5. Bevor ein zugelassenes
    deutsches Gericht oder das Grundbuchamt in einer beweglichen oder
    unbeweglichen Eigentums angehende Sache handelt oder entscheidet, hat das
    zugelassene bzw. das zugelassene Grundbuchamt vorher schriftliche
    Erklärungen von allen am Verfahren interessierten Parteien anzufordern,
    die in allen Einzelheiten wahrheitsgetreu sein müssen und von den
    betreffenden Parteien oder deren zugelassenen Rechtsanwälten abzugeben
    sind, dass Eigentum der Kontrolle oder der Konfiszierung nicht unterliegt,
    wir im § 1 angeführt ist.
  6. Ohne vorherige nachgewiesene
    schriftlich erteilte Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in dem
    sich das Eigentum befindet, dürfen keine Schritte seitens jedweder
    natürlicher oder juristischer Personen unternommen werden, um eine
    Entscheidung eines zugelassenen deutschen Gerichtes oder zugelassenen
    Grundbuchamtes durchzusetzen oder auszuführen, die der Kontrolle und
    Konfiszierung unterliegende Eigentums angeht, wie im § 1 angeführt ist.
  7. Nichtbefolgung dieser Anordnung
    bzw. Versäumnis, ihre Bestimmungen zu beachten, stellt eine grobe
    Verletzung eines Befehls der Militärregierung und der Besatzungsbehörden
    dar und wird demgemäß bestraft.

Im Auftrag der Alliierten Kommandantur für Berlin und der Bundesrepublik
Deutschland.

 

Ulrike
Ulrike
22 Tage zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

Das sollte mal eine grosse Tageszeitung drucken damit die Schlafschafe endlich aufwachen.
Wenn man das denen nämlich erzählt sagen sie DU LÜGST!!!

kairo
kairo
22 Tage zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

Das ist alles totaler Quatsch und hat mit dem Thema des obigen Beitrag absolut nichts zu tun. Du hast mal wieder ohne Sinn und Verstand einen uralten und total hirnrissigen Text abgepinselt. Der erste Teil ist frei erfunden, der zweite schon seit 1947 nicht mehr maßgeblich

Mit Wirkung vom 12.09.1944 wurde … [Deutschland] durch die Hauptsiegermacht USA beschlagnahmt (SHAEF-Gesetz Nr 52, Artikel I § 1)

Man kann keinen Staat beschlagnahmen, höchstens seine Vermögenswerte usw. Eine Hauptsiegermacht gab es nicht. Und im erwähnten SHAEF-Gesetz steht kein Wort davon.

Aufgrund der Rechtsgrundlage der Interalliierten Kommandantur von Berlin vom 21.Februar 1947 [BK/O] (47) 50, kann niemand in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin EIGENTÜMER von Grund und Boden sein.

Die Kommandantur hatte nur in Berlin zu bestimmen, wie schon fast der Name sagt, und hat dergleichen nie bestimmt.

Richter können demnach Urteile und Beschlüsse in ihrer Position nicht unterschreiben.

Sie tun es aber einfach doch.

Aus gleichem Grund wird eine Abschrift vom Original nicht beglaubigt.

Ausfertigungen werden immer beglaubigt.

Der Bundesrepublik Deutschland ist es nicht gestattet sich als DEUTSCHLAND zu bezeichnen!

Sie tut es aber einfach, und keinen stört es.

Nach dem Militärregierungsgesetz Nr. 53 wurde der ehemalige Devisenbeschaffer der DDR Dr. Alexander Schalk Golodkowski 1996 verurteilt. Damit ist der Beweis erbracht, dass die Militärregierungsgesetze der Besatzung, also auch die SMAD- Befehle und SHAEF-Gesetze von den USA im vollem Umfang angewendet werden.

Dieses Gesetz war 1955 in Bundesrecht übergegangen und wurde bis 1990 nicht abgeschafft, weil der Handel zwischen Bundesrepublik und DDR eine ganz heiße Kiste war. Über die ganzen anderen ehemaligen Militärgesetze sagt das gar nichts. Bis 1960 wurde ein großer Teil davon abgeschafft, der allerletzte Rest kurz nach 2000.

BK/O] (47) 50 vom 21. Februar 1947 …

Diese BKO wurde bereits wenige Monate später wieder aufgehoben.

Denk dir doch mal einen neuen Witz aus. Vielleicht sogar einen, der in einem halbwets erkennbaren Zusammenhang zum Thema steht.

Last edited 22 Tage zuvor by kairo
Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
22 Tage zuvor
Reply to  kairo

Setzt Dich auf meine alte Holzbank und lies Dir Dein auf befohlenes Zeug durch! Hat doch für mich besten Erfolg gehabt. Du brauchst Herztropfen und eine Wand zum
anschreien und austoben weil Ihr Euer Verbrechen an uns nicht wegbekommt. Wenn mein genialer Text nicht hier her passt, dann antworte nicht darauf. Auf Deinen
Pawlowschen Beißreflex ist Verlass! So! Und nun
setz ich mich in mein Auto und unterstütze mit 3 Cent/Liter arme Juden in New York, zahle mit dem Benzinpreis weiter am Irakkrieg, privatisiere mit 10 Cent die Bahn und die Post, damit die Gewinne an der Börse weiter in der Bundeslade
verbrannt werden können.

birgit
birgit
22 Tage zuvor
Reply to  kairo

Ganz einfach ! Um den Streit was stimmt oder nicht stimmt beenden zu können, beantrage bitte schriftlich bei den Amis eine Aufklärung. Die sollen bestätigen das die Bundesrepublik ein souveräner Staat ist und kein Besatzungsrecht besteht.
Die Antwort bitte im TV veröffentlichen mit Dokumentennachweis.

kairo
kairo
22 Tage zuvor
Reply to  birgit

Wozu denn, es steht im Zwei-plus-Vier-Vertrag.

Artikel 7

(1) Die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.

(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.

Det
Det
22 Tage zuvor
Reply to  kairo

Die BK/O (47)5, vom 21 Febr. 1947 wurde nie aufgehoben und wenn es das wäre, dann würde ich es wissen. denn diese Regelung, veröffentlicht im Verordnungsblatt für Groß-Berlin, 1947, Nr.5, Seite 68, bezieht sich auf das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 und nicht nur auf Berlin!!!

In dieser BK/O wird von „Deutschen Gerichten“ gesprochen, und damit sind Gerichte, wie es das Kontrollratsgesetz 4 vorschreibt, gemeint und solche gibt es gegenwärtig nicht auf deutschem Boden!!! Deswegen wird diese BK/O nicht angewandt, sie ist aber immer noch in Kraft!

Ich habe Dir dies nun schon mehrfach erklärt: Alles was zum Besatzungsrecht gehört wurde durch das „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin“ in Gesetzesform gebracht. Veröffentlicht im Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil II, Nr.2, Seite 26 und die oben genannte BK/O gehört mit dazu!!!

kairo
kairo
22 Tage zuvor
Reply to  Det

Die BK/O (47)5, vom 21 Febr. 1947 wurde nie aufgehoben

Leider doch. Zunächst mal war es die BKO …50, nicht …5. Sie wurde am 28. Juli 1947 durch die BK/O (47) 172 aufgehoben. Auch diese verschwand, als der Gegenstand 1950 in einem neuen Gesetz grundsätzlich neu geregelt wurde (Gesetz Nr. 7 vom 17. März 1950: Gerichtsbarkeit auf den vorbehaltenen Gebieten, Verordnungsblatt für Groß-Berlin I 1950 S. 89)..Seit 1990 hat die Kommandantur ohnehin nichts mehr zu sagen und hat den Laden zugemacht. In dem Gebäude, in dem sie früher saß, hat heute der Präsident der Freien Universität Berlin seinen Sitz.

diese Regelung … bezieht sich auf das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 und nicht nur auf Berlin!!!

Ich fürchte doch, denn außerhalb Berlins hatte die Kommandantur nichts zu sagen. Und was im Verordnungsblatt für Groß-Berlin stand, galt natürlich auch nur dort. Lies doch einfach mal den Text der BK/O, und du wirst feststellen, dass da von „Sektoren“ die Rede ist; die gab es aber nur in Berlin. Selbst die Gesetze und Verordnungen des Kontrollrats galten nur in den vier Besatzungszonen und Berlin, nicht außerhalb der neuen deutschen Grenzen.

In dieser BK/O wird von „Deutschen Gerichten“ gesprochen, und damit sind Gerichte, wie es das Kontrollratsgesetz 4 vorschreibt, gemeint und solche gibt es gegenwärtig nicht auf deutschem Boden!!!

Nein, inzwischen haben die Alliierten die Gerichtsbarkeit den deutschen Behörden zurückübertragen. Das begann schon Anfang der 50er Jahre und endete spätestens 1955. Das Kontrollratsgesetz gilt nicht mehr, und den Kontrollrat gibt es auch nicht mehr. Neues Recht bricht altes Recht. Das hat übrigens bei den Alliierten nie jemanden gestört, sondern war ja die Absicht der ganzen Sache. Sie haben zu diesem Zweck mit den Deutschen Verträge geschlossen.

Alles was zum Besatzungsrecht gehört wurde durch das „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin“ in Gesetzesform gebracht.

Wieso soll man etwas in Gesetzesform bringen, was diese Form schon hat? Das erwähnte Abkommen diente zur Überleitung der noch bestehenden Rechte und Regeln der Alliierten auf die deutschen Behörden. Zweck war die geregelte Abschaffung der noch bestehenden Reste des Besatzungsregimes, nicht ihre Zementierung.

Veröffentlicht im Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil II, Nr.2, Seite 26 und die oben genannte BK/O gehört mit dazu!!!

Schau doch mal rein ins BGBl, da findest du nichts von BKO. Außerdem war diese ja schon seit Sommer 1947 Müll. Und ist es nicht merkwürdig, dass der deutsche Gesetzgeber über Gültigkeit oder Ungültigkeit alliierten Militärrechts entscheiden soll, wenn dieses doch so absolut unabänderlich ist?

Last edited 22 Tage zuvor by kairo
Det
Det
21 Tage zuvor
Reply to  kairo

Das habe ich auch nicht geschrieben, dass im BGBL etwas von der BK/O steht. Das ist wieder eine Unterstellung von deiner Seite. Ich habe vom Besatzungsrecht geschrieben, das 1994 in Gesetzesform gebracht wurde, hier der Link dazu https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=/*%5B@attr_id=%27%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl294s0026.pdf%27%5D__1726137461425
und die BK/O (47) 50 gehört mit dazu. Sie wurde nie aufgehoben, sonst wüsste ich es. Die Herausgabe der BK/Os von der Interalliierten Kommandantur bezog sich, wie ich oben schon schrieb, auf das ganze Deutsche Reich, weil alle Gesetzgebung was damals herausgegeben wurde in Groß-Berlin automatisch für das Reich galt. Außerdem bezieht sich diese BK/O auf SMAD und SHEF-Gesetze, die für das ganze Reich in den Grenzen von 37 gelten. (SMAD-Befehle aber nur auf Gebiete, die von der Sowjetunion besetzt waren.)
Für das komplette Besatzungsrecht gibt es ein Buch mit über 1000 Seiten, wo alle Gesetze aufgeführt sind und das kann erst mit dem Einverständnis aller betroffenen Parteien aufgehoben werden und davon sind wir meilenweit entfernt.

kairo
kairo
20 Tage zuvor
Reply to  Det

Ich habe vom Besatzungsrecht geschrieben, das 1994 in Gesetzesform gebracht wurde,

Dieses Abkommen bezog sich erstens nur auf Berlin (West) und hatte zweitens den gleichen Sinn für die Stadt wie der Überleitungsvertrag von 1955 für die Bundesrepublik: alles noch relevante alliierte Recht wurde zu deutschem Recht, und der deutsche Gesetzgeber konnte damit machen, was er wollte. (Kann man deutlich lesen in Artikel 2.) Das tat er auch und schaffte es im Wesentlichen ab.

Zweck der ganzen Sache war also die geregelte Abschaffung der noch bestehenden Reste des Besatzungsregimes, nicht ihre Zementierung.

die BK/O (47) 50 … wurde nie aufgehoben, sonst wüsste ich es.

Möge dir dein Selbstbewusstsein erhalten bleiben. Diesbezüglich bin ich optimistischer als bei deinem Fachwissen. Schau doch einfach mal ins Verordnungsblatt für Groß-Berlin, Jahrgang 1947, S. 225 (unten), BK/O (47) 172: Angelegenheiten betreffend der Kontrolle einer der Besatzungsbehörden unterliegendes Vermögen. Im Text heißt es:

11: Die Anordnung BK/O (47)50 vom 21. Februar 1947 wird aufgehoben.

Das war am 28. Juli. Also hatte die BK/O (47) 50 nur eine Lebensdauer von fünf Monaten.

Ich schätze mich glücklich, dass ich eine deiner nicht vorhandenen Wissenslücken schließen durfte. In schwierigen Fällen hilft ein Gang in eine juristische Bibliothek, etwa einer Universität oder eines Gerichts, vorzugsweise in Berlin.

weil alle Gesetzgebung was damals herausgegeben wurde in Groß-Berlin automatisch für das Reich galt

Was im Verordnungsblatt für Groß-Berlin stand, galt für Groß-Berlin, sonst nirgends (daher der komische Name). „Sektoren“ z. B. gab es nirgends, nur in Berlin. In den Besatzungszonen machten die Besatzungsmächte ihre eigenen Gesetze oder übernahmen einfach die alten deutschen Gesetze, ganz wie sie wollten. Die Kommandantur bestimmte nur über Berlin, über Deutschland (in seinen neuen Grenzen) insgesamt entschied nur der Kontrollrat.

Außerdem bezieht sich diese BK/O auf SMAD und SHEF-Gesetze, die für das ganze Reich in den Grenzen von 37 gelten. (SMAD-Befehle aber nur auf Gebiete, die von der Sowjetunion besetzt waren.)

SHAEF-Gesetze galten in der britischen und amerikanischen Zone, SMAD-Befehle in der sowjetischen. Hätten sie alle zugleich überall gegolten, hätte es alle möglichen Widersprüche zwischen ihnen gegeben. Nie übten die Besatzungsmächte (als solche) gesetzgeberische oder exekutive Staatsgewalt etwa in Schlesien aus oder woanders außerhalb der neuen deutschen Grenzen. Auch galt das, was eine Besatzungsmacht für ihre Zone vorschrieb, nicht in den anderen.

Für das komplette Besatzungsrecht gibt es ein Buch mit über 1000 Seiten, wo alle Gesetze aufgeführt sind und das kann erst mit dem Einverständnis aller betroffenen Parteien aufgehoben werden und davon sind wir meilenweit entfernt.

Da haben wir aber schlechte Karten, weil es eine der Parteien bekanntlich gar nicht mehr gibt.

Macht aber nichts. Beschlüsse des Kontrollrats mussten einstimmig sein, aber keine Besatzungsmacht benötigte das Einverständnis der anderen, um in ihrer Zone ihre eigenen Gesetze und Anordnungen zu erlassen oder zu ändern oder aufzuheben. Für die Bundesrepublik hat der Bundestag schon lange (nahezu) das gesamte ehemalige Besatzungsrecht in die Tonne getreten. Das durfte er, weil es 1955 deutsches Recht wurde. Ähnliches geschah in der DDR mit den SMAD-Regeln.

Last edited 20 Tage zuvor by kairo
Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
20 Tage zuvor
Reply to  kairo

Keiner bringt die Wahrheit so an uns ran wie der @Kairo!

birgit
birgit
22 Tage zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

Bleibt nur noch Schutz nach SMAD und SHAEF beantragen. Glaube aber nicht das die Amis so einen Zettel ausstellen. Die wollen doch weiter abgreifen. Klappt doch seit 45 sehr gut.

kairo
kairo
22 Tage zuvor
Reply to  birgit

Dann versuch es eben bei der sowjetischen Militärkommandantur nach SMAD. Das sind Wohltäter der Menschheit, die wissen gar nicht, was „abgreifen“ ist.

birgit
birgit
22 Tage zuvor
Reply to  kairo

guter Rat ! Ich werde mich nach Moskau begeben, hatte ich eh vor .

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
22 Tage zuvor
Reply to  birgit

Du wolltest doch mit dem Silvester ohne Kompott in Berlin in der Lennestraße Kaffee trinken! Der ist zum servieren bereit! Traräää!

birgit
birgit
22 Tage zuvor
Reply to  kairo

Und Du holst die Freistellungsbescheinigung bei den Amis ab. Abgemacht ?

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
22 Tage zuvor
Reply to  kairo

DIE kennen nur Bomben, bombardieren, auslöschen!