Nun doch wegen GEZ-Gebühren in den Knast? Erneut Haftbefehl gegen junge Mutter

Mittlerweile zahlen 4,9 Millionen Menschen in Deutschland keinen Rundfunkbeitrag mehr – die Nerven liegen blank, schreibt Heiko Schrang. Und so wird von Seiten der Verantwortlichen der öffentlich-rechtlichen Sender erneut gegen eine Kritikerin des GEZ-Systems ein Haftbefehl veranlasst.

Erneut soll eine Frau, Mutter von zwei Kindern, wegen 296,84 Euro verweigerter Rundfunkgebühr ins Gefängnis. Was sagte der RBB-Sprecher Volker Schreck 2016: „Niemand muss ins Gefängnis, weil er die Zahlung der Rundfunkbeiträge verweigert“?

Eine Rechnung vom Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Die Einnahmen sind 2015 auf 8,324 Milliarden Euro gestiegen. Foto: Maurizio Gambarini/dpa

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Die junge Frau aus Südthüringen, eine Mutter mit zwei kleinen Kindern, wandte sich hilfesuchend an Heiko Schrang, der 2016 wegen eines Betrages über 221,82 Euro in Erzwingungshaft sollte.

Er rechnet auf seiner Webseite vor, wie viel seine Inhaftierung kosten würde: ca. 400 Euro Gerichtsvollzieher (Gebühren), 600 Euro Lohnkosten für Polizeibeamte und den Gerichtsvollzieher und dann pro Tag ca. 93 Euro Kosten für die Inhaftierung, gerechnet für das angedrohte halbe Jahr sind das 16.554 Euro.

Gegen die Mutter sind 296,84 Euro offen, für die ein Haftbefehl erlassen wurde. Sie ist bereit, den Weg von Kathrin Weihrauch zu gehen, die ebenfalls bereit war, in das Gefängnis zu gehen.

Auf Grund ihrer Standhaftigkeit zog der RBB damals die Ansage zurück und RBB-Sprecher Volker Schreck sagte: „Niemand muss ins Gefängnis, weil er die Zahlung der Rundfunkbeiträge verweigert“.

Präzedenzfall MDR – JVA Chemnitz

Dass niemand mehr wegen der GEZ in Haft soll, könnte möglicherweise auch mit dem Präzedenz-Fall Sieglinde Baumert zu tun haben. Die 46-Jährige war im April nach 61 Tagen in Haft wieder freigelassen worden – aber nicht, weil sie die geforderte Vermögensauskunft unterzeichnet hatte, sondern weil der MDR beim Eintreiben der ausstehenden Rundfunkgebühren einen Rückzieher machte.

Bei den verweigerten Rundfunkgebühren ging es ebenfalls um 200 Euro. Der Haftkostensatz in der JVA Chemnitz beträgt jedoch laut Thüringer Justizministerium 97,14 Euro am Tag. Das wären also knapp 6.000 Euro, die anfielen, weil man Frau Baumert mit der Haft zum Aufgeben zwingen wollte.

Wie viel der Gefängniskosten der MDR am Ende übernehmen musste, weiß nur der Sender und dieser schweigt.

Warum hält man zwanghaft an diesem überholten System fest?

Heiko Schrang schreibt: „Früher konnte man den Wehrdienst aus Gewissensgründen verweigern, aber beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist jeder zur Teilnahme verpflichtet? Man kann heute aus der Kirche, aus Vereinen und politischen Parteien austreten, nur nicht aus dem GEZ-Zwangssystem.“

Denn: „Anscheinend haben die Verantwortlichen übersehen, dass ihre Zeit abgelaufen ist, da immer mehr Menschen erwachen und sich nicht mehr einschüchtern lassen, da es inzwischen klare Anleitungen dafür gibt, wie man den Rundfunkbeitrag erfolgreich verweigern kann.“ Er beschreibt das in seinem Buch „Die GEZ-Lüge“ ebenfalls.

„Es sind Drohgebärden ohne Substanz, es sind Meldungen, die Angst machen sollen“, schreibt er.

Der GEZ-Apparat sei mittlerweile immens groß und habe viele Partizipierende, weshalb die Politik vieles tue, um ihn am Leben zu halten, so Schrang. Dabei werde nur ein kleiner Teil der Gebühren tatsächlich für Rundfunk und Fernsehen investiert. Ein nicht unerheblicher Teil der 8,3 Milliarden Euro Einnahmen gehe in eine Pensionskasse für Intendanten und „abgehalfterte Politiker“, so Schrang. Dies sei der Grund, warum alle Parteien vereint für den neuen Rundfunkbeitrag gestimmt hatten.

In diesem Zusammenhang weist der Autor darauf hin, dass die Intendanten der Landesrundfunkanstalten fast doppelt so viel verdienen, wie die Bundeskanzlerin. Der WDR-Intendant Tom Buhrow habe ein Jahresgehalt von 370.000 Euro und mittlerweile 2,8 Millionen Euro an Pensionsansprüchen. Zum Vergleich: Angela Merkel verdient laut Wirtschaftswoche gerade mal 200.000 Euro pro Jahr.

Am Schluss seines Artikels schreibt Heiko Schrang: „Wie wir aus gut informierten Kreisen erfahren haben, deutet alles darauf hin, dass der Haftbefehl gegen Mandy Bock auf Anlass der Landesrundfunkanstalt wieder zurückgezogen wird.“

Man darf gespannt sein.

Quelle: Epoch Times vom 28.01.2017

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Birgit
7 Jahre zuvor

Wenn das Deutsch Volk geschlossen nicht mehr bezahlt, hört dieser Abzockwahnsinn auf und es ist Ende mit der Dummberieselung. PARASITEN KÖNNEN NICHT MEHR GEFÜTTERT WERDEN UND, UND, UND.

Schmid von Kochel
Schmid von Kochel
7 Jahre zuvor

BayVwVfG Art.2 Anwendungsbereich
Ausnahmen vom Anwendungsbereich
(1) 1Dieses Gesetz gilt nicht für die Tätigkeit der Kirchen, der Religionsgemeinschaften und der weltanschaulichen Gemeinschaften sowie ihrer Verbände und Einrichtungen.2Das Gesetz gilt auch nicht für die Anstalt des öffentlichen Rechts „Bayerischer Rundfunk“.
Soviel ich informiert bin, gilt dieses Gesetz auch in anderen Bundesländern. Macht euch schlau.

Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

4,9 Mio. da fehlt das schöne Geld um es den Asylanten in die Hintern zu schieben. Daher werden die Deutschen nun per Gefängnis genötigt zu zahlen. Wann wacht der dumme Michel endlich auf?

rebell
rebell
7 Jahre zuvor

Wer macht mit bei der Gründung einer Patrioten-Partei, die gegen solchen Dummbatz und andere Sachen, die in diesem Lande total Schieflage, vorgeht!?

Interessenten schreiben mir unter: obiwan67[at]web.de

ernstl der gute
ernstl der gute
7 Jahre zuvor
Reply to  rebell

Die AFD hat das in ihrem Wahlprogramm. Wir müssen die Stimmen bündeln.

ernstl der gute
ernstl der gute
7 Jahre zuvor

Wir müssen gegen das bezahlte Staatsfernsehen viel mehr in die Öffentlichkeit.
Die Wahrheitsmedien verhindern aufgeklärte Bürger.

Birgit
7 Jahre zuvor

Die „Wahrheitsmedien“ sollen bekannt geben, daß sie es besonders gern auf alleinerziehende Mütter abgesehen haben. Die Schwachen sind denen die LIEBSTEN ! Ich kenne mehrere solcher Fälle.
Es ist ganz einfach nur ein elendes Parasitengebrassel, diese Abzockfirma.

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