Brisante Anfrage an die EU-Kommission: Ist die deutsche EU-Mitgliedschaft illegal?

12. Juni 2017
Brisante Anfrage an die EU-Kommission: Ist die deutsche EU-Mitgliedschaft illegal?
KULTUR & GESELLSCHAFT

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Brüssel/Berlin. #Der einzige Europaabgeordnete der deutschen #NPD, #Udo Voigt, hat jetzt eine brisante Anfrage an die #EU-Kommission gerichtet. Unter der Überschrift „#Souveränitätsdefizite der #Bundesrepublik Deutschland“ möchte er von der EU-Kommission deren Einschätzung des deutschen Souveränitätsstatus´ erfragen und erfahren, welche Auswirkungen „eine ´eingeschränkte´ oder nicht vorhandene staatliche Souveränität Deutschlands auf die Gültigkeit des Beitritts der Bundesrepublik zu den Römischen Verträgen, zur Europäischen Gemeinschaft bzw. zur #Europäischen Union, zum #Vertrag von Lissabon, zur Euro-Zone und zum #Europäischen Stabilitätsmechanismus haben“ könnte.

Hintergrund der verfassungs- und europarechtlich heiklen Anfrage sind jüngste Äußerungen des russischen Präsidenten #Putin, der der Bundesrepublik Ende Mai auf dem 21. Internationalen Wirtschaftsforum in St. Petersburg ein handfestes Souveränitätsdefizit attestiert und von einer „eingeschränkten Souveränität“ Deutschlands gesprochen hatte.

Der deutsche Europaabgeordnete, der bis 2011 langjähriger Parteivorsitzender der NPD war, nimmt diesen Ball in seiner Anfrage auf möchte nun eine offizielle Klarstellung aus Brüssel, was die deutsche Souveränität angeht. In einer Pressemitteilung argumentiert Voigt weiter, im Falle einer lückenhaften oder nicht vorhandenen staatlichen Souveränität der Bundesrepublik könnten auch von von ihr vorgenommene Rechtsakte wie etwa der Beitritt zur Euro-Zone oder zum Europäischen Stabilitätsmechanismus möglicherweise keine Rechtsgültigkeit beanspruchen.

In einer weiteren Teilfrage seiner Anfrage will Voigt außerdem wissen: „Wie berurteilt die Kommission die Gültigkeit des ´#Zwei-plus-Vier-Vertrages´ von 1990, der nach offizieller Lesart die Entlassung des wiedervereinigten Deutschlands in die staatliche Souveränität regelt, der allerdings ausdrücklich das  Fortbestehen zahlreicher alliierter Vorbehaltsrechte aus der Besatzungszeit festlegt, die im ´#Überleitungsvertrag´ von 1954 kodifiziert wurden?“

Die EU-Kommission hat nun sechs Wochen für die Beantwortung der Voigt-Anfrage Zeit. (mü)

Quelle: zuerst.de vom 12.06.2017

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Heidi
Heidi
6 Jahre zuvor

Na, da bin ich aber auf Herumgeeiere und Herumgesülze von der EU-Kommission gespannt. Dürfte interessant werden. Aber außer hohlen Phrasen wird da nichts kommen.

Ulrike
Ulrike
6 Jahre zuvor

Der wird wohl keine gescheite Antwort bekommen da die Herrschaften genau wissen was Sache ist. Da wird dann nur herumgeschwafelt.

Aber egal die dummen Deutschen kapieren es eh nicht.

meckerpaul
meckerpaul
6 Jahre zuvor

Alles Unrecht ist bei denen zum Recht gebogen.
Was wollt ihr noch mehr.
Die BRD ist Erfüllungsgehilfe der USA.

Schmid von Kochel
Schmid von Kochel
6 Jahre zuvor

Rechtsgültig – Rechtsfähig – Rechtswirksam. Die Deutsche Sprache ist dabei sehr genau.
Mal sehen, wie uns diese Anfrage verkauft wird.

A-Roeck-Club-Voltaire-Muenchen-1994
A-Roeck-Club-Voltaire-Muenchen-1994
6 Jahre zuvor

Vors. Club Voltaire München 1994 [Alt-Linke- wir watschen Jung-Dumm-Links ab]
+++ DIE VOLKS VERRÄTER SIND INZWISCHEN SOGAR Rechts + NPD -ler!
i) Es gibt einen 2+ 4 Vertrag, von dem obige freilich nichts wissen wollen- u. absichtlich nie erwähnen! [Gegenseitiger Verzicht auf Territorialansprüche]
I) Dass NPD, Reichsbürger + Identitäre lieber auf solch blödsinnigen Ablenkungs- Feldern die Zeit totschlagen, statt die Islamisierung Dtl.` s heftiger anzugehen, wissen wir, der CVM 1994, schon lange! [Dennoch haben wir ein paar mal bei PEGIDA gesprochen, um genau zu sein ICH; das ist vorbei, seit dort der einzige Münchner NPD- Stadtrat mehrmals über 40 Min. gesprochen hat !
II) Statt die Grenzen von 1937 wieder herstellen zu wollen- ist die größte nationale Überlebens – Aufgabe, den Islam RAUS aus Dtl. zu vertreiben !
III) Wenn aber die Freiburger NPD bei der Fußball- WM 2006 den iran. Präs. Ahmadi …. einlud, (falls der Iran ins 1/8 Finale komme, Iran verlor Gott sei Dank)
u., wenn also die Freiburger NPD (damals bundes- führend), ein größeres Problem hat mit den (damals 70.000), Juden in Dtl., aber keines mit (heute) 7 Mio Muslimen in Dtl., dann weiß man:
IV) Die NPD tappt willigst hinter Himmler d`rein – auf dessen Linie- gemäß seiner Berliner Rede: “ Ich habe gar nichts gegen den Islam- er ist uns sehr ähnlich“ und „Er ist für den Soldaten, der im Kampf fällt- eine praktische Religion“. Aber klar, wer an 72 Jungfrauen glaubt, kämpft besser, lässt sich leichter als Kanonenfutter verheizen.
V) Und das Wichtigste- Nazi- Prinzip, wohl heute noch: „Der Feind (Islam) meines Feindes (Juden), ist mein Freund“. Denn, in der WM 2006 hatte Ahmadinedschad der Welt verkündet, ISRAEL müsse von der Landkarte gelöscht werden!
– – -Das war der eigentliche Grund, warum die NPD ihn einlud!
VI) NPD + Co haben den kometenhaften Aufstieg derAfD gestoppt! Wichtiger war dem Gesocks, seinen Rassenhass zu skandieren: Dr. Gauland bezügl. dem Schwarzen Fußballweltmeistersch– Spieler, (ist das keine Lesitung?), u. Dr. Gedeoon, der Judenhasser!
VII a ) Die AfD hätte große Chancen, wenn sie salonfähig würde, d.h. obiges Ultrarechts- Gschwerl raus oder auf die hintersten Bänke!
b) Salonfähig hiesse: Eine CSU – o h n e Islam !
Denn die CSU ist längst islamophil – will 200.000 Muslime / J. ins Land lassen, die CDU 300 T/ Jahr.
VIII) Das Stat. Bundesamt: „Die 52 Mio Muslime in Europa verdoppeln sich in 20 J. auf 104 Mio“
IX) Daraus ergibt unsere Hochrechung für Dtl.: Die z.Z. 7 Mio Msulime + 300 T/J. + 268 T Syrer x 5 (Fam. Nachholung) u. die 600.000 ABGELEHNTER, aber nicht ABGESCHOBENEN – ergeben zum JAhr 2034 = 26,6 Mo Muslime !
X) Summe: z. Z. 82,3 Mio Esser (Davon nur 56 Mio Deutschstämmige, o h n e VERMEHRUNG (!) + 26,6 Mio Muslime = 109, 2 Mio total !
XI) Wie diese ernähren? Indem sich Dtl. auf 2 Arten vergiftet:
a) Mehr düngen = mehr Nitrat im Trinkwasser, –> Krebs.
b) Mehr Glyphosat (Herbizid) gegen Schädlinge !
XII) Wir mailten vor 2 Jahren an 100 MdB- ler: a) Einreise – Stopp für Flüchtlinge, b) stattdessen: Marshall- Plan (wie 1948); c) vor Ort Schutzlager + Dörfer von den jg. Männer bauen lassen unte Anleitung von Dt. u. US- Ingenieuren!
d) Betriebswirtschaftler haben errechnet: Die
Kosten wären nur 1/ 73 ! ! !
XIII) Grün lehnt dies sowieso ab, denn ihre Doktrin von vor über 20 J. lautet u. gilt noch: „Wir müssen die Dt. ausdünnen“.
13.6.2017 A. Röck

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
6 Jahre zuvor

DEUTSCHLAND kan kein EU Mitglied sein!
Wir haben die Besatzerfirma BRiD!
Die EU hat die Bedeutung an der Gesetzgebung wie das aufstellen der Bauern zum Schach! Es gibt keine Andere Regelung-es kann nichts geändert werden!

Kalle
Kalle
6 Jahre zuvor

Die EU ist ein Verein. Mit Kommissaren wie bei Stalin. Wer Mitglied ist, muss sich an die Statuten halten. Gibt es in Europa überhaupt noch souveräne Staaten? Die Aktion hat nur geringen Wert, denn was bedeutet die Stellungnahme eines Vereins?

Karl från Tyskland
6 Jahre zuvor
Reply to  Kalle

Als im Jahre 1945 die Kampfhandlungen des zweiten Weltkrieges auf deutschem Boden beendet waren, haben die Besatzungsmächte die oberste Regierungsgewalt in Deutschland übernommen. Dies ergibt sich aus der sogenannten „Berliner Erklärung“ vom 05.06.1945: Deutschland ist kein souveräner Staat, sondern besetztes Gebiet. Es wurde mit Wirkung zum 12.09.1944 durch die USA beschlagnahmt (vgl. SHAEF-Gesetz Nr.52, Art.1 Supreme Headquarters Allied Expeditionary Forces).

Alle Vorbehaltsrechte der Alliierten haben uneingeschränkte Gültigkeit. Deutschland hat keinen Friedensvertrag – weder mit den vier alliierten Besatzungsmächten noch mit sonst einem Land/Staat. Somit herrscht Kriegszustand. Dieser kann nur durch einen Friedensvertrag beseitigt werden. Ein Friedensvertrag kann jedoch nur durch souveräne Staaten im Staatsrecht geschlossen werden. Sogenannte “Staaten” im Handelsrecht wie die BRD haben diese Möglichkeit nicht. Was nun oder wann tun?

https://www.facebook.com/groups/CarlSaufenberg ist für alle Meinungen offen. Sogenannte Reichsbürger aus Deutschland bitte bei mir melden! Zwangsversteigerungen sind gemäß Grundgesetz der BRD Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 im westlichen Teil meiner besetzten Heimat verboten! Das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 361/78 – Beschluss vom 27.09.1978 – sagt, dass eine Zwangsversteigerung die Verletzung der Grundrechte aus Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes darstellen. Besonders hervorzuheben ist hier, dass sich die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger wie Richter aufführen – sagt es das Bundesverfassungsgericht.

Meyer
Meyer
6 Jahre zuvor

Was versteht man unter souverän ??? Was ist teilsouverän ???? Könnte man das so erklären … ich bin schwanger oder nur teilschwanger ??? Aber heute geht das…man hat sein „Baby“ im Reagenzglas oder in einer Leihmutter….oder ???