Asylpolitik: Fast jeder zweite abgelehnte Flüchtling bekommt Recht vor Gericht

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Imago | Schöning)
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Imago | Schöning)

Fast jeder zweite #Flüchtling klagt in #Deutschland erfolgreich gegen seinen abgelehnten Asyl-Bescheid.

Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ unter Berufung auf eine Antwort der #Bundesregierung auf eine Anfrage der #Linksfraktion. Demnach korrigierten in rund 40 Prozent der Fälle die Gerichte die Entscheide zu Gunsten der Flüchtlinge. Bei Flüchtlingen aus #Syrien und #Afghanistan sei die Quote mit jeweils 60 Prozent sogar noch höher, schreibt die Zeitung. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr rund 328.000 Klagen gegen Asylbescheide eingereicht. Mit 91 Prozent wurde fast jeder ablehnende Bescheid vor Gericht angefochten.

Quelle: Deutschlandfunk vom 23.03.2018

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Birgit
Birgit
6 Jahre zuvor

Das Klagerecht für diese Invasoren ist ab zu schaffen !
Wo leben wir denn ?
Lassen wir uns von Parasiten weiter abzocken oder stehen wir endlich auf ?
Diese faule Bande durchfüttern, auf Anordnung einer Firma, ist an Perversität nicht mehr zu übertreffen.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
6 Jahre zuvor

NPD-Mitglieder müssen in Sachsen Waffen abgeben

Nach den sogenannten Reichsbürgern sollen in Sachsen auch Mitgliedern und Anhängern der
NPD die Waffen abgenommen werden.

http://www.dnn.de/Mitteldeutschland/News/NPD-Mitglieder-muessen-in-Sachsen-Waffen-abgeben

http://www.dnn.de/Mitteldeutschland/News/NPD-Mitglieder-muessen-in-Sachsen-Waffen-abgeben

http://www.dnn.de/Mitteldeutschland/News/NPD-Mitglieder-muessen-in-Sachsen-Waffen-abgeben

17. März 2017

Nach den sogenannten Reichsbürgern wird in Sachsen nun auch Mitgliedern der NPD der
Waffenbesitz untersagt. In einem entsprechenden Erlass des Innenministeriums werden die
Behörden nach dpa-Informationen aufgefordert, „unverzüglich“ die Zuverlässigkeit der
Waffenscheininhaber zu überprüfen und die waffenrechtlichen Erlaubnisse aufzuheben. Das
Landesamt für Verfassungsschutz wurde gebeten,

Hinweise zur Mitgliedschaft in der rechtsextremen Partei

„sowie auf Unterstützungshandlungen für die NPD“
an die Waffenbehörden weiterzugeben.
Das Innenministerium bestätigte auf Anfrage am Freitag den Erlass. Das Vorgehen sei analog
zu dem Ende vergangenen Jahres ergangenen Erlass gegen die Reichsbürger.
Ausschlaggebend sei ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Januar gewesen, in dem
der NPD Verfassungsfeindlichkeit attestiert worden war, sagte Minister Markus Ulbig (CDU).
„Die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Maßstäbe waren für uns die rechtliche
Grundlage, die Mitglieder der NPD regelmäßig als waffenrechtlich unzuverlässig einzustufen
und die Erlaubnisse für den Besitz und das Führen von Waffen aufzuheben beziehungsweise
nicht zu erteilen.“
Laut letztem Verfassungsschutzbericht hatte die NPD 2015 rund 600 Mitglieder in Sachsen.
Experten gehen aber davon aus, dass die Zahl inzwischen deutlich zurückgegangen ist. Auf
Anfrage der Extremismus-Expertin der Linke-Fraktion, Kerstin Köditz, hatte das
Innenministerium die Zahl der Rechtsextremisten mit waffenrechtlicher Erlaubnis in Sachsen
erst vor wenigen Wochen mit 73 angegeben.
Der Grünen-Innenexperte Valentin Lippmann zeigte sich erfreut von dem Erlass und sprach
von einer „180-Grad-Wende“. Noch im Februar habe Ulbig in einer Stellungnahme zu einem
entsprechenden Antrag der Grünen-Fraktion mitgeteilt, dass es keine Handhabe zur
Entwaffnung der Rechtsextremen gebe.
Lippmann forderte, dass der Erlass nun
konsequent auf alle Mitglieder der rechten Szene angewendet werden müsse
. „Sonst
bleibt das ein Placebo.“

Ulrike
Ulrike
6 Jahre zuvor

Das Pack dürfte überhaupt nicht dagegen klagen dürfen. Wo sind wir denn? Den Justizlern die denen recht geben gehört die Lizenz entzogen und ab nach Workuta.