REICHSBÜRGER IN NIEDERSACHSEN: 19 Verdächtige müssen ihre Waffen abgeben

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Blücher
Motiv Befreiungskampf Generalfeldmarschall Blücher

Fantasiedokumente und Pseudo-Ämter: Die „Reichsbürger“ erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht an und stellen sich zum Beispiel eigene Reisepässe aus.
Bild: Seeger

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OLDENBURGER LAND Der Staat, den sie nicht anerkennen, rückt ihnen jetzt empfindlich auf die Pelle: Die Waffenbehörden in Niedersachsen haben seit November landesweit 19 mutmaßliche Reichsbürger entwaffnet. In vier Fällen stammen die Reichsbürger aus dem Oldenburger Land.

In weiteren 26 Fällen sollen die Waffenbesitzkarten ebenfalls entzogen werden. Die Verfahren dazu laufen noch, sagte Landespolizeipräsident Uwe Binias. Erschreckend: Die Hälfte der Fälle spielt im Bereich der Polizeidirektion Oldenburg. Ist unsere Region also eine Reichsbürger-Hochburg?

Das Innenministerium verweist auf Nachfrage an die Polizeidirektion in Oldenburg. Dort heißt es: „Die sogenannten Reichsbürger sind in der Vergangenheit in der Polizeidirektion Oldenburg selten in Erscheinung getreten.“

Zumeist handele es sich um einzelne Personen, da die Reichsbürger keine einheitliche Gruppierung darstellen.

In Einzelfällen wurden Ermittlungen wegen Beleidigung, Urkundenfälschung und Kennzeichenmissbrauch geführt. Denn die sogenannten Reichsbürger weisen sich mit Fantasiedokumenten, wie etwa dem Reichsausweis, aus. Sie vergeben Pseudo-Ämter, wie Reichskanzler oder Reichsminister. Außerdem verschicken sie amtlich anmutende Schreiben.

„Schwerwiegende Straftaten oder Körperverletzungsdelikte sind uns bislang nicht bekannt geworden“, sagt ein Polizeisprecher. Dennoch dürfe man die in Teilen antidemokratische Ideologie, die sich dahinter verbirgt, „sicherlich nicht unterschätzen“.

Das Innenministerium hatte im November 2016 eine Überprüfung aller bekannten „Reichsbürger“ auf ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit angeordnet, nachdem im Oktober in Bayern ein Polizist von einem „Reichsbürger“ erschossen worden war. „Reichsbürger“ erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat an. Stattdessen behaupten sie, das Deutsche Reich bestehe bis heute fort.

Landespolizeipräsident Binias geht davon aus, dass insgesamt 109 Menschen in Niedersachsen unter dem Verdacht stehen, „Reichsbürger“ zu sein und einen Waffenschein oder eine Waffenbesitzkarte zu haben. Etwa der Hälfte von ihnen dürfte am Ende die Waffe entzogen werden, sagte Binias.

Screenshot (657)

Die sogenannte Reichsbürger-Bewegung wird in ihrer Gänze nicht vom Verfassungsschutz beobachtet, teilte die niedersächsische Landesregierung mit. In ihrer Gänze? Was bedeutet das? Die Bewegung setzt sich aus Einzelpersonen sowie Gruppierungen zusammen, die sich in ihrem Wesen zum Teil deutlich unterscheiden.

Das Spektrum reicht von politisch interessierten Trachtenvereinen über esoterisch geprägte Gruppen bis hin zu rechtsextremistisch motivierten Personenzusammenschlüssen – die der Verfassungsschutz dann natürlich beobachtet. Gemeinsam haben jedoch alle, dass sie die Legitimität der Bundesrepublik verneinen.

In den Gerichtssälen der Region sind Vertreter der „Reichsbürger“ bereits mit Störaktionen unangenehm aufgefallen. Immer wieder überziehen die Reichsbürger Gerichte auch mit irrwitzigen Klagen. Vor dem Oldenburger Sozialgericht klagte ein Reichsbürger auf Unterhalt. Da das Deutsche Reich nicht untergegangen sei, sondern weiterhin fortbestehe, sei er Kriegsgefangener und habe Anspruch auf Sozialgeld. Die Klage blieb jedoch ohne Erfolg.

Quelle: Nordwest-Zeitung vom 06.05.2017

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Karlchen
6 Jahre zuvor

In der Zeit von 1933 bis 1945 wurden Juden und Zigeuner entwaffnet, heute die Reichsbürger in Deutschland. Wer sieht worin den großen Unterschied und warum? Der Bundesgerichtshof der durch den 2+4-Vertrag vom Juli 1990 untergegangenen BRD meinte im Beschluss mit Az. IX ZB 88/13:

„Alle erwirtschafteten Einkünfte sind vom Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte erfasst. Dazu zählen Miet- und Pachteinnahmen, Werklöhne, Verkaufserlöse. Dem Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte gemäß § 850 i Abs. 1 ZPO unterfallen alle eigenständig erwirtschafteten Einkünfte. Dazu zählen zum Beispiel Miet- und Pachteinnahmen, Werklöhne und Verkaufserlöse.“ Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. In dem zugrunde liegenden Fall beantragte ein Schuldner im Rahmen seines seit dem Jahr 2008 laufenden Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Gera, dass die Einnahmen aus dem Nießbrauch an einem Grundstück in Höhe von 800 Euro monatlich pfandfrei gestellt werden. Seiner Meinung nach stellen die Einnahmen sonstige Einkünfte dar, so dass der Pfändungsschutz des § 850 i Abs. 1 ZPO greife. Der Insolvenzverwalter sah dies jedoch anders. Amtsgericht lehnt Antrag ab, Landgericht gibt ihm statt:

Dem Pfändungsschutz unterfallen somit sämtliche Einkünfte, die selbst erzielt und damit eigenständig erwirtschaftet seien. Dazu zählen zum Beispiel Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Werklohnansprüche und Verkaufserlöse.

https://web.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland/ zeigt die Wahrheit und auch du kannst zensurfrei deine Meinung schreiben, so lange mein Gastgeber Mark Zuckerberg damit einverstanden ist.

Annette
Annette
6 Jahre zuvor

Ich kann diese Treuhandverwaltungs-Regierung nur noch auslachen. Je lauter, desto besser, übrigens.
Die BRD-Treuhandverwaltung ist selbst als Rechtsnachfolger der NAZI-Diktatur offenkundig, ->siehe ZDF am 03. Febr. 2012 und entrüsten sich, wenn sie von Wahrheitssuchenden vorgeführt werden.

Diese Rechtsnachfolge der Hitler- oder Naziherrschaft wird durch die Antwort auf die„Kleine Anfra-ge“der Fraktion „DIE LINKE“, Drucksache des deutschen Bundestages17/14695 vom 03.09.2013 deutlich benannt, denn hier wird öffentlich bestätigt, dass die sogenannte Bundesrepublik Deutschland als Völkerrechtssubjekt identisch mit dem Deutschen Reich ist.

Wer ist hier also der Reichsbürger?

Lacht sie aus, lauter !

Karlchen
6 Jahre zuvor
Reply to  Annette

Annette hat vollkommen Recht und ich schließe mich ihrer Meinung an.

Ulrike
Ulrike
6 Jahre zuvor

Leider glauben die dummen Deutschen das was man ihnen über die Reichsbürger erzählt. Alles böse Rechte.
Keiner weiss eben Bescheid weil es die Medien nicht schreiben dürfen.