Berlin – Ein mutmaßlicher „Reichsbürger“, der in Berlin als Organisator nicht angemeldeter Kundgebungen aufgefallen sein soll, steht am Montag (9 Uhr) vor einem Amtsgericht.
Dem 43-Jährigen werden fünf Verstöße gegen das Versammlungsgesetz in der Zeit von April bis Mitte Dezember 2015 zur Last gelegt. Nach Einschätzungen der Ermittlungsbehörden soll der Angeklagte der rechtsgerichteten „Querfrontbewegung“ angehören. Er gelte damit im weiteren Sinne auch als Angehöriger der „Reichsbürgerbewegung“.
Das Amtsgericht hatte zunächst einen Strafbefehl gegen den 43-Jährigen erlassen. Weil er Einspruch einlegte, kommt es nun zu einem Prozess. (dpa)
Quelle:Berliner Zeitung vom 14.11.2016
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