- Polizeikontrolle in Bayern. (dpa / Timm Schamberger)
Die #Bundespolizei darf laut einem Urteil verdachtsunabhängige Kontrollen in Grenznähe – etwa an Bahnhöfen oder in Zügen – nicht systematisch vornehmen.
Das entschied der #Europäische Gerichtshof heute in Luxemburg. Zudem wurde eine rechtliche Regelung bezüglich der Intensität, Häufigkeit und Selektivität solcher #Kontrollen gefordert. Hintergrund ist ein Strafverfahren vor dem Amtsgericht in Kehl wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Ein Angeklagter hatte sich gegen eine #Polizeikontrolle auf dem Bahnhofsvorplatz der Stadt gewehrt.
(AZ: C-9/16)
Quelle: Deutschlandfunk vom 21.06.2017
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