Unrenovierte Mietwohnungen – Bundesgerichtshof nimmt Vermieter bei Schönheitsreparaturen in die Pflicht

Ein Maler spachtelt die Wände eines Zimmers glatt. (picture alliance / dpa-Zentralbild/ZB / Patrick Pleul)
BGH-Urteil zu Schönheitsreparaturen in Mietwohnungen (picture alliance / dpa-Zentralbild/ZB / Patrick Pleul)

Der Bundesgerichtshof hat ein Grundsatzurteil zu sogenannten Schönheitsreparaturen bei unrenoviert übergebenen Mietwohnungen gefällt.

Die Richter in Karlsruhe entschieden, dass langjährige Mieter den Eigentümer zum Renovieren verpflichten können. Voraussetzung sei, dass sich der Zustand der Wohnung seit Einzug deutlich verschlechtert habe. Die Kosten sollen demnach in der Regel jeweils zur Hälfte von Vermieter und Mieter getragen werden.

Seit einem BGH-Urteil von 2015 dürfen Mieter nicht auf eigene Kosten zu Schönheitsreparaturen wie Streichen oder Tapezieren verpflichtet werden, wenn die Wohnung unrenoviert bezogen wurde. Entsprechende Klauseln im Mietvertrag konnten seither ignoriert werden. Bisher war ungeklärt, ob in solchen Fällen der Vermieter einspringen muss. Die Richter entschieden sich nun für eine Kompromisslösung.

(Az. VIII ZR 163/18)

Quelle: Deutschlandfunk vom 08.07.2020 


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