Die AfD-Fraktion plant eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Infektionsschutzgesetz. Stephan Brandner nimmt gegenüber der Presse Stellung:
Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 30.10.2020
alles-auf-einen-klick.eu
Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.
Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.
(Klick aufs Bild und es geht los)
Und das Bundesverfassungsgericht wird von allein nicht tätig?
Dann brauchen wi solche Aufpasser nicht.
Nein, das kann es nicht. Steht alles im BVerfGG.
Übrigens muss eine Normenkontrollklage von einem Viertel der Abgeordneten des Bundestages erhoben werden. Da fehlen der AfD wohl noch ein paar.