Staatsfernsehen nicht mit der DDR untergegangen

Frankfurt am Main, 17. Mai 2017 (ADN). Das Staatsfernsehen ist nicht mit der DDR untergegangen. Dass der Vorwurf im Raum steht, erläutert eindrucksvoll und ausführlich am Beispiel der Sendung „hart aber fair“ im ARD-Programm zu Beginn dieser Woche  Alexander Wallasch auf dem Nachrichtenportal http://www.tichyseinblick.de. Ihn zu entkräften, werde für Moderator Frank Plasberg erforderlich sein. „Jagen Sie aufeinander, wem der Wille zur Kontroverse verweigert wird“, beschwört der Autor den prominenten ARD-Mitarbeiter.

Dass die Lage beim Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) nicht besser ist, hatte vor rund einem Jahr bereits der Spiegel-Journalist Jan Fleischhauer in einer Kolumne ausgebreitet. Das ZDF weise immer weit von sich, „Staatsfernsehen zu sein.“ dabei zeige ein Blick auf die Gründungsgeschichte, dass das ZDF einst genauso konzipiert war. Schon die ersten Pläne seien auf Protest gestoßen. damals handelte es sich um Schriftsteller und Künstler, die in einer Resolution zum Boykott des „Regierungsfernsehens“ aufriefen.

Heute tue das eine einfache Metallarbeiterin aus dem thüringischen Städtchen Geisa. „Die Heldin der Bewegung ist die 46jährige Sieglinde Baumert, die lieber Erzwingungshaft ertrug, als ein Abrechnungssytem zu unterstützen, das sie für verfassungswidrig hält. Seit sie zwischen ihren Schichten auf die Doktorarbeit ‚Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland‘ stieß, die als Standardwerk der Gebührengegner gilt, lässt sie der Gedanke nicht mehr ruhen, dass sie sich mitschuldig macht, wenn sie ihren Beitrag entrichtet“. Sie könne, eigenen Worten zufolge, nicht verantworten, diesen Rundfunk mitzufinanzieren. Im Übrigen nutzt sie diese auf einem auf Zwang und einem völlig absurden Finanzierungssystem ruhenden Sender gar nicht, weil sie kein Radio- und Fernsehgerät hat. Für ihre Überzeugung nahm Baumert 61 Tage Gefängnis und den Verlust ihres Arbeitsplatzes hin. Was die Glaubensstärke angehe, könne es der GEZ-Rebell locker mit jedem Castor-Gegner aufnehmen. ++ (me/mgn/138)

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 17.05.2017

Dienstleistung

alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
4 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
trackback

[…] Zum Artikel […]

Karl från Tyskland
6 Jahre zuvor

Deutschland ist wegen fehlendem Staatsaufbau, fehlender deutscher Staatsregierung und fehlender deutscher Gerichtsbarkeit bis heute kein Staat und somit als Staat handlungsunfähig. Die Besatzungsmächte haben ihre damals eroberten Gebiete „Wirtschaftsgebiet“ genannt. Zur profitorientierten Bewirtschaftung haben sie nach amerikanischem Vorbild und gemäß Grundgesetz Artikel 133 den „Bund“ als Treuhandverwaltung (Trust) des „Vereinigten Wirtschaftsgebiets“ geschaffen. Das „Vereinigten Wirtschaftsgebiet“ haben sie in „Bundesländer“ genannte Verwaltungsdistrikte unterteilt. Der Bundespersonalausweis belegt: Jeder Inhaber ist Personal des Bundes. Es gibt keine Staatsangehörigkeit der BRD. Deutsche sind, gemäß Personal-Ausweis, Personal des Bundes/BRD. Den Staat „Deutsch“, wie unter Staatsangehörigkeit in Personalausweisen angegeben, gibt es nicht. Eine Firma BRD GmbH/Bund kann seinem Personal keine Staatsangehörigkeit bescheinigen.

„Gerichte“ ohne Rechtsgrundlage:
Die Firma Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Beurteilung (BverfGE v. 7.10.2003, 2004 I 124 – 1 BvR 10/99) die Zivilprozessordnung in der Fassung, die bis zum 31.12.2001 galt, mit dem Rechtsstaatsprinzip für unvereinbar erklärt. Daraufhin wurde die ZPO 2005 durch den sogenannten „Gesetzgeber“ vollständig neu gefasst und neu verkündet, nachdem sie bereits 1950 durch das Gesetz zur Wiederherstellung der Rechtseinheit vom 12. September 1950 (BGBl. I S. 455) scheinbar (aber nie wirklich) in den Herrschaftsbereich des sogenannten „Gesetzgebers“ gelangt war. Scheinbar (aber nie wirklich) deshalb, da hierzulande schon seit mindestens 60 Jahren kein inländischer Gesetzgeber am Werk ist, da das Wahlgesetz bereits seit dem Jahre 1956 ungültig ist (Beurteilung 03.07.2008, 2 BvC 1/07, 2 BvC 7/07, BVerfGE 121, 266). Das führt zur Ungültigkeit aller seit 1956 stattgefundenen sogenannten „Wahlen“, die nie wirklich Wahlen, sondern lediglich Scheinwahlen waren und bis heute nichts anderes sind.

Die sogenannte „Bundesregierung“ sollte bis zum 30.06.2011 ein neues Wahlgesetz verabschieden. Nur unter dieser Prämisse dürfe die sogenannte „Regierung Merkel“ im sogenannten „Amt“ bleiben. Erst am 25.11.2011 änderte diese sogenannte „Regierung“ das Wahlgesetz, obwohl ab 01.07.2011 laut Bundesverfassungsgericht offenkundig keine Legitimation mehr bestand. Wie soll eine sogenannte „Regierung“ bis zum 30.06.2011 ein neues Wahlgesetz verabschieden können, wenn diese seit mindestens 1956 illegal am Werk ist und daher gar kein neues Wahlgesetz verabschieden darf? Auch die ZPO ist damit ein ungültiges Gesetz und entfaltet somit auch keine Gesetzes- und/oder Rechtskraft, da die ZPO im Jahre 2005 durch einen illegalen „Gesetzgeber“ und somit widerrechtlich neu gefasst und neu verkündet wurde. Macht aber fast gar nichts, da die ZPO, wie auch sehr viele andere Gesetze, mit den Bereinigungsgesetzen aus den Jahren 2006 und 2007 sowieso ihre Gültigkeit verloren haben, denn:

Alle Gesetze, die keinen Geltungsbereich haben, kein Vorschaltgesetz haben oder gegen das Zitiergebot Artikel 19 Grundgesetz (GG) verstoßen sind in der Zukunft von Haus aus nichtig, teilte das „Bundesverfassungsgericht“ 1953 mit. Was ist Nichtigkeit?

„Nichtigkeit bedeutet, dass ein Akt, der mit dem Anspruch auftritt, das heißt, dessen subjektiver Sinn es ist, ein Rechts- und speziell ein Staatsakt zu sein, dies objektiv nicht ist und zwar darum nicht, weil er rechtswidrig ist, das heißt, nicht den Bedingungen entspricht, die eine höhere Rechtsnorm ihm vorschreibt. Dem nichtigen Akt mangelt jeder Rechtscharakter von vornherein, so dass es keines anderen Rechtsaktes bedarf, ihm diese angemaßte Eigenschaft zu nehmen“, so der Rechtsprofessor und Rechtsphilosoph Hans Kelsen.

Dem sei hinzu erwähnt, dass das Grundgesetz seit mehr als 25 Jahren übrigens ebenfalls ungültig ist, da es seit spätestens September 1990 in Artikel 23 keine Geltungsbereiche mehr nennt. Ab dem 30. November 2007 hat das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), die Zivilprozessordnung (ZPO), die Finanzgerichtsordnung (FGO), das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), die Abgabenordnung 1977 (AO 1977) mangels Vorschaltgesetze keine Gültigkeit, was bedeutet, dass keines dieser Gesetze mehr angewendet werden darf.

Bis auf das Schiedsgericht in der Arbeitsgerichtsbarkeit (AHK-Befehl NR. 35) sind somit völkerrechtlich seit dem 30. November 2007 alle Gerichte in der sogenannten „Bundesrepublik Deutschland“ (Treuhandverwaltung der Alliierten) aufgehoben. Dies bedeutet nunmehr, wie es der Rechtsprofessor und Rechtsphilosoph Hans Kelsen zur Nichtigkeit auf den Punkt gebracht hat: Es gibt faktisch keine Gerichte mehr.
Aber die sind ja noch vorhanden! Klar sind die vorhanden, denn sonst könnte man die Bevölkerung des hiesigen Landes ja nicht ausplündern und ihrer Freiheit berauben, wofür es Justizkriminelle, Scheingerichte und „Polizisten“ braucht.

Am 24. September 2017 findet wieder eine sogenannte „Bundestagswahl“ ohne jede Rechtsgrundlage und somit ohne jede Gültigkeit statt. Der 24. September 2017 dürfte daher ein optimaler Tag für eine Bevölkerungsrevolution sein. Ich rufe die Menschen in Deutschland zum Zusammenhalt auf, die sogenannte Obrigkeit aus dem Verkehr zu ziehen, um Recht und Freiheit wieder zu erlangen.

kairo
kairo
6 Jahre zuvor

„Die Firma Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Beurteilung (BverfGE v. 7.10.2003, 2004 I 124 – 1 BvR 10/99) die Zivilprozessordnung in der Fassung, die bis zum 31.12.2001 galt, mit dem Rechtsstaatsprinzip für unvereinbar erklärt. “

Erstens wäre das völlig unrelevant, weil 2002 eine novellierte ZPO in Kraft trat. Vor allen Dingen steht nichts davon im Urteil. Du solltest es mal lesen, besonders Rn. 28.

„Wie soll eine sogenannte „Regierung“ bis zum 30.06.2011 ein neues Wahlgesetz verabschieden können, …“

Zu deiner Orientierung: in unserem Land werden Gesetze nicht von der Regierung verabschiedet.

„Alle Gesetze, die … kein Vorschaltgesetz haben … sind in der Zukunft von Haus aus nichtig, teilte das „Bundesverfassungsgericht“ 1953 mit. “

Erstens hat das BVerfG 1953 nichts dergleichen beschlossen. Falls doch, bitte belegen. Außerdem scheinst du keine Ahnung davon zu haben, was ein Vorschaltgesetz ist.

Karl
6 Jahre zuvor
Reply to  kairo

Meinungsfreiheit: Am 19. Mai 2017 soll es in erster Lesung durch den Bundestag, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz zur Abschaffung der freien Meinungsäußerung, so wie wir diese in der BRD bislang kannten. Der Vorgang kann mit Fug und Recht als historisch eingestuft werden. Wenn Ungarn, Polen oder gar Russland auf die Idee kämen, auf dieselbe Weise in das Internet einzugreifen, drohte der Abbruch der diplomatischen Beziehungen oder schlimmeres. Wir dürfen das nicht zulassen. Bitte helfen Sie mit, maximalen Druck auf unsere Volksvertreter zu machen, die dem Volk jetzt den Mund verbieten wollen. Geben Sie denen eindeutig zu verstehen, daß Sie von deren Entscheidung in dieser Sache im September Ihre Stimmabgabe abhängig machen. Der Druck kann gar nicht stark genug sein! Unter Telefon 0049-30-2270 können Sie sich mit jedem Mitglied des Bundestages in Berlin verbinden lassen. Hier die Faxnummer u. Adresse vom Bundestag:

Deutscher Bundestag – Verfassungsorgan der Bundesrepublik
Platz der Republik 1 in D-11011 Berlin
Tel.: +49 (0)30 227-0
Fax: +49 (0)30 227-36979 E-Mail: mail@bundestag.de Gesetzlicher Vertreter Prof. Dr. Norbert Lammert, Präsident des Deutschen Bundestages mit USt-IdNr. DE 122119035

Schickt Telefaxe hin, dass dies nicht geschehen darf, weil das gegen Artikel 5 Abs.1 Grundgesetz verstößt! Artikel 1 GG sagt aus, daß die Würde des Menschen unantastbar ist!!!! Wir sind kein VIEH; wir sind Menschen und wollen so behandelt werden!!!! Reinhard Günzel: https://www.youtube.com/watch?v=tot-ANPFYWc und die DUMA Herrn Schirnowski: https://www.youtube.com/watch?v=3ywYIzORDwg