Bonn – Brandgefährliche „Reichsbürger“! Anfang November erst erschoss ein Bayer, der zu dieser extremen Bewegung zählt, einen Polizisten.
„Reichsbürger“ leben nach ihren eigenen Regeln, erkennen die Bundesrepublik nicht an, weigern sich, Steuern zu zahlen. Und versuchen in Bonn, Mitarbeiter der Stadt massiv unter Druck zu setzen.
Sie rücken in einer großen Gruppe im Bonner Stadthaus an, filmen heimlich ihr aggressives Vorgehen gegen Mitarbeiter und stellen die Aufnahmen ins Internet, fordern von den Sachbearbeitern Schadensersatz.
„Reichsbürger“ sorgen in der Bonner Stadtverwaltung für massive Probleme, bestätigt Michael Wald, Leiter der Ausländerbehörde. Denn hier tauchen die Extremisten, die die Demokratie ablehnen, auf, um einen Staatsangehörigkeitsausweis zu beantragen.
Wald: „In dem Ausweis gibt es aber einen Hinweis auf das Staatsangehörigkeitsgesetz, das der Bundestag verabschiedet hat. Das akzeptieren die sogenannten »Reichsbürger« oder »Germaniten« nicht. Sie wollen attestiert haben, dass sie Deutsche im Sinne vor dem 2. Weltkrieg sind.“
Rechnungen werden in Gold berechnet
Besonders schlimm sei, dass die „Reichsbürger“ versuchten, Mitarbeiter persönlich finanziell zu belangen. „Sie stellen Rechnungen, die in Feinunzen Gold bezahlt werden sollen. Der Euro existiert ja in ihrem Weltbild nicht.“
Abgesehen von der psychischen Belastung seiner Mitarbeiter ärgert den Amtsleiter auch, dass die kruden Auftritte der Extremisten „viel Zeit und das Geld der Steuerzahler“ kosten würden.
Ob Bürgeramt, Standesamt, Ausländeramt, Bußgeldstelle oder Stadtkasse: Hier sorgen die Extremisten seit gut einem Jahr für Randale, versuchen Mitarbeiter einzuschüchtern.
So fordern „Reichsbürger“ Schadensersatz über ausländische Anwälte für ihre Antwortschreiben an die Mitarbeiter. Weil die Verwaltung ja nur eine „einfache Firma“ sei, keine gesetzliche Legitimation habe.
Die Bundesstadt ist so alarmiert über das perfide Vorgehen, dass sie mit dem Städtetag an einem Papier arbeitet, um ihre Mitarbeiter „vor solch ungerechtfertigten Forderungen zu schützen und bei Bedarf auch Rechtsschutz und Kostenübernahme zu gewähren“.
Quelle: Kölner Express vom 29.11.2016
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