Die Bundesregierung hat neue Notfallpläne für den Katastrophenfall beschlossen. Diese sehen unter anderem die Beschlagnahme von Bauernhöfen vor, um die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln sicherzustellen.
Das Bundeskabinett hat neue Pläne zur Versorgung der Bevölkerung in Katastrophenfällen beschlossen, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. Der am Mittwoch nach Teilnehmer-Angaben beschlossene Gesetzentwurf sieht unter anderem neue Befugnisse der Behörden vor. Demnach können Bauernhöfe oder andere Lebensmittelbetriebe beschlagnahmt werden, um die Ernährung der Bevölkerung sicherzustellen. Die Notfallpläne sollen greifen, wenn ein Großteil der Deutschen sich nicht mehr über den freien Markt mit Lebensmitteln eindecken können. Als Beispiele für Katastrophen gelten kriegerische Auseinandersetzungen, ein großflächiger Stromausfall, eine Pandemie oder ein Anschlag mit großflächiger Freisetzung radioaktiver Strahlung.
Aus dem Entwurf, welcher der Rheinischen Post vorliegt, geht etwa hervor, dass das Ministerium im Falle einer Versorgungskrise – hervorgerufen etwa durch Naturkatastrophen, Kraftwerksunfälle oder militärische Ernstfälle – künftig vorschreiben darf, dass nur noch große Einzelhandelsfilialen geöffnet werden. Als Maßnahme gegen Plünderungen sieht das Gesetz die Abgabe von Lebensmitteln unter staatlicher Aufsicht vor. Zudem sollen Wucherpreise durch feste Abgabemengen oder Festpreise vermieden werden.
Erst vor einigen Wochen hatte die Bundesregierung der Bevölkerung empfohlen, einen Vorrat an Wasser und Lebensmitteln zu halten.
Quelle: Deutsche Wirtschafts Nachrichten vom 30.11.2016
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Die sogenannte Bundesregierung ist nur eine Geschäftsführung zu der kein Vertragsverhältnis besteht. Ausgenommen natürlich die Personalausweisträger, die haben sich zu fügen als Bestandteil der Firma.
Beschlagnahme, von wegen ! Die Eigentümer der Höfe sollten sich schleunigst einen beglaubigten Auszug aus dem Liegenschaftsbuch besorgen und dort die Buchhaltung überprüfen. Der Grund und Boden muß als Eigentum der jeweiligen Eigentümer gebucht sein. Dieses Dokument beglaubigen lassen, also mit Stadtsiegel und Unterschrift.
Erst dann unterliegt das Eigentum der HLKO Artikel 46 und 47. Sollte dann von den Bundesnazis eine Beschlagnahme des Eigentums erfolgen, ist dies dem zuständigen Militärstaatsanwalt der jeweiligen Besatzungszone zur Kenntnis zu bringen. Die Mitteldeutschen können sich an folgende Adresse wenden:
und an den Haupt-Militärstaatsanwalt der Russischen Föderation:
лавная военная прокуратура Haupt Militär-Staatsanwalt
Хользунов Переулок 14 Cholsunow Pereulok 14
119852 Москва K 160 119852 Moskau K 160
Российская Федерация Russische Föderation
Dies gilt nur für die Besatzungszone der Föderation als Nachfolger der Sowjetunion !
Bei der Übertragung wurde die Adresse verschoben, hier noch mal :
Главная военная прокуратура
Хользунов Переулок 14
119852 Москва K 160
Российская Федерация
Haupt Militär-Staatsanwalt
Cholsunow Pereulok 14
119852 Moskau K 160
Russische Föderation
Aha da sind die Bauern dann wieder recht. Sonst lässt man sie am Existensminium rumkrabbeln aber dann sollen sie die Bevölkerung ernähren. Man fasst es nicht wie blauäugig unsere Polithansel sind.
… und Bauern dürfen keine Schweine, sondern nur noch Rinder und Schafe züchten, damit auch ausreichend halal Lebensmittel vorhanden sind!
Hallo Deutswchland! Aufwachen und schauen, was hier abläuft!
Wir müssen DIE Katastrophe zum Teufel jagen, die alle anderen Katastrophen anzieht!
Die Slowaken haben den richtigen Weg eingeschlagen ! Sie haben die Gefahr Islam erkannt. Als diese Sozialparasiten noch nicht hier waren, hatten wir Ruhe im Ländle.
Kaum einer der ehemaligen Ostblockstaaten ist so bescheuert, wie Deutschland. Auch der Ostteil Deutschlands wehrt sich gegen diese Heuschreckenplage.
Was hat man hier den Leuten in den Tee gegeben, was die nicht bekommen haben? Die Blödheit ist eindeutig systembedingt.
Das ist kein gutes Zeichen.