Außergerichtliche Einigung„Wahl-O-Mat“ wieder online

Eine Frau zeigt mit ihrem Finger auf die Startseite des Wahl-O-Maten für die Europawahl.  (picture alliance/Paul Zinken/dpa)
Wahl-O-Mat zur Europawahl (picture alliance/Paul Zinken/dpa)

Im Streit um den sogenannten „Wahl-O-Mat“ hat es eine außergerichtliche Einigung gegeben. Dies teilten die Partei „Volt“ und die Bundeszentrale für politische Bildung mit. Die Entscheidungshilfe für die Europawahl und die Landtagswahl in Bremen ist inzwischen wieder im Netz verfügbar.

„Volt“ zog die Beschwerde gegen den „Wahl-O-Mat“ zurück. Im Gegenzug sagte die Bundeszentrale zu, das Internetangebot zu verändern. Ab September, also zu den Landtagswahlen in Brandenburg und Sachsen, werden dann erstmals alle Parteien miteinander verglichen.

Derzeit vergleicht der „Wahl-O-Mat“ nur bis zu acht Parteien, die vom Nutzer ausgewählt werden. Darin sah „Volt“ das Recht auf Chancengleichheit verletzt und klagte vor dem Verwaltungsgericht Köln. Das Gericht verfügte daraufhin per einstweiliger Anordnung, dass das Internetangebot vom Netz genommen werden müsse.

Quelle: Deutschlandfunk vom 23.05.2019 


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